Wohnung mit Laminat vermietet, Laminat aber Mangelhaft - was tun?
Hallo!
Ich bin zum 01.02. in eine neue Wohnung gezogen, an sich ist die Wohnung echt in Ordnung, ist bereits mit Laminat ausgelegt gewesen und dementsprechend auch mit Laminat vermietet vermietet worden.
Nun ist mir aufgefallen das sich das Laminat an einer Stelle, mittig im Raum, hebt sodass ein richtiger kleiner Spalt zu sehen ist.
Meine Frage ist nun, was soll ich machen? Kann ich von der Hausverwaltung verlangen das zu reparieren / neues Laminat verlegen zu lassen? Oder diesen mangel nur Melden sodass ich bei Auszug nciht in Regress gezogen werden kann?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll liegt hier neben mir und ist noch NICHT meinerseits unterschrieben.
3 Antworten
Melde es als Mangel dem Vermieter und lasse es im Übergabeprotokoll als Mangel eintragen.Bitte darum den Mangel zu beseitigen bevor Möbel reingestellt werden.Da liegt ein Verlegefehler vor,ich vermute das Laminat wurde bis Anschlag an die Wand verlegt und hebt sich nun in der Mitte da es an den Wänden keine Lücke mehr hat.Laminat arbeitet wie holz und da muss an den Rändern immer ein bestimmter Abstand bleiben,wenn nicht dann tritt das ein was Du nun hast,es muss nur einmal aufgenommen werden und mit Wandabstand neu verlegt werden,ein halber Tag arbeit.
Meine Frage ist nun, was soll ich machen?
Die Mängel dem Vermieter schriftlich mitteilen, denn dazu sind sie sogar laut BGB verpflichtet:
§ 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter.
(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,
die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zukündigen.
Kann ich von der Hausverwaltung verlangen das zu reparieren / neues Laminat verlegen zu lassen?
Wenn Verletzungsgefahr besteht, dann können Sie zumindest eine Reparatur verlangen.
Oder diesen mangel nur Melden sodass ich bei Auszug nciht in Regress gezogen werden kann? Ein Wohnungsübergabeprotokoll liegt hier neben mir und ist noch NICHT meinerseits unterschrieben.
Jeden Mangel schriftlich melden. Ich hoffe der Vermieter hat ddas Wohnungsübergabeprotokoll mit den vorhandenen Mängel unterschrieben. Wenn nicht, unbedingt nachholen.
Falls der Vermieter nichts unterschreiben will, Mängel schriftlich dokumentieren und Bilder machen und von Zeugen unterschreiben lassen.
Du solltest das dem VM mitteilen und darauf bestehen, dass es im Übergabeprotokoll vermerkt wird. Dann kann bei Auszug auch niemand mehr sagen, du seiest schuld daran. Ich kann mir die schadhafte Stelle nicht wirklich vorstellen, aber möglicherweise kannst du eine Ausbesserung verlangen. Neues Laminat wird man dir unter Garantie nicht verlegen, warum auch?
Kann ich von der Hausverwaltung verlangen das zu reparieren / neues Laminat verlegen zu lassen?
Du hattest danach gefragt! Aber egal, damit man dir nicht irgendwelche Mängel anlastet, die schon bei deinem Einzug vorhanden waren, besteh darauf, dass diese ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden.
Ich brauch auch kein neues Laminat, ich fragte lediglich was die beste vorgehensweise ist... ich bleibe in der bude hier maximal zwei jahre und will nur nicht das es beim auszug irgendwelche probleme gibt...
Werde das dann vermerken lassen, sowie andere Dinge die mir noch aufgefallen sind...