Lehrjahr wiederholt,nun Gehalt fürs 2. Lehrjahr?
Hallo, mein Freund wiederholt gerade das 1. Lehrjahr. Er bekommt nun aber seit 3 Monaten die Vergütung, die für das 2. Lehrjahr vorgesehen ist.
Was machen wir nun? Es ist tatsächlich erst heute aufgefallen, da es sich immer nur um 80€ gehandelt hat.
Wir haben erst heute bemerkt, dass es zu diesem Fehler gekommen ist, da er zufällig nach langer Zeit mal wieder die Lohnabrechnung geöffnet hat.
Muss er das Geld nun zurückzahlen? Könnte es zu einer Abmahnung und gar zu einer Kündigung kommen? Oder ist es rechtens, dass er die Vergütung des 2. Lehrjahres bekommt?
Über hilfreiche Auskünfte wären wir sehr dankbar!
5 Antworten
Wie genau funktioniert die Wiederholung des ersten Ausbildungsjahres? Geht er dann noch mal in die erste Berufsschulklasse?
Im BBiG ist meiner Meinung nach nichts über eine Wiederholung eines ausbildungsjahres zu finden.
Man kann höchstens die Ausbildung bei Nichtbestehen der Prüfung verlängern.
Daher ist es völlig okay, dass er jetzt im zweiten Ausbildungsjahr ist und auch das Geld für das zweite Jahr bekommt.
Das betrifft aber nicht den Ausbildungsvertrag. Anders wäre es für eine erste Ausbildungsvertrag gekündigt worden wäre und der zweite wieder mit im ersten Jahr beginnt.
Es sollte es auf jeden Fall melden, vermutlich ist es ein Versehen.
Da dein Freund nichts falsch gemacht hat, bekommt er sicher keine Abmahnung, erst recht keine Kündigung.
Es kann aber sein dass ihm der zuviel bezahlte Betrag vom nächsten Lohn abgezogen wird. Sicher gibt es hier noch User, die das besser wissen.
Nein m
Nein was?
Er soll es nicht melden es wird im auch nicht abgezogen.
Ich würde einfach meinen Chef oder die Dame in der Personalabteilung fragen. Falls der Betrag versehentlich bezahlt wurde, dann kann dein Freund punkten. Dann muss er allerdings zurückzahlen. Wenn er sich nicht meldet, dann könnte es ihm als Betrug ausgelegt werden.
Natürlich muss er es zurückzahlen, weil es ihm nicht zusteht
seit einfach so fair & sagt dem Arbeitgeber Bescheid
Definitiv arbeitet er ja jetzt bereits im zweiten Jahr. Seine Arbeit ist also auch schon mehr wert.
Warum genau sollte es ihm nicht zustehen, er ist doch im zweiten Ausbildungsjahr (
Damit wird anerkannt, dass er ja jetzt auch schon für die Firma produktive Arbeit leistet.
Meinen Sie damit, dass es rechtens ist, dass er das Geld bekommt?
Ich nehme aber an, dass er, weil er das Lehrjahr wiederholen muss, nicht mehr Verantwortung als vorher hat?
Aber er kennt die Arbeitsabläufe bereits besser
Ja er geht in die Klasse des 1. Berufsschuljahres.