Leihwerkzeug wurde mir gestohlen. Übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden, oder nicht?

1 Antwort

Die Betriebshaftpflicht schützt natürlich nur Deine Auftraggeber vor dem Pfusch, den Du bei ihnen hinterlässt. Dein Werkzeug, ob Dein eigenes oder das Mietwerkzeug aus dem Baumarkt, ist hierüber natürlich nicht versichert.

Für Dein Werkzeug gibt es tatsächlich ein Autoinhaltsversicherung, allerdings musst Du auch hier darauf achten, dass auch die Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr mitversichert sein muss. Für Baumarktwerkzeug gibt es bei Vertragsabschluss im Baumarkt auch diverse Versicherungen.

http://handwerk.com/transporter-werkzeug-versichern/150/65/30351/