Dürfen Lehrer private Daten von Schülern zu Eltern anderer Schüler weitergeben?

3 Antworten

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Das mit der Mutter wäre nicht ok, wenn sie nicht gleichzeitig auch Lehrerin ist.

Lehrer müssen sich absichern.

Bei uns gab es einen Fall, bei durch so ein pubertierendes Mädchen ein Lehrer seinen Job verloren hat. Im nachhinein stellte sich heraus, dass das Mädchen alle Anschuldigungen erfunden hat.

  • A sagt B, dass die ihn Liebt.
  • B sagt C, dass A ihn liebt.

Das hat nichts mehr der Tatsache zu tun, dass B ein Lehrer ist, da es eine Privatangelegenheit außerhalb der Schule ist.

Deswegen "darf" B es auch C sagen. Die feine Art ist es trotzdem nicht.

Die0luisa 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 18:15

Genau, Danke

Die0luisa 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 17:52

So weit ich weiß gibt es trotzdem so etwas was sich Datenschutz bei Lehrern nennt, da Schüler noch ihre Schutzbefohlenen sind, solange sie unter 18 sind

FabiHilft  01.03.2018, 17:56
@Die0luisa

Bin kein Jurist, aber das wäre mir neu. Kannst du mir dazu bitte eine Quelle nennen? Ich wüsste nicht einmal, in welchem Gesetzesbuch ich danach suchen sollte. BGB, StGB???

FabiHilft  01.03.2018, 18:01
@Die0luisa

Du hast Recht! §203 StGB Abs. 1 Abschnitt 6. Damit hat er sich strafbar gemacht.

Der Lehrer hat über den Vorgang ganz sicher einen Vermerk in die Schülerakte der Schülerin gemacht. Die Schülerakte ist allen Lehrern und der Schulleitung zugänglich. Sicher hat er auch die Schulleitung informiert. Lehrer müssen sich gegen pubertierenden Schülerinnen absichern. Falsche Behauptungen können Lehrer fürs Leben ruinieren. Und dann kann sich so etwas schon rumsprechen.

Die0luisa 
Beitragsersteller
 01.03.2018, 17:53

Aber doch nicht der Mutter einer anderen Schülerin, die kein Lehrer ist und mit der ganzen Sache nix zu tun hat