darf ein lehrer die klausur nach austeilen sofort wieder einsammeln
darf ein lehrer die klausur nach austeilen sofort wieder einsammeln
11 Antworten
Dein Kommetar zur Klärung der Frage.
nach dem er sie korrigiert hat ausgezeilz und 10 min später wieder eingesammelt mit dem kommentar ich hab das schon immer so gemacht und sonst bekomme ich die nicht wieder oder muß hinterherlauffen
Mich würde mal der Hintergrund deiner Frage interressieren.
Zehn Minuten sind doch etwas kurz, um sich einen Einblick in die Fehler zu verschaffen.
Er darf es aber, es gibt jedenfalls kein Gesetz oder Ähnliches, welches dieses Vorgehen verbieten würde.
Schüler haben aber das recht zuerfahren, wie ihre note zustandekommt. Sollte das tatsächlich das Problem sein, so kannst du deinen Lehrer ansprechen und um Klärung bitten.
Ok, danke für die Korrektur. Der FS müsste hier noch mitteilen, in welchem Bl er die Schule besucht...
Ja klar, leider bedenken die ganzen Fragesteller zu Schulfragen nicht, dass es oft in jedem Bundesland (leider) anders zu geht. Alle Schulordnungen wollte ich aber doch nicht nachschauen... :P
meinst du, nachdem die Klausur benotet wurde und zum durchsehen ausgegeben wurde? Oder als ihr die Klausur schreiben solltet?
Letzteres würde mir etwas unlogisch erscheinen (es sei denn es bestehen irgendwelche Fehler), ersteres ist durchaus üblich, wenn es z.B. noch Nachschreiber gibt oder aber die Klausurfragen aus einem bestimmten Fragenpool kommen, der natürlich nicht schon vorher anderen Schülern bekannt werden soll. Wir hatten in die Examensklausuren auch nur Einsicht unter Aufsicht, danach musste die Klausur sofort wieder abgegeben werden.
Hallo Karl, meine Antwort beruht auf der Schulordnung in Bayern für Gymnasien. Es mag sein, dass es in anderen Bundesländern andere Bestimmungen gibt, das müsste man nachschauen.
§ 57 (2) der Bayerischen Schulordnung für Gymnasien
** Korrektur, Besprechung, Aufbewahrung und Einsichtnahme schriftlicher Leistungsnachweise
Schriftliche Leistungsnachweise sollen den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis- nahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben werden.**
In den Erläuterungen dazu steht: Alle schriftlichen Leistungsnachweise müssen jetzt (ohne gesonderten Antrag) den Schülern mit nach Hause zur Einsichtnahme mitgegeben werden.
Also im Klartext:
der angesprochene Lehrer verhält sich nicht korrekt, aus welchen Gründen auf immer. Sein Kommentar dazu, er habe das schon immer so gemacht und sonst bekomme er die Arbeiten nicht wieder, sind Unsinn. (Wenn er aber tatsächlich Probleme bekommen sollte, von euch die Arbeiten fristgerecht (in der Regel innerhalb einer Woche) zurück zu erhalten, kann er sein Verfahren sicher ändern.)
Es ist ja auch sinnvoll, dass sich die Schüler und ihre Eltern mit den gemachten Fehlern in der Arbeit auseinander setzen können, denn daraus soll man ja lernen. :D
Der Lehrer darf ......... ABER ........... die Schüler dürfen den Lehrer nach dem Grundfragen, sich informieren ........ UND ......... im Zweifelsfall, und wenn die Auffassungsdifferenzen zwischen Schülern und Lehrer nicht zu beseitigen sind ... mit der Schulleitung darüber sprechen.
Nur wenn man abgeschrieben/geguckt hat. Austeilen, wieder Einsammeln und allen eine sechs geben geht natürlich nicht
Von 6 geben hat der Frager nix gesagt.
Unsinn,
natürlich kann er die Arbeiten wieder einsammeln.
Na klar gibt es das, es nennt sich Schulordnung, siehe meine Antwort! :D