Grafikdesign Vertrag?

3 Antworten

Der Vertrag ist alles andere als sicher oder gar sinnvoll. Du solltest dir darüber im Klaren sein, was du anbieten möchtest... eine Dienstleistung oder eher ein Werk erstellen.

Bei einer Dienstleistung schuldest du nur ein Bemühen und das entstandene Werk würde siherlich auch so wie es letztlich ist für den vertragliche vereinbarten Zweck zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bei der Erstellung eines Werkes muss du so lange ran, bis das Werk abnahmereif, also vertragsgemäß ist und der vertraglich vereinbarte Zweck bzw. dessen Verwendung wäre von Dir zu verhandeln.
Also für eine Veröffentlichung für ein Jahr usw. kein Nachdruck, keine Online oder Printveröffentlichung usw.

Letztlich solltest du aufgrund eines Vorgespräches mit dem möglichen Auftraggeber deine Leistungspräferenz klar im Vertrag herausstellen. So ihr beide euch einig werdet habt ihr dann entweder einen Werkvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag. Ggf. solltest du einmal über einen angemessenen Vorschuss, natürlich schon im Vertrag erfasst, nachdenken.

Die äußerliche Gestaltung eines Vertrages ist egal, der kann auch mündlich geschlossen werden (was selbstverständlich des Beweises wegen so nicht erfolgen sollte), wichtig ist bei einer Rechnung, dass alle gesetzlichen Erfordernisse nach § 14 UStG drinn sind.

Ggf. hilft ja auch diese Antwort eines Rechtsanwaltes ein wenig bei der inhaltlichen Gestaltung. Wie hier schon gesagt wurde, wird es eine rechtliche Prüfung eines generellen Vertragsentwurf hier für lau von einem RA nicht geben, zumal generelle Vertragsentwürfe dazu neigen für den konkreten Auftrag nicht zu taugen.

https://www.dropbox.com/s/e3h77osexjdk0qf/Werksvertrag_oder_Dienstvertrag-297080.PNNBJQ.001RLI.pdf?dl=0

Moin,

also zunächst: ich denke, du kannst hier länger warten, wenn du darauf hoffst, dass Dir hier Anwälte für lau antworten.

davon abgesehen, klingt dein Vertrag natürlich total Unprofessionell. Was wohl daran liegt, dass er es auch ist.

niemand, der was auf sich hält, würde „Ich-Formen“ verwenden. Zumal dadurch auch unsauber wird, wer „ich“ ist, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wird. Wird er nicht von beiden Seiten unterschrieben, ist es auch kein „Vertrag“/contract sondern einseitige AGB, dann kannst dir die Überschrift schenken.

davon abgesehen, bist du dir sicher, dass du als Graphikdesigner Dienstleister bist und nicht die Herstellung eines Werkes schuldest?

Besserwisser7x7  27.02.2019, 21:52

du hast ja schon ganz gut vorgearbeitet, aber ich versuche es einmal...

Die Aufmachung, beziehungsweise der ganze Look, insbesondere der Schriftart, ist alles andere als professionell. Hier bitte eine serifenlose gut lesbare Schrift für Fließtext benutzen und keine Grafiken oder Bilder (Logos usw. schon). Nur so am Rande, die Symbole sind nicht mal vom gleichen Style. Die Hände sind Flat Design und das andere (was auch immer das darstellt) geht schon etwas ins Skeuomorphistische.

Was die Formulierung und dessen Richtigkeit angeht, kann ich nichts valides sagen. Das müsste wahrscheinlich echt ein Anwalt oder Notar begutachten. Aber was in so einem Schreiben gar nicht geht sind Auflistungszeichen.

(Nur meine Annahme, Achtung Halbwissen)

Außerdem ist das ja der Vertrag, und nicht die Rechnung. Also gehört der Preis da gar nicht rein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung