Lärmbelästigung durch Untermieterin, Wand bildet Resonanzkörper. Was kann ich tun?

3 Antworten

Führe Protokoll und schalte dann das Ordnungsamt ein. Wenn das nichts bringt, kannst du dort Anzeige erstatten. 

Könnte es sein, dass Deine Nachbarin zur älteren Generation gehört?

Bei diesen Menschen lässt das Hörvermögen nach, aber sie merken es nicht. Hier hilft nur ein feinfühliges damit Umgehen.

Kannst Du ihr nicht einen möglichst recht  freundlichen Brief zukommen lassen, in dem Du ihr schilderst, welche Probleme Dir durch ihr Verhalten entstehen.

Oft hilft es schon den Fernseher etwas von der Wand abzurücken.

Cappy01 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 16:07

Die Nachbarin gehört nicht zur älteren Generation und ist auch nicht taub. Wie ich schon angedeutet habe, habe ich versucht, das Ganze mit ihr in einem persönlichen Gespräch zu klären und ihr auf freundliche Weise klar zu machen, dass ich keinen Bock darauf habe nachts um 2 durch ihr Radio geweckt zu werden, ohne Erfolg. Auch andere Mieter und Besucher im Haus hat sie bereits belästigt. Die Polizei zu rufen, wie ein anderer User bereits schrieb, brachte auch nichts, da sie die Polizei kommen sieht und für den Zeitraum Ruhe gibt. Kaum ist die Polizei weg, geht es weiter. Es gibt zwar Zeugen, die einen Teil der Lärm- und anderen Belästigungen (lebe allein) bestätigen können, aber eben nicht alle.   

wilees  01.05.2016, 16:31
@Cappy01

Dann auf die harte Tour:

Mietminderung androhen, der Vermieter kann die Verursacherin auffordern, die Differenz zu zahlen.

Anwaltlich klären.

Ich denke, wenn es der Verursacherin an den Geldbeutel geht, wird sie eher Einsicht zeigen. 

Rechtsanwalt zur Mietminderung fragen

In jedem Fall raten wir Ihnen bei einer Mietminderung einen Rechtsanwalt zu fragen. Einen Rechtsanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe finden Sie im Deutschen Anwaltsregister.

Wenn Sie noch nicht wissen, wie hoch der Mietminderungsbetrag ausfällt, dann kündigen Sie dem

Vermieter

gleichwohl schon einmal eine

Mietminderung

an. Gleichzeitig teilen Sie dem

Vermieter

mit, dass Sie den genauen Minderungsbetrag noch nicht kennen und erst
berechnen müssen. In diesem Fall zahlen Sie also weiterhin die normale
Miete ohne Kürzungen vorzunehmen. Folgendes ist aber zu beachten:

Mietzahlungen unter Vorbehalt leisten

Mietzahlungen, die Sie nach der Ankündigung der Mietminderung
vornehmen, stellen Sie bei Ihrer Zahlung unter den „Vorbehalt der
Minderung“. So können Sie später die Miete um den errechneten
Minderungsbetrag kürzen.

"Zeugen" einladen und sie mit dem Ergebnis konfrontieren......

Cappy01 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 15:50

Es gibt mehrere Zeugen zu dem Thema und der Vermieter hat bereits entsprechend den Vorgaben ein mehrseitiges Lärmprotokoll erhalten, dennoch passiert nicht wirklich etwas. Ich weiß nur, dass die Dame wohl bereits 2 mal vom Vermieter angeschrieben wurde, die Dame es jedoch nicht wahr haben will, dass ihr Lärm durch die Wand übertragen wird.

tuedelbuex  01.05.2016, 15:51
@Cappy01

Manchmal hilft die Polizei......