Leasingübernahme fehlgeschlagen wegen Autohaus. Anspruch auf Schadensersatz?
Guten Abend,
ich möchte meinen laufenden Kfz-Leasingvertrag an einen Interessenten überschreiben lassen, weil ich keinen Bedarf mehr für das Auto habe.
Die Bonitätsprüfung war erfolgreich, nun muss sich der Interessent bei meinem Autohaus legitimieren lassen und den Vertrag unterzeichnen.
Das Problem ist nur, der Händler sitzt weder an meinem (Distanz: 600 km), noch am Wohnort des Interessenten (Distanz: 200 km) und besteht darauf, die Legitimation vor Ort durchzuführen. Obwohl die Leasinggesellschaft PostIdent zulässt, weigert sich das Autohaus dieses Identifikationsverfahren anzuwenden.
Nachdem der Interessent knapp zwei Monate geduldig auf diesen Moment gewartet hat, verweigert er nun (verständlicherweise) eine dreistündige Anreise zum Autohaus, da er das Fahrzeug nicht gleich nach der Vertragsunterzeichnung mitnehmen kann. Sollte PostIdent nicht möglich sein, platzt die gesamte Übernahme.
Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, weil mein Händler ein akzeptiertes Identifikationsverfahren verweigert und somit die Leasingübernahme in diesem Fall unmöglich macht? Die Vertragsumschreibung entlastet mich um ca. 5000€ (inkl. Leasingraten, Tankkosten, Kfz-Steuer, Versicherung, Service).
Zur Info: Ich bin seit 20 Jahren Kunde des Autohauses.
Vorab schonmal vielen Dank für eure Antworten!
7 Antworten
ohne eingehende Prüfung und auf die Schnelle sage ich: nein, Du hast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Es handelt sich um Vertragsrecht und wenn das Autohaus die Umschreibung zu diesen Voraussetzungen macht, dann ist das so. Anders kommt der Vertrag (der Umschreibung) eben nicht zustande.
Nu weil es für Euch beide bequemer ist? Ich kann hier keine Grundlage für einen Schadensersatzanspruch erkennen
Das Autohaus ist höchstens ein Vermittler ... die Leasing-Bank kauft die Karre.
Dieses verdreckte Autohaus hat da überhaupt nicht zu verlangen, dass da jemand persönlich bei denen vorbei kommt.
Dennen würde ich ganz massif einheizen!
Wende Dich an die Leasing Bank: die kaufen das Auto, nicht die Garage. Die Leasing-Bank bestimmt, wie das ablaufen muss.
Da sie dem Vertragsnehmer ja das Fahrzeug schon zugesagt hat, haftet sie wenn er es nicht nutzen kann. Die Garage ist lediglich das "Auslieferungslager", die kann höchstens bei der Auslieferung nachprüfen, ob der Abholer zum Abholen, von dem Fahrzeug befugt ist.
Warum hast du den Händler überhaupt eingespannt? Du als Leasingnehmer hast doch lediglich m,it dem Leasinggeber (Bank) etwas zu tun. Warum wickelst du es also nicht einfach über die Bank ab? Das Autohaus hat mit der Nummer eh nix zu tun.....
Wenn du es allerdings selbst mit ins Boot holst, dann musst du auch damit leben, was die an Bedingungen setzen.
Das Autohaus muss sich nicht diktieren lassen, mit einem virtuellen Kunden ein Geschäft abzuwickeln. Wenn sie den zuvor persönlich kennen lernen möchten, ist das deren gutes Recht.
Das würde ich auch so sehen. Beschwere DIch bei VW und auch bei der Leasing Bank.
Welche Rolle spielt die Leasingbank?
Welche Rolle spielt das Autohaus?
Hast du einen Anspruch darauf, dass der Leasingvertrag abgelöst werden kann und falls ja gegen wen?
Ich möchte noch ergänzen: Der Interessent wurde bereits von VW Leasing geprüft und um Bereitstellung einer Bürgschaft gebeten, mit der er einverstanden ist. Der Vertrag endet in neun Monaten. Nur weil das Autohaus jetzt eine von VW Leasing seit Jahren akzeptierte Form der Legitimation meidet, darf doch eine zweimonatige Vorarbeit nicht einfach so scheitern.