Darf der Lehrer mich zwingen die Kamera an zu schalten?

5 Antworten

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Nein, darf er nicht. Z.B. Art. 13 GG.

Unverletzlichkeit der Wohnung.

Die Kamera ist eine Überwachungseinrichtung und ges geht auch um die Überwachung des Schülers, daher laut Absatz 4:

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

Da es weder eine dringende Gefahr, noch eine richterliche Anordnung gibt, kannst Du die Kamera getrost ausgeschaltet lassen.

JMcrafter26 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 10:32

Gut, ich habe als Lehrer Aufsichtspflicht. Auch im Klassenraum schaue ich, dass die Schüler nicht auf dem Tisch liegen, rausschauen oder lässig sitzen. Das ist schon Aufgabe des Lehrers.

Wenn ich deinen Hintergrund nicht sehe und nur dich, dann ist es die selbe Überwachung, wie im Unterricht.

Was kann ich dagegen antworten???!!

Neugierig1971  01.03.2021, 10:38
@JMcrafter26
  1. In der Schule hast Du die Aufsichtspflicht, das stimmt. Zu Hause aber nicht.
  2. Im Unterricht ist der Schüler ja anwesend, er kann sich aus physikalischen Gründen nicth unsichtbar machen, daher ist es keine Überwachung, sondern ein Sachzwang.
  3. Zu Hause kannst du seine Teilnahme überwachen, indem Du mit ihm sprichst. Audio reicht dafür aus. Ob er steht, liegt oder sitzt, darüber musst Du gar nichts befinden.

Es ist einfach eine Abwägungssache, was wichtiger ist, die Grundrechte oder die detaillierte Überwachung der Handlungen.

Im übrigen darfst Du im Unterricht auch keine Bild- und Ton-Aufnahmen machen ohne Einwilligung aller Beteiligten. Mit dem Argument, daß jeder Teilnehmer der Video-Konferenz durch einen Klick auf den Aufzeichnungsbutton alles mitschneiden kann, kann man sich ebenfalls dagegen wehren.

feinerle  01.03.2021, 10:27

Sorry aber das GG gilt NICHT für Bürger untereinander, sondern AUSSCHLIEßLICH für den Staat als Gesetzgebendes Organ.

Demnach muss auch ein Lehrer sich nicht dran halten, Polizisten auch nicht, Du auch nicht, ich auch nicht.....

Neugierig1971  01.03.2021, 10:29
@feinerle

Du hast recht damit, daß das GG nicht für Bürger untereinander gilt.

Lehrer und Polizisten müssen sich als Privatperson nicht daran halten.

In ihrem Beruf aber schon.

Der Lehrer im Unterricht repräsentiert den Staat und ist daher an das Grundgesetz gebunden.

feinerle  01.03.2021, 10:35
@Neugierig1971

.

In ihrem Beruf aber schon.

Leider liegst Du da falsch.

Wie ich bereits schrieb: ".....sondern AUSSCHLIEßLICH für den Staat als Gesetzgebendes Organ".

Wenn der Gesetzgeber Gesetze erlässt, dann muss er sich dran halten.

Ansonsten nichts und niemand und in keiner Situation.

Für alle anderen gelten die Gesetze, welche der Gesetzgeber aufgrund des GG erlassen hat, Schulgesetze, Polizeigesetze, etc.

Du erkennst das daran, das GG hat keine Ahndungsvorschrift.

In jedem anderen Gesetz steh drin - verstoße da und da gegen, bekommst Du die und die Ahndung. Im GG steht nicht drin hierzu, keine Ahndungsvorschrift, keine Ahndung. Was nicht geahndet wird, kann nicht durchgesetzt werden, ergo gilt das gar nicht.

Panazee  01.03.2021, 09:48

Ja, das könnte greifen. Der Schuss kann für den Fragesteller aber auch nach hinten los gehen, denn dann kann die Schukle sagen "OK, wir stellen dir einen eigenen Raum in der Schule zur Verfügung und du bekommst das nötige Equipment gestellt".

Das muss einer aus der Klasse meines Sohnes machen, der umgezogen ist und an seinem neuen Wohnort noch kein Internet hat. Diese Maßnahme wäre aber auch zum Schutz der Privatsphäre möglich.

Zudem kann man bei fast allen Videokonferenzanbietern den Hintergund ändern und es so aussehen lassen, als säße man an einem Palmenstrand.

Neugierig1971  01.03.2021, 09:59
@Panazee

Damit hast Du recht, die Schule kann ihn dann vor Ort einbestellen und er sitzt dann allein in einem Raum in der Schule. Das wird auch teilweise gemacht.

Den Hintergrund würde ich als Schüler auch ändern, damit man mein Zimmer nicht sieht, aber das kann die Schule nicht verlangen.

