Hallo zusammen,
es geht um einen großen Parkplatz direkt vorm Haus in einer verkehrsberuhigten Zone im Wohngebiet, der zu unserer von uns angemieteten Wohnung gehört. Da Parkraum in der Strasse begrenzt ist, parken wir auf dem Parkplatz mit zwei Autos im rechten Winkel zur Strasse. Eins unserer Autos ragt leicht (ca. 20cm) mit dem Hintern auf die Strasse hinaus. Die Räder stehen aber auf dem Parkplatz. Zwischen Parkplatz und Strasse ist kein Gehweg. Und von einer Gefährdung des Verkehrs oder eines Gehweges kann kaum die Rede sein. Links und rechts von unserem Parkplatz grenzen Parkplätze anderer Anwohner an.
Nun verlangt ein Eigentümer im Haus, der den Parkplatz links neben unserem hat, über die Eigentümergemeinschaft, dass wir eines unserer Autos in der Strasse parken und nur noch eines schräg auf unserem Parkplatz. - Ich vermute ja Neid als Beweggrund, weil seine beiden Kombis nicht gemeinsam auf seinen Parkplatz passen :-D - Darf er das?
In der Strasse wird links und rechts am Strassenrand wild geparkt und ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Sinne des Ordnungsamtes ist, wenn ein weiteres Auto am Strassenrand parkt und die Durchfahrt erschwert.
Ein Mieter/Eigentümer zwei Häuser weiter parkt übrigens ebenso. Sein Auto ragt noch weiter in die Strasse hinein, da der Parkplatz einfach nicht tief genug ist.
Vielen lieben Dank vorab!