Auto gekauft und 2 Wochen später sind Querlenklager kaputt, Verschleiß oder Garantie?
Hello Leute, ich habe mir vor ca 3 Wochen ein Auto beim Händler gekauft, mit 6 monatiger Garantie. Vor einer Woche hat das Auto beim Fahren extrem gequietscht, sodass wir heute beim Gutachter waren: Querlenklager müssen erneuert werden. Bei der Übergabe des Autos waren diese geölt, sodass man nichts davon gemerkt hat und so genau konnte man beim Kauf auch nicht unter das Auto schauen. Nun die Frage, zählt das zur Garantie? Beim Kauf wurde nur gesagt "Garantie", nicht was da mit zu zählt und was ausgeschlossen ist. Wenn ihm das zu teuer ist und er kein Bock drauf hat, kann er doch theoretisch sagen "zählt nicht zur Garantie". Haben wir durch eine undefinierte Garantie nun Pech gehabt oder ist er dazu verpflichtet mir die Querlenklager zu erneuern?
12 Antworten
Hallo,
bist du dir sicher, dass du eine Garantie hast? Hast du da was schriftlich? Wurde eine "Gebrauchtwagen-Garantie" abgeschlossen oder schriftlich bestätigt?
Wenn du wirklich eine Garantie hast, wovon ich nicht ausgehe, wenn nur darüber gesprochen wurde, dann kannst du das geltend machen.
Wenn nicht, dann leider eher nicht. Dann besteht die normale Gewährleistung - oder besser Sachmängelhaftung. Die gilt auch für gebrauchte Güter und zwar ein Jahr lang.
Sie gilt allerdings nicht auf Verschleißteile. Ob nun die Querlenklager / Querlenker als Verschleißteil gelten, darüber streiten sich die Geister. Es gibt aber ein Gerichtsurteil vom Amtsgericht Neukölln aus 2004, dass sie als Verschleißteile einzustufen sind.
- https://autokaufrecht.info/2004/08/kein-sachmangel-eines-gebrauchtwagens-bei-natuerlichem-verschleiss/
- https://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf
Somit hättest du keinen Anspruch darauf, diese ersetzt zu bekommen.
Natürlich kommt es dabei aber auch auf das Alter und vor allem auf die Laufleistung des Wagens an.
Warum wart ihr erst beim Gutachter? Warum nicht mit dem Problem erst zum Händler und diesen freundlich darauf angesprochen. Die Dinger kosten nicht die Welt und vielleicht tauscht er sie auch ohne Murren aus.
War es ein seriöser Händler, könnte das klappen. War es eine Hinterhof-Kaschemme wohl eher nicht.
Eventuelle Kosten für das vorher erstellte Gutachten wird und muss er nicht übernehmen.
Und wenn ihr zum Händler geht und ihn darauf ansprecht, immer dran denken, der Ton macht die Musik ;-)
Viele Grüße
Michael
Auf Verschleißteile gibt es keine Gewährleistung / Sachmängelhaftung !!!
Vielleicht lässt du diesem Kommentar freiwillig selbst vom Support löschen. Da stimmt aber mal fast gar nichts.
Und das kleine bisschen was stimmt, hat nichts mit diesem Fall hier zu tun.
Gruß Michael
Völliger Blödsinn!
Deiner Auffassung nach ist das komplette Auto ein "Verschleißteil". Ja, denn es verschleißt ja.
Wenn ich beim Händler ein Auto kaufe, und nach 3 Wochen die Lager kaputt sind, ist das definitiv kein Fall, der unter die Rubrik "Verschleißteile" fällt.
Du bist ein Desinformant, dem es offenbar sehr wichtig ist, seine Desinformation zu verteilen. Denn du hast in 7 (sieben) Kommentaren immer dasselbe geschrieben. Magst wohl ein Autohändler sein.
Übrigens lässt das geölte Lager Rückschlüsse auf Täuschung zu (256 StGB), was Betrug ist und den Vertrag sowieso nachträglich nichtig macht. Ich würde nicht nur gegen euch "saubere Händler" vorgehen, sondern ICH tue es tatsächlich. Und bisher, stets erfolgreicht, ein paar Sümpfe trocken gelegt. MfG
Bis auf deine eigene Einschätzung, dass dein Gehirn eine Schmierung braucht, ist auch hier und in deiner Antwort zu dieser Frage wieder fast alles falsch, total überzogen und an der Realität vorbei.
Zählen kannst du auch nicht, denn bisher waren es nur sechs Kommentare und nicht sieben.
Völliger Blödsinn ist es, wenn man eine Antwort entweder nicht richtig durchliest oder einfach halt nicht versteht und dann sinnlos draufloshämmert.
Ich habe nirgends geschrieben, dass das ganze Auto ein Verschleißteil ist und habe geschrieben, dass es die Sachmängelhaftung gibt. Die übrigens nicht sechs Monate beträgt wie du behauptest, sondern mindestens 12 Monate.
