Taxi (Fall Jura)?

5 Antworten

Und hat der Taxifahrer Anspruch auf Schadensersatz für die komplette Strecke?

Die Frage ist doch eher, hat der Kunde Anspruch auf Schadensersatz für das Ersatztaxi?

Eine negative Meinungsäußerung über den Musikgeschmack oder die Fahrweise stellt bei weitem keinen Grund dar, um den Beförderungsvertrag für ungültig zu erklären und dem Fahrgast zusätzliche Kosten sowie Zeitverlust aufzuladen. Teilweise besteht sogar eine Beförderungspflicht nach dem Pflichtfahrgebot, die nur in extremen Ausnahmefällen abgelehnt werden kann, z.B. Fahrgast ist so alkoholisiert, dass er Schaden am Fahrzeug verursacht.

Wenn der Taxifahrer wirklich korrekt gefahren ist, hat der Fahrgast sich damit abzufinden. Allerdings kann der Fahrgast die Musik ausmacht oder so leise einstellt, dass sie nicht mehr stört. Schließlich zahlt er ja dafür.

Beschließt der Fahrer widerrechtlich, die Fahrt abzubrechen, kann der Fahrgast ihn sogar auf Erfüllung verklagen. (Bzw. lässt er sich einen Ersatzwagen kommen, und stellt die Zusatzkosten den Unternehmen in Rechnung)

LouPing  06.08.2020, 16:08
Beschließt der Fahrer widerrechtlich, die Fahrt abzubrechen, 

Dem steht das entgegen:

.betreffend über eine Bemerkung des Kunden über die Fahrweise des Taxifahrers und dessen Musikgeschmack persönlich beleidigt und hält nach Hören des Sprüche..

Kein Taxifahrer muss sich das bieten lasen, Beleidigung könnte er sogar zur Anzeige bringen. Die bisher erbrachte Leistung ist meiner Meinung nach zu zahlen.

Taxifahrer sind weder Knechte noch Leibeigene, sie erbringen eine Leistung und fordern im Gegenzug einen fairen Umgang.

computerfan001 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 16:12
@LouPing

Ah okay , also bricht der Taxifahrer Widerrechtlich ab, muss man auch keine Teilleistung zahlen, sonst schon gem. 641 BGB?

computerfan001 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 16:04

Danke für die Antwort,das heißt der Kunde müsse diesen Taxifahrer für die Teilstrecke nicht bezahlen,richtig? Hätten Sie einen Paragrafen dazu? VG

Nein muss er nicht, da keine Vollendung erfolgt ist. Wohl auch kein Anspruch auf Schadensersatz

computerfan001 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 16:06

Danke für die Antwort, haben Sie einen Paragrafen als Beleg?

nanfxD  06.08.2020, 16:06
@computerfan001

junge du studierst doch Jura... 646, 631 BGB

computerfan001 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 16:11
@nanfxD

Danke für die Antwort, hatte den 641 BGB so verstanden,dass Teilleistungen auch zu entrichten sind. (PS. Ist Nebenfach ;) )

nanfxD  06.08.2020, 16:16
@computerfan001

Lies mal die normal in Absatz 1 steht bestimmt, wo sollen denn hier die Werkteile sein? Wäre wohl der Fall wenn du dem Taxi sagst fahr mich erst zum Rewe und dann mach München und am rewe sagt der werkunternehmer hier ist Ende. Hier gibt es aber nur ein Werk und es ist das Ziel München. Bereden musst du das aber ist aus meiner Sicht nicht einschlägig.

man könnte hier vllt noch über 812 I 1 1Alt nachdenken

LouPing  06.08.2020, 16:50
@nanfxD

Eben!!!

Wenn der Fahrgast herumpöbelt und ausfallend wird kann der Fahrer den Kunden raus werfen, die Fahrt muss dann auch für die Strecke bezahlt werden vom Kunden, wenn dieser sich weigert wird vermutlich eine Rechnung folgen und so weiter und so fort.

computerfan001 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 16:05

Haben Sie einen Paragrafen, der die Zahlungspflicht belegt? Muss damit argumentieren

LouPing  06.08.2020, 16:14
@computerfan001

Wie wäre es mal mit etwas mehr Bemühungen deinerseits, das www. bietet dutzende Seiten dazu.

Beispiel: :

Taxiunternehmen und ihre Fahrer unterliegen den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen.
Wichtige Vorgaben finden sich darum in der so genannten Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und den jeweiligen Taxiordnungen und Taxitarifen, die die Landkreise und kreisfreien Städte erlassen.

Weiter Recherchen überlasse ich dir.

nanfxD  06.08.2020, 16:18
@LouPing

Was haben die Verordnungen mit dem Vertrag zu tun? Richtig nichts

LouPing  06.08.2020, 16:49
@nanfxD

Die Verträge mit dem Fahrgast basieren auf den Verordnungen.
Ganz sicher muss sich ein Taxifahrer weder anpöbeln noch beleidigen lassen. Erbrachte Teilleistungen sind bei Selbstverschulden auch zu bringen, schließlich hat sich der Fahrgast in die missliche Lage gebracht.

Ich habe dem FS eine Anstoß zur Eigenrecherche gegeben, auf dessen Grundlage sollte er den Weg zu korrekten Antworten finden.

nanfxD  06.08.2020, 16:51
@LouPing

Die Verträge basieren zunächst mal auf einen Werkvertrag, dieser ist Anknüpfungspunkt

LouPing  06.08.2020, 16:52
@nanfxD

Ein angeblicher Jura- Student ..

nanfxD  06.08.2020, 16:55
@LouPing

was willst du mir damit sagen ? Anpöbeln lassen muss der Fahrer sich nicht, aber hier ist wohl kein anpöbeln gemeint. Da ist der Fall aber bisschen unklar

Der Kunde muss die gefahrene Strecke bezahlen.

computerfan001 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 16:04

Hätten Sie einen Paragrafen dazu? Muss das damit belegen

s4y706  10.08.2020, 13:45
@computerfan001

Den muss dir jeder Taxifahrer vorlegen, sie müssen es bei sich haben, also die neueste Version von den städtischen Anordnungen, die sich etwa alle 1 - 2 Jahre ändern.