Kassendifferenz: Ab welcher Höhe darf eine Abmahnung folgen?
Guten Abend, Ich bin mit einem Nebenjob geringfügig bei Rewe beschäftigt. Angefangen habe ich vor gut 2,5 Monaten und musste so einiges unterschreiben, unter anderem auch, dass ich bei einer Kassendifferenz von mehr als 5€ zu wenig bzw 5€ zu viel abgemahnt werde, bei wiederholtem Überschreiten dieser 5€ folgt die Kündigung. Die ganze Zeit über hatte ich tägliche Kassendifferenzen von wenigen Cents, heute dann 7,85€ zu viel am Ende der Schicht. Die Chefin wies mich direkt auf die baldig eintreffende Abmahnung der Zentrale hin. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Immerhin ist das ja eine Ausnahme und das erste Mal vorgekommen. Es kann ja rein logisch eig nicht angehen, dass bei einmaligem Überschreiten drr 5€-Grenze abgemahnt wird während andere zumindest in der Theorie jedes mal 4,99€ zu viel/zu wenig in der Kasse haben...
bitte um Hilfe!
6 Antworten
lass dich deshalb beraten, gewerkschaft , anwalt oder gehn zum Arbeitsgericht auch die geben auskunft!
Du hast es unterschrieben, nicht? Dann ist es auch zulässig...
Die Schlussfolgerung ist leider falsch!
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit, nach der man auch in Arbeitsverträgen allerhand vereinbaren kann. Einzelne strittige Vereinbarungen können jedoch sehr wohl im Nachhinein vom zuständigen Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden - ohne dass dadurch der Rest des Vertrages unwirksam wäre.
Immer wieder diese ätzenden Antworten! :-((
Ist seine Leiblingsbeschäftigung:
Entweder andauernd anmerken dass es ggogle gibt, oder Gegenfragen stellen, weil er nicht weiß was dieses oder jenes bedeutet.
Oder einfach nur falsche Antworten geben.
Ganz selten mal ein vernünftige oder richtige Antwort.
Wenn du es vorher unterschrieben hast, kannst du da nichts machen.
Das stimmt so leider nicht!
Indem der Arbeitnehmer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt, kann er, wenn er obsiegt, sehr wohl einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam aus seinem Vertrag heraus bekommen (==> siehe auch meinen Kommentar zur Antwort von @DeadWeasel).
Wenn du es vorher unterschrieben hast, kannst du da nichts machen.
Noch so eine Antwort!!! :-((
Was andere haben interessiert nicht, denn die überschreiten die vertraglich festgelegte Grenze ja nicht! Dir würde ja theoretisch bei täglichen 4,99€ auch nichts passieren! Sei froh wenn sie nur abmahnen, bei knapp 3 Monaten gäbe es auch unternehmen da könntest du jetzt gehen!
Er hätte ja auch 2,86 Euro aus eigener Tasche hineinlegen können, dann hätte er keine Abmahnung bekommen!
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage: Wird "Mankogeld" gezahlt?
Wenn ja, wieviel pro welchem Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht? - Dies hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der 5,- Euro-Grenze in den Vertragsunterlagen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin sah dies in einer neuen Entscheidung anders: Die Richter in der Hauptstadt entschieden, dass ein Fehlbetrag in Höhe von 10 Euro ausreiche, um eine wirksame Abmahnung aussprechen zu können. Die Duldung der kleineren Fehlbeträge in der Vergangenheit sei für die Wirksamkeit der Abmahnung unerheblich. Die Abmahnung durfte deswegen in der Personalakte der betroffenen Kassiererin bleiben.
Landesarbeitsgericht Berlin; Urteil vom 26. März 2004; Aktenzeichen: 6 Sa 2490/03
...allerdings fraglich ob man das während der vermutlichen Probezeit so durchzusetzen versucht...
Immer wieder diese ätzenden Antworten! :-((
Eine Vereinbarung ist nicht nur alleine deswegen schon zulässig, weil sie unterschrieben wurde - siehe Kommentar von Nightstick!