Somit bin ich kein ein "Desinformant" und Autohändler bin ich übrigens auch nicht.
Im Gegenteil - ich habe vollkommen neutral geantwortet und eine grobe Einschätzung gegeben und dabei sogar auf ein Gerichtsurteil verwiesen.
Anstatt hier richtige Antworten in Frage zu stellen, solltest du einfach mal Dr. Google bemühen. Da findest du massenhaft fundierte Aussagen die meine bestätigen.
Gruß Michael
Es handelt sich in deinem Fall nicht um einen Garantiefall, sondern um Gewährleistung. Vielleicht hilft dir das hier weiter:
Gewährleistung gibt's nur auf treibende Teile wie Motor Getriebe etc
Wo kann man das nachlesen?
Gewährleistung oder besser Sachmängelhaftung gibt es auf alle Teile, die keine klassischen Verschleißteile sind.
Gruß Michael
So jetzt mal Futter bei die Fische. Ob Garantie oder Gewährleistung oder Privatkauf oder Export ... aber ''Geölte Querlenklager" sind ein Fall für den Staatsanwalt.
Ab zur Polizei. Besser noch: Den Händler mit dem Wissen konfrontieren. Im Internet gibts genügend Seiten. Ausdrucken und dem Händler "mit 24 Stunden Bedenkzeit" übergeben. Bedenkzeit ohne Reaktion abgelaufen = POLIZEI und Anzeige wegen BETRUG
https://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_(Deutschland)#T.C3.A4uschung
Außerdem würde ich Anzeige beim Gewerbeamt (und beim RP!) stellen und Widerrruf der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit beantragen. Begründung: Auch andere Kunden sind gefährdet.
GewO § 35 - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
https://dejure.org/gesetze/GewO/35.html
Das ist keine theorie. Habe ich schon ein paar Mal gemacht (leider machen müssen :-( ), und hat IMMER seinen Zweck erfüllt. Ein Händler kam sogar ins Gefängnis.
Um das noch zu erklären: Querlenkerlager sind Gummilager, an denen nichts geölt wird. Selbst wenn das Traggelenk am Querlenker gemeint ist: Auch das wird nicht geölt.... das ist ab Werk gefettet und das Fett wird mit einer Gummimanschette dort gehalten.
Wenn also jemand dort ölt, dann um einen ihm bekannten Mangel zu kaschieren, was den juristischen Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt.
Nicht reparieren, Geld zurück, Kauf rückabwickeln. Sonst Strafanzeige.
Ja du hast völlig recht. Weiß nicht warum, aber iwie hatte ich an die Antriebswelle gedacht. Vielleicht braucht mein Gehirn auch ein wenig Schmierung ;-)
Garantie gibt's glaube auf alle Teile! Für die Gewährleistung die auch jeder Händler geben muss vom Gesetz gibt's nur für treibende Teile wie z.b der Motor Getriebe etc. Du musst gucken ob es unter die Garantie fällt, denn er garantiert ja das solange wie diese läuft der Wagen auch läuft!
Ja sag ich ja. Danke fürs untermalen
Ich habe es nicht untermauert - das hast du falsch verstanden oder wohl eher falsch verstehen wollen ;-)
Für dich gerne genauer: Die Gewährleistung gibt es NICHT nur für treibende Teile!
Sieh dir die Liste des ADAC an, da findest du genug nicht treibende Teile, bei denen von Gerichten auf einen Mangel entschieden wurde und bei denen die Gewährleistung somit greift.
https://www.adac.de/\_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014\_141982.pdf
Gruß Michael
Gewährleistung oder besser Sachmängelhaftung gibt es auf alle Teile, die keine klassischen Verschleißteile sind.
Gruß Michael
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Deren Umfang muss er in den Garantiebedinungen darlegen.
Wurde die 'Garantie' nur mündlich zugesichert?
Unabhängig von der Garantie muss der Händler Gewährleistung geben. 'Geölte Querlenklager' hört sich danach an, als hätte der Händler von dem Mangel gewusst und ihn zu vertuschen versucht.
Was sagt der Händler?
Richtig, es gibt keine schriftlichen Garantiebedingungen, zumindest wurden mir keine Ausgehändigt beim Kauf.
Der Händler wird morgen angerufen.
Steht denn im Kaufvertrag etwas über eine Garantie?
Den Händler zu kontaktieren ist bestimmt die beste Lösung.
hat er nicht?
Händler => 6 Monate Gewährleistung
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
Ausnahme von der Gewährleistung:
Privatverkauf
Verkauf "Im Kundenauftrag"
Verkauf "für Export"
Beispiel:
http://www.motor-talk.de/forum/kann-ein-haendler-eigentlich-die-gewaehrleistung-umgehen-indem-er-auf-seine-privatadresse-verkauft-t3707986.html