Lehrer Einblick Internetverlauf?

6 Antworten

Da es der Schulcomputer und der Schulnetzzugang ist, ist der Lehrer im Recht. Du hast die dir zur Vergügung stehenden Mittel ordentlich zu benutzten und wenn Hinweise auf unsachgemäße Nutzung oder illegalen Downloads besteht darf kontrolliert werden.

Schulrechner- Schuleigentum- Admirechte hat.......der kann auch auf alle Daten zugreifen und kontrollieren.

Mit der Erlaubnis deiner Eltern darf er das sicherlich.

Ohne diese ist das rechtlich kritisch, vermutlich nicht zulässig.

PeterSchu  11.02.2020, 17:36

Was haben die Eltern mitzureden wenn es um Schuleigentum geht?

Destranix  12.02.2020, 09:29
@PeterSchu

Es geht um die Persönlichkeitsrechte des Kindes, welche durch die rechtlichen Vertreter(Eltern) vertreten werden.

leseratten1  12.02.2020, 11:20
@Destranix

Mit der gleichen Argumentation könnte man auch gegen Hausaufgabenkontrolle sein. Es geht hier nicht um ein privates Gerät des Schülers, sondern ein Gerät der Schule, welches der Schüler für Schulsachen einsetzen darf und nicht, um Unsinn zu treiben. Eine Kontrolle steht der Schule zu, genau wie ein Arbeitgeber die Geräte der Mitarbeiter kontrollieren darf.

Destranix  12.02.2020, 11:25
@leseratten1
Mit der gleichen Argumentation könnte man auch gegen Hausaufgabenkontrolle sein.

Nope. Das ist etwas anderes, da die Daten keine persönlichen sind und zudem nicht digital und so zeugs.(Für genaueres am Besten einen Experten fragen).

Eine Kontrolle steht der Schule zu, genau wie ein Arbeitgeber die Geräte der Mitarbeiter kontrollieren darf.

Der Arbeitgeber darf dies auch nicht ohne Erlaubnis des Mitarbeiters tun.

leseratten1  12.02.2020, 11:28
@Destranix

Auf dem Schulrechner sind auch keine persönlichen Daten und wenn vertraglich geregelt ist, dass keine privaten Daten auf Arbeitsplatzrechnern sein dürfen, darf der Arbeitgeber da "jederzeit" drauf zugreifen.

Destranix  12.02.2020, 11:32
@leseratten1
Auf dem Schulrechner sind auch keine persönlichen Daten

Wenn er unterrichtsfern im Internet surft, dann kann man das durchaus als Privatsphäre betrachten.

leseratten1  12.02.2020, 11:33
@Destranix

Das mag sein, hat er aber nicht zu machen. Wenn er also gegen die Benutzungsrichtlinien verstößt, kann man nicht damit dann eine Prüfung des Accounts verhindern.

Destranix  12.02.2020, 11:37
@leseratten1
Wenn er also gegen die Benutzungsrichtlinien verstößt,

Was denn für Benutzerrichtlinien?

leseratten1  12.02.2020, 11:37
@Destranix

Hat jede Schule.

Destranix  12.02.2020, 11:39
@leseratten1

Nope.

Unsere hatte das nicht und unterschreiben musste weder ich etwas noch meine Eltern.

leseratten1  12.02.2020, 11:42
@Destranix

Dann hattet ihr halt Glück. Unterschreiben wäre auch nicht unbedingt nötig. "Austeilen" reicht. Die Schule macht die Regeln für die Benutzung ihres Eigentums.

Aber jetzt mal ernsthaft: Da macht jemand Unsinn mit seinem Account und dann soll das nicht geprüft werden? Was ist das denn für eine Auffassung?

Destranix  12.02.2020, 11:45
@leseratten1
"Austeilen" reicht.

Das bezweifle ich.

Da macht jemand Unsinn mit seinem Account und dann soll das nicht geprüft werden?

Sicherlich nicht vom Lehrer in seiner Funktion als lehrer im Nachhinein.

Während des Unterrichts durchaus, aber nicht danach ohne die Erlaubnis der Eltern.

leseratten1  12.02.2020, 11:46
@Destranix

Wow. Das wird mir zu blöd hier.

PeterSchu  12.02.2020, 12:20
@Destranix

Auf einem Schulrechner haben persönliche Daten ja wohl nichts zu suchen.

Destranix  12.02.2020, 12:31
@PeterSchu

Siehe vorangehender Kommentarstrang ^^

PeterSchu  12.02.2020, 13:21
@leseratten1

"Das wird mir zu blöd hier."

Dem schließe ich mich an.

Nun meint mein Lehrer dass er meinen Internetverlauf durchsuchen wird.

Kann / darf er, wenn Du den Schulrechner widerrechtlich nutzt.

Dein Internetverlauf auf dem Schulrechner ist eine rein unterrichtlich-schulische Sache und keine private.

Wo ist da das Problem?

Der Lehrer "durchsucht" ja auch deinen Schriftverlauf im Hausaufgabenheft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung