Lebensberaterin - gelte ich als Freiberuflerin oder muss ich ein Gewerbe anmelden?

11 Antworten

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Überlege dir eine gute Argumentation und dann ruf beim Finanzamt an.

Dein Job ist ein Grenzbereich. - Beraterin..., ja das könnte Freiberuf sein. (Unternehmensberater, Steuerberater, etc. sind ja auch Freiberufler.)

Mein Tipp: Du bist Beraterin für einzelne Personen und auch für Unternehmen. Dein Ziel ist es, auch Seminare zum Thema... anzubieten und deine Kunden als Dozentin zu unterrichten.

(Unterrichtende Berufe sind ebenfalls Freiberufler.)

Wie du aus den Antworten schon siehst: es ist eine Gtratwanderung. Die Behörden möchten gern, dass du einen Gewerbeschein beantragst, was ja auch kein Problem wäre, wenn du dir dadurch nicht z.B. die Möglichkeit verbauen würdest, später ggfs. einen staatl. Existenzgründungszuschuss zu bekommen, falls du nochmal was anderes vor hast. PeterSchmitt2s Antwort zeigt, wo etwa die Grenze des (behördlichen) Ermessens laufen könnte. Alles, was heilend und beratend = lehrend ist, ist freiberuflich. (Und Künstler natürlich.) Da würde der Zusatz "psychologisch" sicher helfen. Vorsicht aber bzgl. evtl. geschützer Begriffe. Das weiß ich nicht. Das Kartenlegen wird wie Wahrsagen u.ä. vom Finanzamt eher als "Jahrmarktsbelustigung" und deshalb als gewerblich gesehen. Ich würde mal mit dem Steuerberater reden, um mit ihm gute Argumente für Freiberuflichkeit zu sammeln, falls dir der Freiberuflerstatus wichtig ist.

Beratung müsste moch freiberufliche Tätigkeit sein. Wenn Du dazu aber was verkaufst (Bücher, Kalender, Software, ...) ist die Grenze zum Gewerbe überschritten.

Ist aber bei wenig Umsatz bzw. Gewinn kaum ein Unterschied.

Unterschiede und entsprechender § hier:

www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php


Die Abrechnung/Buchhaltung funktioniert bei Beidem gleich.

und bei Beidem hat man die Wahl Zwischen Nutzen der KleinunternehmerRegelung und darauf verzichten


Tipp:

Lass Dir einen Tag Zeit damit, zu entscheiden, welche Antwort die hilfreichste ist, sonst verlieren andere potentielle Antworter die Lust, noch was zu schreiben.

Das ist ganz einfach, schreibe einen formlosen Brief an Dein Finanzamt, erkläre was Du ab wann machen willst, dann teilen die Dir mit, ob das bei denen als Freiberufler zählt oder als Gewerbler, und Du bekommst eine Steuernummer und mußt künftig Deine Steuererklärung bis Ende Mai des Folgejahres einreichen. That's it. Meiner Erfahrung nach ist das von FInanzamt zu Finanzamt verschieden, je nach dem, wie man denen erklärt, was man zu unternehmen gedenkt.

Im Grunde ist das Thema Freiberufler oder Gewerbler ja auch nur für das Finanzamt wichtig, für nichts und niemand sonst. Steuern mußt Du so oder so zahlen. Da gibt es keinen Unterschied

Olli1973  09.01.2018, 07:26

Im Bezug auf Steuern, gibt es einen Unterschied.

Wenn man zb. ein Gewerbe anmelden will, zahlt man als Gewerbetreibender keine Lohnsteuer, dafür aber Einkommenssteuer. Dafür gibt es keine spezielle Einstufung in die Steuerklasse. Das heißt, es spielt keine Rolle ob verheiratet oder Single.

Ist man Freiberufler und hat kein Gewerbe angemeldet, dann bleibt man weiter in einer Steuerklasse eingestuft und man muss von dem, was man eigenommen hat, seine Steuern ganz normal abführen, wie jeder normalo.

Hallo! Für alles gibt es einen Berufsverband. Da würde ich (Internet)fragen oder im Branchenbuch suchen und eine "Kollegin" oder einen "Kollegen" anrufen. Die sollten wohl wissen was sie tun... Alles Gute!