Darf ich auf meinem Parkplatz eine Überdachung aufbauen?

Nur mit Absprache des Besitzers (in meinem Fall die Stadt). 88%
Ja darfst du! 13%
Nein darfst du nicht sonnst, kommst du in die Hölle. 0%

8 Stimmen

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nur mit Absprache des Besitzers (in meinem Fall die Stadt).
  1. Auf jeden Fall nur mit Absprache des Eigentümers / Vermieters.
  2. Nicht "verankert" fliegt dir das Hüttchen davon.
  3. Man bekommt es auch günstiger als auf Amazon.
  4. Warum wird das Motorrad auf jeden Fall gestohlen, nur weil es etwas mehr kostet?
  5. Wie kann man sich von irgendwem zu irgendwas hinreißen lassen, nur weil es / er nervt?
  6. Langfinger haben keine bestimmte Nationalität!

Viele Grüße

Michael

matrix45512 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 00:58

1.Ich frag nach

2.Mit Gewichten an den Richtigen Stellen nicht

3.Danke für den Tipp

4.Weil bei mir in der Gegend alles was teuer ist nicht lange steht.

5.Ich weiß ich genau was du meinst

6.Natürlich haben sie das Osteuropäer und Flüchtlinge klauen halt 3 mal öfter als Deutsche da musst du jetzt auch nichts sagen, es ist einfach so. Meine Eltern kommen selbst aus Russland und da klauen dir die Leute das Brot aus der Hand und schleppen dein Ferkel aus deinem Hof und das ganze noch bei -20 Grad.

Nur mit Absprache des Besitzers (in meinem Fall die Stadt).

Neben der baurechtlichen Zulässigkeit (kann man beim Baurechtsamt erfragen) gehst Du von Dir aus eine "Rückbauverpflichtung" ein bzw. bietest diese an.

Schwierig wird es, wenn Dein Parkplatz inmitten andere ist. Da hängt es noch davon ab, wie breit die Stellplätze sind. Die Nebennutzer müssen Ihre Türen noch aufbekommen. Deswegen sind Stellplätze an Wänden auch 25 cm breiter => Du baust mit der Garage eine Wand => ggfs. Nebenplatz nicht mehr nutzbar.

Gibt es eine Verpflichtung, dass das Regenwasser auf dem Parkplatz versickert, versiegelst Du diese Fläche.

Zuletzt noch die optische Veränderung des Gebäudes/Vorplatzes. Deine Garage ist ja nicht wirklich ein Designerbau. Auch das kann eine Rolle spielen.

Erstens muss es der Eigentümer genehmigen und zweitens musst Du in der Bauordnung der Gemeinde nachsehen, ob Du eine Baugenehmigung dazu benötigst.

matrix45512 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 20:04

Ich brauch doch keine BAUGENEHMIGUNG für einen kleinen Schuppen der nicht mal verankert ist.

ZuumZuum  22.06.2018, 20:07
@matrix45512

Nicht verankert? Wie soll denn das Ding z.B. einem Sturm widerstehen? Damit stellst Du für andere Mieter und Passanten einen Gefahrenquelle da hin.

Novos  22.06.2018, 20:13
@matrix45512

Willst Du ihn dann bei jedem Wind festhalten?

Nur mit Absprache des Besitzers (in meinem Fall die Stadt).

Acuh wenn es "dein" Parkplatz ist, nichts zerstört wird: Es darf nicht jeder einfach so ein Teil in die Gegend stellen. Ob du nun dafür ne Baugenehmigung auch noch brauchst weiß ich nicht hängt vermutlich von der Gemeinde ab. Auf jeden Fall aber brauchst du eine "Aufstellgenehmigung"

Nur mit Absprache des Besitzers (in meinem Fall die Stadt).

nur mit genehmigung des vermieters und einverständnis der anderen mieter