Lehrer sagt Note öffentlich in der Klasse - Wo bleibt da der Datenschutz?
Hallo
Ich habe eine Frage: Dürfen Lehrer ohne einverständis der Schüler einem Klassenkameraden eine Note mitteilen (es handelt sich dabei um eine 5).
Ich war heute ziemlich schockiert als ich eine Sms von einem Klassenkameraden bekommen habe in der drin stand das ich in einer Arbeit eine 5 geschrieben habe. Bin sonst eine sehr gute Schülerin und der Lehrer nutze diese Arbeit als Schockbeispiel für die Klasse wie schnell man von 2 auf 5 rutschen kann. Ist das denn keine personenbezogene Date und fällt unter Datenschutz?
Ich bitte um klare Antworten keine Meinungen dazu. Gerne auch einen Pragraphen aus dem Datenschutzgesetz.
Vielen Dank für die Hilfe
8 Antworten
Benotete Klassenarbeiten sind Urkunden mit denen man sogar vor dem Verwaltungsgericht klagen kann. Denn die Noten, die der Lehrer drunterschreibt sind etwas so ähnliches wie behördliche Bescheide. Die Note auf dem Zeugnis stellt sogar einen Verwaltungsakt dar.
Natürlich darf ein Lehrer solche Entscheidungen nicht Personen mitteilen, die nichts damit zu tun haben. Das ergibt sich nicht nur aus dem Datenschutzrecht (z. B. dem Bundesdatenschutzgesetz) sondern auch aus den verwaltungsrechtlichen Vorschriften, die auch an staatlichen Schulen eingehalten werden müssen.
Bedauerlicherweise sind sehr viele Lehrer in dieser Hinsicht ahnungslos und/oder haben keine Lust sich mit diesem "staubigen, bürokratischen Kram" rumzuschlagen. Doch das entbindet niemanden von seinen Pflichten, sich an alle Gesetze zu halten.
Beschwere dich beim betreffenden Lehrer, evtl. bei der Schulleitung oder der Schulaufsichtsbehörde. Wenn du noch nicht volljährig bist, musst du deine Eltern einbeziehen.
Vielen Dank. Ja, das ist schon ein sehr alter Lehrer und der weiß das bestimmt nicht, unterrichtet allerdings Textverarbeitung usw. an einer Berufschule. Da müsste der das doch wissen!
Naja eigentlich darf der Lehrer das nicht. Aber viele machen es natürlich irgendwie trotzdem. Die Frage ist, was willst Du dagegen tun. Klar, wenn es Dich tierisch aufregt, dann sprich den Lehrer darauf an. Nach dem Unterricht, wenn alle anderen weg sind und dann sag ihm, dass Dir das total unangenehm gewesen ist. Dafür sollte er eigentlich Verständnis haben, wenn nicht, dann habt Ihr doch sicher einen Vertrauenslehrer, oder?
Ob Du diesen Weg gehen willst, kannst Du nur selbst entscheiden.
Wie gesagt, Du hast komplett Recht. Das sollte er nicht tun und dürfen darf er es auch nicht. Ich würde ihn ansprechen, dann kannst Du das direkt mit ihm klären. Sag ihm einfach, wie Du Dich gefühlt hast und dann siehst Du wie er reagiert.
Diese Vorgehensweise war bei uns früher üblich, das war aber sehr förderlich für den Leistungswillen der Schüler., das nannte man Notenbesprechung.
Im Datenschutz gibt es keinen Paragraphen darüber, weshalb auch.
"Im Datenschutzgesetz gibt es keinen Paragraphen darüber"
Wie bitte? Das Bundesdatenschutzgesetz besagt, dass Daten, die einer bestimmbaren Person zugeordnet werden können, nur mit dessen Einwilligung verarbeitet werden dürfen (oder auf Basis einer gesetzlichen Grundlage). (BDSG §4 Abs. 1)
Die Note in einer Klassenarbeit stellt absolut ein personenbezogenes Datum dar. Das Vorlesen der Note ist nach BDSG eine unzulässige Datenverarbeitung bzw. -nutzung!
Ich will nicht übertreiben, aber im Grunde hat der Lehrer sich strafbar gemacht. (Ja, auch bei mir wurden früher die Noten vorgelesen, aber rechtens ist es nicht)
Weißt du das genau? Bist du Rechtsanwalt oder kennst dich damit aus`?
In "BASTAM: Schulrecht 2007" heißt es dazu: "Zur pädagogischen Verantwortung des Lehrers zählt auch der Umgang mit den Noten (Datenschutz!). Die Bekanntgabe von Noten vor der Klasse ist zwar rechtlich möglich, sollte dann aber in pädagogisch angemessener Form begründet werden. [...] Die Mitgabe von Klassenarbeiten an Mitschüler sollte nur in einem verschlossenen Umschlag erfolgen.
Quelle: <a href="http://www.4teachers.de" target="_blank">www.4teachers.de</a>
Darf er eigentlich nicht machen.
Rede mit dem Lehrer darüber!
Ich will nicht reden! Ich finde das unverschämt. Ich möchte mich schriftlich beim Direktor darüber beschweren!
Dann tu das. Aber was willst Du damit erreichen?
heinmueck scheint sich da auszukennen, insofern bist Du im Recht. Die Frage ist nun, was Du jetzt im Nachhinein tun willst.
Weiter unten hast Du geschrieben, dass Du Dich schriftlich beim Direktor beschweren willst. Dann tu das. Verlange eine Entschuldigung des Lehrers und behalte Dir vor, den Verstoß zur Anzeige zu bringen, wenn die Entschuldigung nicht kommt oder nicht ernsthaft ist. Nur mit Paragraphen zu winken ohne Konsequenzen anzudrohen, bringt nichts und wird nicht ernst genommen.
Nur wirst Du Dir damit untern den Lehrern keine Freunde machen und niemand kann Dir sagen, ob und wann Dich die Aktion nicht doch irgenwann in den Po kneift. Die Frage ist, ob nicht ein Gespräch mit dem Lehrer die geschicktere Lpösung ist.
Ich war in der Unterrichtsstunde gar nicht da! Das finde ich so unfair das der voll über mich lästert