Ich habe meinen Laptop verliehen und nun ist er kaputt - zahlt die Privathaftpflicht-Versicherung?

11 Antworten

Leihe muß in der Hafpflichtversicherung mitinbegriffen sein, normalerweise leistet eine PHV nicht bei geliehenen Sachen.

Und es müßte der Nachweis gebracht werden, dass die Freundin den Laptop tatsächlich zerstört hat.

Das liest sich hier mehr nach einem Defekt, den die Freundin nicht verursacht hat.

Ihre Haftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun. Geliehene Sachen sind in aller Regel ausgeschlossen

Wenn sie ein funktionsfähiges Gerät ausleiht, muss sie es auch im gleichen Zustand zurück geben. Hier handelt es sich eindeutig um einen Betriebsschaden, der auch ohne Ausleihe wahrscheinlich eingetreten wäre.

Die Frage ist, ob Schäden an geliehenen Sachen mitversichert sind. Das ist meist in Plus-Paketen der Haftpflichtversicherung der Fall.

Die Herstellergarantie ist so wie ich es verstehe schon abgelaufen.

Außerdem muss man Nachweisen, dass der Schaden durch deine Freundin passiert ist, was bei technischen Dingen meist nur durch ein teures Gutachten der Fall ist.

Vanessa151 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 12:20

Welche Art der Haftpflichtversicherung sie hat weiß ich leider nicht. Kann man dies einfach bei der Versicherung nachfragen?

Cengo385  21.03.2016, 12:24
@Vanessa151

Frag doch deine Freundin einfach. Aber ja, du kannst dich auch als Anspruchsteller bei der Versicherung melden und den Sachverhalt schildern.

Vanessa151 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 12:28
@Cengo385

Ok, vielen Dank.

Das hört sich nach einem technischen Defekt an an dem sie nicht schuld ist. Deshalb zahlt auch keine Haftpflichtversicherung. Hast du schon mal den/die Lüfter und Kühlkörper gereinigt? Nach zwei Jahren Betriebszeit ist das bestimmt fällig. Der Computer wird zu warm/heiss. Es gibt Tools die die Temperaturen von CPU und GPU während des Betriebes auslesen.

Vanessa151 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 12:59

Ja habe den Lüfter gereinigt. Aber überheizten tut der nicht.

Wo siehst du das Verschulden deiner Freundin, aufgrunddessen du SIE gem. §823 BGB in die private Haftung nehmen möchtest!?

Es sieht nach einem technischen Defekt, welcher nach nur 2 Jahren ohne Weiteres auftreten kann.

Vanessa151 
Beitragsersteller
 21.03.2016, 12:27

Ich habe ihr den Laptop im einwandfreien Zustand übergeben deswegen wundert mich, dass es so plötzlich "defekt" ist.

FreierBerater  21.03.2016, 12:36
@Vanessa151

Tatsache ist, dass du keine schlüssige Schilderung abgeben kannst, die auf das Verschulden eines Dritten hindeuten... und hier endet die Story auch schon: Ohne Verschulden kein Schadenersatz!