Haftpflichtversicherung bei Diebstahl geliehener Gegenstände?
Hallo Community!
Meine Mitbewohnerin hat sich mein Rad ausgeliehen, dieses wurde dann jedoch gestohlen. Wir wohnen erst seit einer Woche zusammen und haben deswegen noch keine Hausrat, kann man das ganze über ihre Haftpflicht machen weil sie ja einen geliehenen Gegenstand nicht zurück geben kann?
Soweit ich weiss ist sie über ihre Eltern auch in einer Hausrat, die wird dann aber sicherlich nicht für mich noch mit gelten.
Danke im Voraus! Matze
5 Antworten
In der Hausrat wäre "fremdes Eigentum" im begrenzten Umfang mit versichert. Allerdings ist Fahrraddiebstahl nur im Zuge eines Einbruchs mitversichert. Einfacher Diebstahl ist nur über eine spezielle Fahrradversicherung gedeckt.
Die Haftpflichtversicherung würde nur eintreten, wenn sie schuldhaft dieses Fahrzeug zerstört hätte.
Verschiedene, in den Versicherungsbedingungen benannte Gründe machen eine Regulierung des Schadens über die Haftpflichtversicherung unmöglich. Die Mitbewohnerin muss aber ggfs. für den Schaden haften.
Fahrräder sind in der Hausrat in der Regel nicht automatisch mitversichert, sondern können gegen einen Zusatzbeitrag mitversichert werden. Dort sind aber nur eigene Fahrräder versichert. Keine geliehenen.
Die Haftpflicht kommt dafür nicht auf, weil Deine Freundin ja nicht Schuld daran ist, dass das Fahrrad geklaut wurde.
weil sie ja einen geliehenen Gegenstand nicht zurück geben kann?
- Die Sache wurde nicht zerstört
- Die Sache ist noch vorhanden (beim Dieb, Hehler oder anderen Besitzer)
- Der Schaden wurde nicht vom Ausleiher verursacht. (Der Dieb hat den Schaden verursacht)
Es ist somit eigentlich kein Schaden eingetreten, den eine Haftpflichtversicherung nach dessen Bedingungswerk bezahlen müßte.
Deshalb zahlt die Privathaftpflicht nicht.
Leiht sich z.B. ein Ausleiher eine Sache ungefragt aus, so wäre dies bereits auch Diebstahl und die Versicherung lehnt aufgrund einer Vorsatztat den Versicherungsschutz ab.
Einzige Möglichkeit bleibt die Hausratversicherung der Eltern. Sollte in dessen Vertrag zusätzlich, gegen Mehrbeitrag, einfacher Fahrraddiebstahl versichert sein, so könnte hier Versicherungsschutz geboten sein.
Jedoch dann nur, wenn die ausgeliehene Sache nicht ungefragt ausgeliehen wurde.
Hierzu einfach mal den Schaden bei der Hausratversicherung melden.
Ich glaube nicht - die Versicherung behandelt geliehene Gegenstände wie Eigentum.
Deine Versicherung würde dir den Schaden ja auch nicht bezahlen.