Landwirtschaftlichen Anhänger von Druckluftbremse auf Auflaubremse umrüsten! Geht das / Darf man das?
2 Antworten
JEIN !
Siehe §41 (10) StVZO
(10) Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
Es hängt also davon ab, was das für ein Anhänger ist.
Wenn der Anhänger jetzt druckluft gebremst ist, dann hat er vermutlich ein zul Gesamtgewicht größer 8,0 t.
Man könnte diesen zwar auch entsprechend umbauen, wenn man ihn ablastet, aber dann ist die Zuladung zugering.
Eine Auflaufbremse, die auf beide Achsen wirkt, ist , wenn es sich um einen Drehschemelanhänger handelt auch nicht so einfach umzurüsten.
Wenn das Zugfahrzeug keine Druckluftbremsanlage hat, dann würde ich eher den Traktor nachrüsten, als den Anhänger abrüsten, das ist auch viel einfacher zu realisieren.
Es ist ein Drehschemelanhänger, Er hat genau ein zzGG von 8to, der Schlepper ist 18 Jahre als und hat 11000Bstd., deswegen wollen wir nicht viel Geld investieren
Also technisch ist das möglich. ABER Man braucht erstmal eine andere Deichsel. Diese darf aber nur von der Herstellerfirma verändert / repariert werden. Desweiteren muss ein entsprechendes Gestänge angebaut werden, ganz zu schweigen von den Bremsen. Vielleicht sollte man mal drüber nachdenken einen anderen Traktor anzuschaffen. 11000 Stunden sind schon hart an der Verschleißgrenze.