Haben Polizisten bundeslandübergreifend die gleichen Befugnisse?
Hätten z.B. Bremer Polizisten die selben Befugnisse (Verhaftungen durchführen, Personenkontrollen, Radarkontrollen etc.) in Rheinland-Pflanz oder NRW wie in Bremen? Oder dürfen diese dann tatsächlich nur im eigenen Land aktiv tätig sein?
Danke für eure Antworten :)
5 Antworten
Gehts mal wieder um die Mär, daß die Verfolgungsfahrt hinter einem Spitzbuben mit Blaulicht und Martinshorn an der Landesgrenze endet?
Ein Bremer Polizeibeamter hat in NRW keine dienstlichen Aufgaben. Gleichwohl ist er verpflichtet, beim Bekanntwerden einer Straftat ggf. selbst tätig zu werden, d.h. den Täter ggf. festzunehmen und der zuständigen Polizeistelle zu übergeben.
Wie übrigens jeder Bürger auch, wenn die Voraussetzungen des § 127 StPO zutreffen.
Nein, haben sie nicht.
Es gibt bundeseinheitliches Recht, aber auch Rechte und Gesetze der Länder. So gibt es z. B. das Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (BayPAG). Das gilt nur für Bayern, wie die entsprechenden Gesetze der anderen Bundesländer nur für diese Bundesländer gelten.
Bei Großeinsätzen der Polizei in verschiedenen Bundesländern kommen auch Einsatzkräfte der Länder und des Bundes zusammen.
Dann findet immer das Polizeigesetz des Einsatzortes / Bundeslandes Anwendung.
Polizisten haben die Befugnisse die Ihnen das Polizeigesetz Ihres Landes gewährt.
Diese Befugnisse haben Sie, egal in welchem Bundesland sind auf Grund eigener Zuständigkeit operieren.
Ich denke die Bundespolizei schon wie das bei den Landespolizeien ist hab ich leider keine Ahnung denke aber das richtet sich nach den jeweiligen Gesetzen des Landes.