Lampe im Bad defekt, muss ich oder der Vermieter es ersetzen?
Wer muss zahlen.
11 Antworten
Im Mietvertrag steht die genaue Summe, bis zu welcher Höhe man selbst zahlen muß und ab wann der Vermieter zahlt.
Auch nicht, wenn , wie bei mir, die vertraglche Eigenbeteiligung bei 80 € liegt?
Jeder Mieter muß einen Teil von allen Reparaturen selbst bezahlen.....und das sind Peanuts!
Aber nur wenn es eine Kleinreparaturklausel gibt und der Mangel unter die Klausel fällt; nicht alle Kleinreparaturen fallen unter diese Klausel.
Aber nur wenn es im Mietvertrag steht.
Für den Austausch des Brennmittels ist der Mieter zuständig, auch für die Kosten.
Du zahlst.
Kannst Dir aber auch eine Kerze ins Bad stellen.
Wieso, die war doch schein seit Einzug vorhanden.
Lampen sind Verbrauchsmaterial. Dafür ist der Vermieter nicht zuständig.
Die gehört dem Vermieter
Wenn Du nicht mal den Unterschied zwischen "Lampe" und "Leuchte" weißt, solltest Du die Wohnung aufgeben und Dir eine Erdhöhle im Wald buddeln.
Wieso bist du so kleinkariert?
Tatsächlich war: ist die Lampe selbst defekt, ist das was anderes als wenn das Leuchtmittel defekt ist.
Wenn im Vertrag nichts steht, dass man Kleinreparaturen bis xy € selber übernehmen muss, dann zahlt es der Vermieter.
Erkenne den Unterschied zwischen Lampe und Leuchtmittel (Glühbirne). Ein Leuchtmittel ist keine Lampe! Jede Lampe braucht ein Leuchtmittel. Ohne dieses funktioniert keine Lampe. Alles klar?
.... wir vermieten ohne Lampen und somit denke ich, der bezahlt, dem das gute Stück gehört.
Du beziehst dich auf die Kleinreparaturklausel.
Falls es eine gibt, fällt aber nicht alles darunter.
Z.B. Lichtschalter;Knöpfe usw. ja, aber z.B. nicht die elektrischen Leitungen der Lampe.