Erläuterung:
Ich habe ein Grundstücke (u.a. landwirtschaftliche Flächen) geerbt, welche seit ca. 100 Jahren nicht mehr durch die jeweiligen Besitzer agrartechnisch genutzt werden und andere Teile bereits mit Häusern bebaut wurden. Per Post wurde ich von der Berufsgenossenschaft aufgefordert einen Versicherungsbeitrag in Höhe von XY,- Euro für die Grundstücke zu zahlen. Früher, also vor der Siedlungsbebauung von Teilen des Grundstückes vor ca. 100 Jahren, wurden im Dorf und in der Gegend alle Grundstücke landwirtschaftlich genutzt.
Mein verstorbener Großvater hat in seinem ganzen Leben, wie auch ich selbst in meinem Bisherigen, keine Landwirtschaft, und auch keine andere berufliche Tätigkeit, als Unternehmer bestritten. Er hatte um die Freistellung gebeten und dem wurde entsprochen. Diese Freistellung muss erneut beantragt werden, da sie sich nicht mit vererben lässt.
Meine Fragen beziehen sich auf Grund der vorher gemachten Angaben wie folgt:
- Warum geht die Berufsgenossenschaft grundsätzlich weiterhin davon aus, dass hier Landwirtschaft betrieben wird? (Weder mein Großvater noch ich sind beruflich unternehmerisch tätig. Die Anteile der landwirtschaftlichen Grundstücke sind verpachtet an einen Bauern aus der Gegend, der dafür entsprechend Leistungen zahlt.)
Erläuterung zu den Anteilen der Siedlungsbebauung: Durch die Anträge vom Großvater und auch der Nachbarn, sollte doch aktentechnisch ersichtlich sein, dass diese Grundstücke nicht mehr zum landwirtschaftlichen Bereich gehören, sondern vielmehr Siedlungsgebiet (Gebäude-, Wohn- und Freiflächen). Die Berufsgenossenschaft erhält ja ihre Informationen u.a. durch das Finanzamt, warum aber bleibt andererseits eine Aktualisierung des Systems aus.
2. Muss ich als Eigentümer eines Grundstückes (Gebäude-, Wohn- und Freifläche) für meinen Anteil an Wiese, die ich selbst mähe, auch an die Berufsgenossenschaft Abgaben zahlen, obwohl ich kein Unternehmer bin und mein Grundstück auch kein Gewerbe unterhält?