Auto bei Gartenarbeiten beschädigt?
Hallo Community,
Gestern habe ich die Bäume an unseren Parkplätzen geschnitten, dafür habe ich vorgestern Abend im Treppenhaus einen Zettel aufgehangen, das die Autos unverzüglich zu entfernen seien, am folgenden Morgen startete ich die Gartenarbeit, beim Äste schneiden fielen mir jedoch 3 große Stämme auf eine Mercedes S Klasse und zerstörten sowohl die Motorhaube, die Frontscheibe und das Gehäuse. Der Besitzer ist nun sehr sauer, jedoch denke ich ich sei durch den Zettel im recht, er habe das Risiko auf sich genommen. Da ich mich mit den Versicherungsbeiträgen nicht hochstufen lassen will werde ich von meiner Meinung gebrauch machen,
liege ich im Recht?
19 Antworten
Probier es
ABER
Ich behaupte mal, daß wenn Du zu einem Anwalt gehst und Dich beraten läßt, dieser Dir sagen wird, daß Du vorher hättest nachschauen müssen, ob auch wirklich alle Autos weg sind
Somit: Dein Pech
Du bist aus folgenden Gründen im Unrecht:
- Der Zettel im Haus ist absolut unzureichend. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Betroffenen informiert waren.
- Die Frist war viel zu kurz.
- Du hast gesehen, dass das Fahrzeug dort stand und dennoch angefangen.
- Du hättest, bevor du angefangen hast, beim Besitzer klingeln und ihn darum bitten können, das Fahrzeug zu entfernen.
- Du hättest das Fahrzeug zur Sicherung, abschleppen lassen können.
- Du hättest unter diesen Voraussetzungen die Bäume nicht schneiden dürfen.
Ich gehe davon aus, dass da eine ganz dicke Rechnung auf dich zukommen wird, die du bezahlen musst. Da du vorsätzlich gehandelt hast, wird da wohl auch keine Versicherung zahlen.
Auch wenn du einen Zettel aushängst, ist niemand verpflichtet, den Parkplatz zu räumen. Du bist trotzdem haftbar, wenn du mit deiner Arbeit Sachschäden verursachst.
Wie funktioniert das denn, dass gleich drei Stämme auf ein Auto fallen können? Spätestens wenn das einmal passiert ist, hört man ja erst einmal damit auf.
Übrigens ab dem 1. März dürfen solche Arbeiten gar nicht mehr durchgeführt werden, weil Vögel anfangen zu brüten.
Übrigens ab dem 1. März dürfen solche Arbeiten gar nicht mehr durchgeführt werden
Das ist falsch.
Rückschnitte dürfen selbstverständlich ganzjährig ausgeführt werden, nur das Roden ist ggfs. untersagt. Siehe BNatschG § 39, Abs. 5:
Zitat:
"(5) Es ist verboten, (...)
2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, (...)"
Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
Unabhängig von der Frage:
Pflege und Formschnitte dürfen während des ganzen Jahres durchgeführt werden.
Von März bis September sind "nur" Radikalschnitte und Rodungen verboten.
beim Äste schneiden fielen mir jedoch 3 große Stämme auf eine Mercedes S Klasse und zerstörten sowohl die Motorhaube, die Frontscheibe und das Gehäuse.
Hast du die beschnitten oder gefällt!? Es klingt nicht danach als hättest du zumindest versucht den Schaden abzuwenden.
Und weißt du überhaupt das der Besitzer dieses Autos in dieser kurzen Zeit durchs Treppenhaus kam und deinen Zettel gesehen hat?
Whatever, ja du bist verantwortlich für die Schäden und musst dafür aufkommen. Wenn du das selbst nicht einsiehst wird es dir wohl sein Anwalt erklären - wird dann noch teurer.
Gestern habe ich die Bäume an unseren Parkplätzen geschnitten
Und dieses Recht hast du genau woher? Bist du der Eigentümer von Platz und Bäumen?
dafür habe ich vorgestern Abend im Treppenhaus einen Zettel aufgehangen, das die Autos unverzüglich zu entfernen seien
Ein "Zettel" genügt dazu nicht. Hier ist eine formelle Ankündigung mit mindestens 14-tägiger Frist rechtssicher zuzustellen - und auch hier wieder die Frage: Woher nimmst du dir dieses Recht, anderen zu erklären, wie sie mit ihrer Mietsache umzugehen haben?
am folgenden Morgen startete ich die Gartenarbeit
Obwohl die Fahrzeuge dort standen? Man fasst es nicht.
