Lärmbelästigung im Strafregister
Hi,
Vor ca. 8 Jahren habe ich einmal eine Anzeige wegen Lärmbelästigung bekommen (was nicht mal meine Schuld war, aber ich weis, das sagt jeder ;) ). Jetzt möchte ich mich aber bei einem Job bewerben für das man ein einwandfreises Strafregister braucht.
Bei der Anzeige habe ich nur 50 Euro zahlen müssen und das war's. Ich war nie vor Gericht, bin nie verurteilt worden oder so. Die haben mir nur den Brief geschickt, dass ich zahlen muss. Jetzt frage ich mich ob das im Strafregister aufscheint oder so? Hindert mich das irgendwie daran den Job zu bekommen? ._.
Bitte um rasche Antwort! :) Liebe Grüße
3 Antworten
neine, den lärmbelästigung ist ne ordnungswidrigkeit, für dei du zwar ein bussgeld bekommst, aber mehr nicht. es ist also keine straftat, und nur straftaten, für die du auch verurteilt wurdest, erscheinen im strafregister nicht. abgesehen davon erhält dein arbeitgeber nur das führungszeugniss, nicht das straregister. und im führungszeugniss stehen auch nur straftaten, für die du verurteilt wurdest, keone owigs. sonst müsste ja jeder, dern irgendwo falsch gepakrt hat oder zu schnell gefahen ist, inenen eintrag im führungszeugniss haben. also, du hast keinen entrag im FZ und deshalb auch keien probleme mit irgendwelchen potentiellen arbeitgebern.
Verursachen von unzulässigem Lärm stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Und ins Führungszeugnis kommen nur Straftaten bzw. nur solche, bei denen man (vom Gericht) verurteilt wurde. Und selbst dabei kommt längst nicht alles ins FZ - erst ab einer Geldstrafe von ab/über 90 Tagessätzen.
Nee, das ist eine derartige Bagatelle, dass das sicherlich nicht im Führungszeugnis erwähnt wird! Keine Bange, Du hast ja keine Bank überfallen...