JMcrafter26 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 09:39

Oh, dafür gibt es aber hintergrundentferner 😬😬

Neugierig1971  01.03.2021, 09:48
@JMcrafter26

Das mag sein, aber solche technischen Hilfsmittel können vom Lehrer nicht verlangt werden, der Schüler ist nicht verpflichtet, das Überwachungsverbot durch den Staat für ihn zu umgehen . Abgesehen davon wird die Person, nämlich der Schüler ja trotzdem überwacht und der Artikel des Grundgesetzes bezieht sich ja nicht auf die Wohnung an sich, sondern auf den Schutz des Bürgers vor staatlicher Überwachung.

Panazee  01.03.2021, 09:51
@Neugierig1971

Also mit dem Argument wird man wohl nicht weit kommen. Wenn normaler Unterricht wäre, dann würde der Lehrer den Schüler ja auch permanent sehen. Ich glaube nicht, dass man hier mit "Überwachung" argumentieren kann.

Neugierig1971  01.03.2021, 09:53
@Panazee

Es geht ja wie gesagt um die Wohnung, daher ist es ein deutlicher Unterschied, ob der Schüler in der Schule ist oder zu Hause. Er muss seine Wohnung, einschliesslich sich selbst nicht zeigen. Er kann ja z. B. im Schlafanzug am Unterricht teilnehmen und will so nicht gesehen werden, das ist legitim.

Und da der Schüler auch per Audio teilnehmen kann, ist die Sichtbarkeit des Schülers unnötig.

Es geht in diesem Fall ja darum, daß viele Schüler sich einloggen und dann irgendwas anderes machen. Der Lehrer will sicherstellen, daß der Schüler nicht im Bett liegt und schläft oder in einen anderen Raum geht.

Aber genau das nennt man Überwachung.

Manche Schulen fordern das per (neuer) Schulordnung. Ob das rechtssicher ist, ist zumindest umstritten.

https://ernst-reuter-schule.net/regeln-fuer-den-online-unterricht-in-der-ernst-reuter-schule/
[...] Schaltet die Kamera grundsätzlich ein. [...]

Was für Gründe hast du denn das abzulehnen? Wenn du es nicht willst, weil du deine Wohnung nicht zeigen willst, kann es dir passieren, dass die Schule sagt, dass du in die Schule kommen kannst und dort muss dir die Schule einen Raum für dich alleine mit dem nötigen Equipment zur Verfügung stellen, um deine Privatsphäre zu sichern.

Es gibt kein Gesetz, weil diese Situation bis jetzt noch nie da war und kein Gesetz nötig war. Zudem ist das vermutlich auch Ländersache.

Es gibt allerdings die Schulordnung in der Schulen manche Dinge regeln können wie sie wollen. Ob das mit der Kamera darunter fällt ist zumindest umstritten.

Es gibt Kämpfe, die muss man nicht ausfechten.

Fange niemals einen Krieg oder auch nur Streit an, wenn es auch anders geht.

Also, Du pappst ein teiltransparentes Klebeband über die Kamera.

Wirst Du aufgefordert, diese einzuschalten, mach sie an.

Zu sehen wird eine weiß - trübe Suppe sein mit maximal einem sich bewegenden Schatten, mehr nicht.

Hupps, so ein sch..... meine Kamera.... verdammt was ist da los......

Problem erledigt, kein Streit, keine Diskussion...

Aus disziplinarischen Gründen ist das erlaubt. Er darf dich auch an separate Stelle setzen im Klassenzimmer. Er darf dich im Präsenzunterricht auch zeitlich befristet vom unterricht ausschliessen.

Nein der Lehrer kann dich nicht zwingen deine Kamera anzumachen. Hier z.B

Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes (GG) gewährleistet das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Dieses dient dem Schutz der räumlichen Privatsphäre vor Eingriffen von staatlicher Seite. Damit handelt es sich vorrangig um ein Freiheitsrecht. Zugleich verpflichtet es den Staat, die Wohnung vor unbefugten Privatpersonen zu schützen.

JMcrafter26 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 09:38

Oh, dafür gibt es aber hintergrundentferner 😬😬

D4rkPrincess  01.03.2021, 09:50
@JMcrafter26

jaaa das stimmt schon. Man könnte ja flunkern das das bei deinem Computer nicht funktioniert ^^. Oder du klebst Klebestreifen auf deine Kamera oder ein Blatt und sagst du weißt nicht wieso es so ist haha. Mehr fällt mir da leider nicht ein xD

JMcrafter26 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 10:08
@D4rkPrincess

HAHAHA 😂

JMcrafter26 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 10:34

Gut, ich habe als Lehrer Aufsichtspflicht. Auch im Klassenraum schaue ich, dass die Schüler nicht auf dem Tisch liegen, rausschauen oder lässig sitzen. Das ist schon Aufgabe des Lehrers.

Wenn ich deinen Hintergrund nicht sehe und nur dich, dann ist es die selbe Überwachung, wie im Unterricht.

Was kann ich dagegen antworten??!!

D4rkPrincess  01.03.2021, 10:45
@JMcrafter26

Du könntest antworten, das der Hintergrundentferner bei dir nicht funktioniert oder irgendwie sowas. Hattest du schonmal deine Kamera an?

JMcrafter26 
Beitragsersteller
 01.03.2021, 11:10
@D4rkPrincess

ja leider