VBG Pflichtversicherung?
Ich habe vor Kurzem ein Gewerbe als Nebentätigkeit (Schreibbüro) angemeldet, um mir mein Studium zu finanzieren. Nun habe ich einen Brief von der VBG bekommen, dass ich ab jetzt bei ihnen gesetzlich Unfallversichert bin. So weit ich das jedoch verstanden habe, ist die Versicherung dafür da, damit Angestellte meines Unternehmens abgesichert sind. Jedoch habe ich ja keine Mitarbeiter und das wird sich in der Zukunft auch nicht ändern. Warum soll ich dann eine Versicherung dafür zahlen? Wie kann ich nun vorgehen?
4 Antworten
Hallo, dann hast du leider dieses Info-Schreiben der VBG entweder nicht richtig gelesen oder falsch verstanden: https://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/1_Mitgliedschaft/2_Freiwillige_Versicherung/freiwillige_versicherung_node.html;jsessionid=7C6D4B7E856A581BBED2E513BD3100EB.live4
Du kannst dich freiwillig als Unternehmer versichern: da du keine Mitarbeiter hast, mußt du auch niemanden pflichtversichern!
Ergo sind auch keine Pflichtbeiträge fällig für dein Unternehmen ;-)
Gruß siola55
Wie kann ich nun vorgehen?
Der VBG mitteilen, dass du keine Mitarbeiter hast!
Es kann sich für dich durchaus lohnen, freiwillig einen Beitrag zu entrichten. Dann hättest du einen sehr preiswerten Unfallversicherungsschutz (incl Verdienstausfall)
Die Beitragszahlung richtet sich nach deiner Jahreslohnsumme. So lange du dich selbst nicht freiwillig versicherst, ist der Beitrag also ebenfalls bei Null.
Du könntest mit der Versicherung kommunizieren und die Sache erklären.
...oder einfach das Schreiben nur richtig lesen: dies ist nur ein Angebot für den Unternehmer, als freiwilliges Mitglied unfallversichert zu sein:
Als Selbstständige und Selbstständiger sowie als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie bei der VBG nicht pflichtversichert. Deshalb bietet die VBG die Freiwillige Unternehmerversicherung an, damit auch Sie bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gut abgesichert sind.
Greife einfach zum Hörer und kläre die vorhandene Sachlage.