Leistungskontrollen wieder einsammeln?
Zurzeit lerne ich für meine Klausuren und das mache ich gerne mit Beispiel Aufgaben aus alten Lk‘s. Denke jeder kennt diese Lehrer die in jeder Klasse die gleiche Arbeit schreiben und deshalb die Arbeiten nach dem benoten kurz austeilen und dann wieder einsammeln um zu verhindern das die Fragen der Lk unter die Schüler kommt und weiter gegeben werden kann.
Ich frage mich jetzt ob das Rechtlich erlaubt ist ? Immerhin ist es ja sozusagen mein Gedankengut.
Noch dazu (in Zeiten des Datenschutzes) steht da ja mein Name zb drauf.
Ich kann ja nie sicher sein was er damit macht ?
Am Ende ( auch wenn das wohl kein Lehrer macht) könnte er ja hinter meinem Rücken Daten über mich weitergeben.
4 Antworten
Hängt vom Bundesland ab. In NRW siehe §14 (6): Die Klausuren in der Sek2 sind auf Verlangen binnen einer Woche wieder an die Schule zurückzugeben.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/APOen/GY-Oberstufe-SekII/APO-GOSt.pdf
Um übrigens aus alten Klausuren zu lernen kannst du dir die Bücher von STARK kaufen.
Was für Daten sollen das denn sein?
Er wird eh einen Erwartungshorizont zur Klausur geschrieben haben, von daher ist es doch im Grunde "egal" was die Schüler an geistigen Ergüssen nun abgegeben haben.
Bei den Abiklausuren und an der Uni ist es gemeinhin ohnehin so geregelt, dass die Klausuren archiviert werden, um eine nachträgliche Bearbeitung inklusive Betrugsversuch zu verhindern. Der Anspruch auf eine Klausureinsicht besteht jedoch, wird aber offensichtlich vom Lehrer auch gewährt.
Ob es aber nun tatsächlich (in Bezug aufs Lernen aus Fehlern) sinnvoll ist, die Klausur einzubehalten, ist eine andere Frage...
Ob es grundsätzlich erlaubt ist, frage ich mich auch. Bei mir war es so, dass meine Facharbeit (Jgst 12) mit vollem Namen drauf an einen späteren jahrgang als Beispiel ausgeteilt wurde. Um Erlaubnis gefragt wurde ich nie... Mich hat es gewundert, aber nachgehakt habe ich auch nicht.
Ich bezweifle stark, dass, selbst wenn sowas nicht erlaubt ist, man wirklich in irgendeiner Form dagegen vorgehen kann.
interessante frage, theoretisch und es ist wirklich nur reine Theorie, hast du recht und kannst ein wieder einsammeln nach Benotung verweigern. Wobei da weniger das geistige Eigentum zählt, sondern eher der Datenschutz.
Frag doch deinen Lehrer mal nach dem Grund wieso er / sie die nach Benotung nochmals haben möchte.