Hausaufgaben benoten erlaubt?
Hallo allerseits,
Ich habe diese Frage schon oft gelesen allerdings nicht so Präzise wie ich sie benötige deshalb trage ich mein Anliegen hier nochmal vor.
Ich bin 16 Jahre alt und mache derzeit meine Berufsausbildung zum Industriemechaniker in Bayern. Im Fach FB (Fachtheorie Bauelemente) erstellen wir derzeit drei Tafelelprojektionen von 3-Dimensionalen körpern. Der Lehrer hat Anfang des Jahre auch bekannt gegeben das er zukünftigt Technische Zeichnungen die wir als HAUSAUFGABEN zu erledigen haben, am Anfang der Stunde von ALLEN einsammeln wird. Ich habe dazu keinen Vermerk in unserer Hausordnung gefunden fals das von bedeutung ist. Das ganze wiederholt er dreimal im Jahr und bildet daraus eine Note.
Nun zu meiner Frage darf er die Hausaufgaben benoten, und fals er das darf, darf er mir eine 6 geben wenn ich vergessen habe die Hausaufgabe zu machen und sie somit nicht abgeben kann.
im Vorraus danke für die (bitte nur sinnvollen) Antworten,
PS: ein Paar Paragraphen um das ganze zu wiederlegen wären nett
6 Antworten
Ja, Lehrer dürfen sowas. Das braucht auch nicht in der Hausordnung zu stehen.
Er hat es faierweise vorher angekündigt. Hausaufgaben sind Teile der schulisch zu erbringenden Leistungen, ergo können sie auch benotet werden. Und hast Du diese Leistung nicht erbracht, erhältst Du berechtigterweise eine sechs. Dies gilt genauso, wenn Du ohne ärztliches Attest einer Klausur fernbleibst - keine Leistung - Note 6.
Warum muss immer alles mit Gesetzen belegt werden? Selbstverständlich darf er das. Und wenn er zusätzlich jede Stunde vorab einen kleinen Test schreibt und diesen benotet und jede Stunde jemand zur mündlichen Kontrolle nach vorne zitiert wird, darf er dies ebenfalls.
Nicht immer nur nach den Rechten schreiben, sondern auch nach den Pflichten.
Niemand. Es gibt in diesem Sinne keine Chancengleichheit. Darum geht es aber auch nicht. Spätestens wenn der Schüler eine Prüfung alleine bestehen muss, steht er ohne seine hochbegabte Mutter da.
ja auf seine Mutter muss er dann wohl leider verzichten aber ist die Chancengleichheit die es in diesem Sinne ja nicht wirklich gibt nicht sogar im deutschen Grundgesetz festgehalten
Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, Abstammung etc. benachteiligt oder bevorzugt werden. Und ja, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Aber kein Mensch gleicht dem anderen. Wir sind keine Massenproduktion mit den gleichen Interessen, Eigenschaften oder Zukunftsplänen. Der eine ist sprachlich begabt, der andere naturwissenschaftlich. Der eine ist grob-, der andere feinmotorisch, Der eine hat ein großes Talent zum Zeichnen, der andere handwerkliches Geschick.
Jeder lernt nach seinen Interessen. Der eine mogelt sich durch, der andere kämpft hart für seinen Abschluss. Der eine fängt bei Vati in der Firma an, der andere bezieht mehrere Jahre ALG II. Eine Chancengleichheit, wie sie dir u. U. vorschwebt existiert nicht und wird nie existieren.
Ja das darf der Lehrer
Natürlich darf er die Hausaufgaben benoten.
Er darf natürlich auch eine 6 geben, wenn Du die Aufgabe nicht gemacht hast.
Ich versteh nicht wieso du das für so "selbstverständlich" hältst, natürlich darf er zu begin einen kleinen Test schreiben oder jemanden nach vorne holen. Bei der Hausaufgabe wird allerdings eine zuhause volbrachte Leistung benotet und man hat somit keine einheitlichen Prüfungsbedingungen wer sagt mir das mein Klassenkamerad das selbst gemacht hat und nicht seine hochbegabte Mutter, die von Beruf Bauzeichnerin ist?