Laminatboden ist unterschiedlich ausgeblichen - muss ich ihn beim Auszug ersetzen?
Hallo zusammen,
Ich ziehe in den nächsten Wochen in eine neue Wohnung und bin gerade dabei, meine sieben Sachen zusammen zu tragen. Meine alte Wohnung besitzt einen Laminatboden und ich habe über diesen einige einfache Teppiche ausgerollt (ca. 2x3 Meter, zwei Stück), um das ganze etwas heimeliger zu machen. Meine Wohnung ist eine 1.5 Zimmer Wohnung mit 40 Quadratmeter. Diese Teppiche sind einfache Baumwollteppiche, die nicht verklebt oder ähnliches wurden.
Nun musste ich beim Entfernen mit Schrecken feststellen, dass das Laminat sich in meiner sechsjährigen Mietdauer etwas verfärbt hat. Dies ist vermutlich der Fall, da das Laminat unter den Teppichen natürlich nicht (oder zumindest wesentlich weniger) dem Tageslicht ausgesetzt war.
Meine Frage ist nun: gilt diese "Ausbleichung" als normale Abnutzung im Mietverhältnis oder muss ich die Ersetzung des Bodens bezahlen?
5 Antworten
gilt diese "Ausbleichung" als normale Abnutzung im Mietverhältnis
Ja. Es gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, Brücken oder Läufer ungefragt auszulegen. Damit einhergehende Verfärbungen des Bodenbelags gehören insofern zu gewöhnlicher Abnutzung, die mit Mietzahlung abgegolten sind :-)
G imager761
Dafür bilden wir Vermieter eine Rücklage für den Austausch => Du musst - Schadensfreiheit des Laminats vorausgesetzt - natürlich nichts ersetzen oder deswegen einen Kautionseinbehalt fürchten. Es ist eine normale Abnutzung, mit der der Vermieter zu rechnen hat.
Ich habe einen Wohnung mit Laminat von 2001 und der ist noch frei von Ausbleichungen. Das Laminat Deiner alten Wohnung ist vermutlich eher von günstiger Qualität.
Das Laminat hat keine Schäden soweit ich das sehen kann. Sicherlich keine Dellen oder Wellungen durch Feuchtigkeit oder ähnliches. Es hat eine kleine Markierung wo jahrelang mein Regal stand, doch mir wurde im Vertrag und auch bei der Übergabe nie gesagt, das ich kein Regal aufstellen dürfe - das Regal war ein einfaches Bücherregal mit vier Etagen.
Besten Dank für deine Bemühungen!
Wenn er nur ausgeblichen ist, aber unbeschädigt, dann musst du nicht ersetzen. Das ist normale Abnutzung, und dafür hast du Miete bezahlt. Lass dir nichts anderes vom Vermieter einreden
Danke, das hab ich auch gedacht. Ich war einfach überrascht als ich das gesehen habe. Ich gebe meiner Wohnung eigentlich gute Sorge und da es mein erster Wohnungswechsel ist, war ich etwas unsicher.
Besten Dank für deine Information!
Zustandsverschlechterung und /oder Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten. Schadenersatzforderungen sind deshalb zurückzuweisen.
Natürlich musst du das Laminat nicht ersetzen . Das Ganze ist normale Abnutzung und vom Vermieter zu dulden.