Leihwerkzeug wurde mir gestohlen. Übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden, oder nicht?
Hallo alle zusammen! Ich bin ein Selbstständiger Handwerker, meine Gewerbe habe ich erst vor 7 Monaten angemeldet. Natürlich habe ich mir das nötige Werkzeug direkt am Anfang besorgt, nur manchmal brauche ich ein oder anderen Werkzeug was ich noch nicht habe (die sind meist auch ziemlich teuer! ) also in dem Fall leihe ich mir den Werkzeug im Baumarkt. Das habe ich auch diesmal gemacht, nur das blöde ist das über Nacht jemand meinen Farzeug aufgebrochen hat. Natürlich das Auto wahr schon für den nächsten Tag gerüstet und so wurde mir das meiste (teuerste) Werkzeug gestohlen, darunter auch Werkzeug aus dem Baumarkt (geliehen ) . Die Frage ist , wird meine Haftpflichtversicherung (Betribshaftpflicht ) den Schaden übernehmen, wenigstens für das Werkzeug was ich geliehen habe ,oder das bleibt an mir hängen?
Gruß Alex.G.
1 Antwort
Die Betriebshaftpflicht schützt natürlich nur Deine Auftraggeber vor dem Pfusch, den Du bei ihnen hinterlässt. Dein Werkzeug, ob Dein eigenes oder das Mietwerkzeug aus dem Baumarkt, ist hierüber natürlich nicht versichert.
Für Dein Werkzeug gibt es tatsächlich ein Autoinhaltsversicherung, allerdings musst Du auch hier darauf achten, dass auch die Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr mitversichert sein muss. Für Baumarktwerkzeug gibt es bei Vertragsabschluss im Baumarkt auch diverse Versicherungen.
http://handwerk.com/transporter-werkzeug-versichern/150/65/30351/