Dürfen Lehrer private Daten von Schülern zu Eltern anderer Schüler weitergeben?
Meine Frage ist ob Lehrer einen gewissen Datenschutz unterliegen. Schweigepflicht haben sie ja in dem Sinne nicht, aber ist es dennoch gerechtfertigt Daten die von einer Schülerin im Vertrauen gesagt wurden einfach an andere weiterzugeben wenn es nicht die eigenen Eltern sind?
Die Situation ist folgende:
Meine Freundin hat mit ihrem Lehrer unter 4 Augen im Vertrauen geredet. Dabei handelt es sich darum, dass sie wohl Gefühle für ihn hat. Sie ist ein bisschen zu weit gegangen, wollte ihm auf Facebook folgen.
Nach einem Jahr ging es darum, dass dieser Lehrer der Mutter von einer anderen Freundin. ( Nicht von der mit dem Problem) die ganze Lage geschildert hat, obwohl die Mutter eigentlich nichts mit der Situation zu tun hatte.
Kollegen vom Lehrer, Schulleiter und Eltern wissen es auch.
Die Kollegen, also auch Lehrer von meiner Freundin haben sich einfach mit eingemischt.
Das ist doch nicht ok oder ? Vor allem wenn der Lehrer zu den Eltern gesagt hat, er würde es nicht verbreiten.
3 Antworten
Das mit der Mutter wäre nicht ok, wenn sie nicht gleichzeitig auch Lehrerin ist.
Lehrer müssen sich absichern.
Bei uns gab es einen Fall, bei durch so ein pubertierendes Mädchen ein Lehrer seinen Job verloren hat. Im nachhinein stellte sich heraus, dass das Mädchen alle Anschuldigungen erfunden hat.
- A sagt B, dass die ihn Liebt.
- B sagt C, dass A ihn liebt.
Das hat nichts mehr der Tatsache zu tun, dass B ein Lehrer ist, da es eine Privatangelegenheit außerhalb der Schule ist.
Deswegen "darf" B es auch C sagen. Die feine Art ist es trotzdem nicht.
Genau, Danke
Bin kein Jurist, aber das wäre mir neu. Kannst du mir dazu bitte eine Quelle nennen? Ich wüsste nicht einmal, in welchem Gesetzesbuch ich danach suchen sollte. BGB, StGB???
Du hast Recht! §203 StGB Abs. 1 Abschnitt 6. Damit hat er sich strafbar gemacht.
Der Lehrer hat über den Vorgang ganz sicher einen Vermerk in die Schülerakte der Schülerin gemacht. Die Schülerakte ist allen Lehrern und der Schulleitung zugänglich. Sicher hat er auch die Schulleitung informiert. Lehrer müssen sich gegen pubertierenden Schülerinnen absichern. Falsche Behauptungen können Lehrer fürs Leben ruinieren. Und dann kann sich so etwas schon rumsprechen.
Aber doch nicht der Mutter einer anderen Schülerin, die kein Lehrer ist und mit der ganzen Sache nix zu tun hat
So weit ich weiß gibt es trotzdem so etwas was sich Datenschutz bei Lehrern nennt, da Schüler noch ihre Schutzbefohlenen sind, solange sie unter 18 sind