, beim Äste schneiden fielen mir jedoch 3 große Stämme auf eine Mercedes S Klasse und zerstörten sowohl die Motorhaube, die Frontscheibe und das Gehäuse.
Held.
Der Besitzer ist nun sehr sauer,
Ach was.
jedoch denke ich ich sei durch den Zettel im recht, er habe das Risiko auf sich genommen.
Nein. Du hast den Schaden verursacht, du musst ihn ersetzen. Ganz einfach. Das Aushängen irgendwelcher Nachrichten befreit dich nicht davon, das Risiko der Beschädigung zu tragen. Wenn dem Aushang nicht Folge geleistet wurde, hättest du allenfalls das Recht gehabt, das Fahrzeug auf Kosten des Verursachers umsetzen zu lassen vor Beginn der Arbeiten (respektive dieses auszulegen und zivilrechtlich einzufordern).
NB.: Es ist auch zu hinterfragen, ob hier das Gelände vor Arbeitsbeginn verkehrssicher abgesperrt wurde (Stichwort Verkehrssicherungspflicht).
Falls du eine PHV oder entsprechende Berufs-HP (wohl eher nicht) hast, dann wäre jetzt der geeignete Zeitpunkt, selbige mit der Schadensmeldung zu kontaktieren. Du wirst dir auch in diesem Fall jedoch grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen müssen, mit ggfs. entsprechenden Regressansprüchen deines VR gegen dich. Falls nicht, wirst du den Schaden selber erstatten müssen - in dem Fall solltest du umgehend einen Anwalt mandatieren.
Da ich mich mit den Versicherungsbeiträgen nicht hochstufen lassen will
Das ist doch bei der PHV irrelevant.
werde ich von meiner Meinung gebrauch machen,
Nur zu.
Ich bin Mieter, mir waren die Bäume nur viel zu lang.
Sehr schön, dann kommt auch noch eine Anzeige des Eigentümers der Bäume wegen Sachbeschädigung dazu. Kannst du ja schonmal so um die € 30.000.-- zurücklegen. Großbaumpflanzungen sind nicht gerade billig - und du bist hier in vollem Umfang schadenersatzpflichtig, sowohl dem/den Eigentümer(n) der Bäume, als auch dem geschädigten Autobesitzer gegenüber.
Eine neue Wohnung wirst du dir zudem auch gleich suchen können; die fristlose Kündigung (aufgrund Unzumutbarkeit der Fortsetzung des MV) dürfte nur eine Frage der Zeit sein.
ich hoffe das war ein spaß
Ich hoffe, das Ganze ist eine Trollfrage.
Ich hoffe, das Ganze ist eine Trollfrage.
Spätestens nach dem Kommentar auf deine Antwort erscheint mir das ziemlich sicher.
Frage rein interessehalber, Sie schreiben
"Kannst du ja schonmal so um die € 30.000.-- zurücklegen"
Bezieht sich das nur auf den Baum oder insgesamt? Das die Pflanzung nicht billig ist hätte ich mir durchaus gedacht, aber der Preis überrascht dann schon.
Naja - wenn die Bäume (der OP spricht ja von mehreren Bäumen) beschädigt wurden, und der Eigentümer Ersatz verlangt, dann müssen die zunächst abgetragen (Kran) und danach das Erdreich umfangreich umgegraben werden, um die Wurzelstöcke vor der Neuanpflanzung zu entfernen. Das ist schon ein teurer Spaß; alleine der Kran kostet vermutlich schon € 5.000.--, dazu kommen die neuen Bäume (sagen wir mal, mit 3 - 5m Höhe), Anfahrt und Einsetzen, plus die Kosten des beschädigten Fahrzeugs...
Gut unter den Gesichtspunkten kommt da natürlich einiges zusammen. Danke schön.
Ich glaube eher, dass DU ein Troll bist, der sich hier lustig machen will.
Zusätzlich könnte noch eine Strafe wegen der Baumschutzsatzung ins Haus stehen.
Ich bin Mieter, mir waren die Bäume nur viel zu lang.
ich hoffe das war ein spaß was sie geschrieben haben