Läuft die Auto Garantie ab Übergabe oder Erstzulassung?
hallo,
ich habe am 20.10.2011 ein auto bestellt. am 11.11.2011 wurde es erstzugelassen und am 16.11.2011 habe ich erst übergeben bekommen. nun ist etwas gedefekt. zählt nun die EZ oder übergabe als start der garantie? konnte im google nur angaben darüber lesen dass es ab EZ gilt, jedoch ohne nachweise.
6 Antworten
Ja, ds ist so die Garantie gilt i.d.R. ab EZ. Nur wenn der Hersteller das ausdrücklich vereinbart, ab Übergabe. Bei Neufahrzeugen macht das fast keinen Unterschied, da dabei nur ein paar Tage liegen, bei Tageszulassungen kommt aber auch schonmal 1/2 Jahr zustande und das sorg immer wieder für Ärger. Rechtlich gilt der Tag des erstmaligen Inverkehrbringens, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Genau aus diesem Grunde kann ich auch immer nru dazu raten, wenn das Auto 36 Monate Garantie hat, die erste Hauotuntersuchung durch TÜV/DEKRA einen Monat vorzuziehen, denn dann hat man noch die Möglichkeit die "neutral" ermittelten Mängel über Gaantie abzuwickeln. Oft kommen die Leute aber im Fälligkeismonat zur hU und dann ist der Garantieablauf gerade eine Woche her.
Wenn es tatsaechlich um eine Garantie geht, dann kannst du die Antwort nur in den Garantiebedingungen des Garantiegebers finden (vermutlich ist das der Autohersteller).
Geht es hingegen um die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung des Haendlers ("Gewaehrleistung"), dann beginnt diese mit der Uebergabe des Autos an den Kaeufer. Allerdings bezieht sich die "Gewaehrleistung" nur auch solche Sach- und Rechtsmaengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe bereits vorhanden oder zumindest angelegt waren ("angelegt" = es war bereits damals etwas kaputt, das dann zum erst spaeter aufgetretenen Defekt gefuehrt hat). Die "Gewaehrleistung" deckt ausdruecklich nicht auch solche Maengel ab, die zum Zeitpunkt der Uebergabe noch gar nicht vorhanden waren und erst spaeter entstanden sind.
Ab dem 7. Monat kann der Haendler von dir den Beweis dafuer verlangen, dass der Sachmangel bereits zum Uebergabezeitpunkt vorhanden oder angelegt war. "Beweis" heisst hier wirklich "Beweis" und nicht "Vermutung"! Ein solcher wird i.d.R. ohne Hinzuziehung eines Sachverstaendigen nicht gelingen. Kommt der Sachverstaendige dann nicht zu einem eindeutigen Ergebnis in deinem Sinne, musst du den auch selbst bezahlen.
Mit ein bißl nachdenken erklärt sich die Frage ganz einfach.
Wenn eine Mutter ein Kind vorzeitig am 11.11.2011 zur Welt gebracht hat und es dann bis zum 16.11.2011 im Brutkasten auf der Frühchen-Station lag und der Mutter dann übergeben wurde und das Kind dann verstorben ist, dann war die Lebenszeit dieses Kindes halt bereits schon abgelaufen.
Heißt in deinem Fall, dass eine Zeit ab Beginn immer an zu laufen fängt, also ab Tag der Zulassung!
Du kannst doch nicht erwarten, dass du dir einen Benz bestellst, diesen dann erst in 30Jahren beim Händler abholst, und dieser dir dann noch Garantie auf dieses Fahrzeug gibt. Wo kämen wir denn dahin?
Das haengt von der Vereinbarung im Kaufvertrag ab, ob da die Erszulassung steht od. das Uebergabedatum, was damals vereinbart wurde. Gff, da es eine Eu - weite Regelung mit der Garantie ist, kann Dir die kostenlose Hotline da weiterhelfen. 00800 67891011
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