Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe obwohl Zahlungswillig?
Moin Leute,
ich habe mal für eine Strafe, als ich noch studierte, alternativ gemeinnützige Arbeit beantragt. Über diesen Antrag wurde versehentlich ca. zwei Jahre nicht entschieden. Die Strafe beträgt 1600€.
Vor kurzem kam ein Schreiben in dem gefragt wurde, ob der Antrag noch bestand hätte. Ich antwortete versehentlich nicht darauf. Etwa 2 Monate später kam dann die Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe, welche ich am 22.10.18 antreten soll. Also rief ich an und bat um eine Ratenzahlung. Mehr als 100 € mtl. sind mir momentan leider nicht möglich, Die Staatsanwaltschaft will aber mindestens 400€ mtl. haben, sonst muss ich die Haft antreten.
Aus verzweifelung habe ich dann doch der 400€ rate zugestimmt und konnte somit noch Zeit bis Anfang November rausschlagen.
Kann man denn zahlungwillige Leute einfach so einsperren? Wer erklärt dem Steuerzahler, dass lieber tausende Euros für Inhaftierung ausgegeben werden, anstatt eine Ratenzahlung anzunehmen?
Bin langsam echt verzweifelt, habe bis jetzt versucht das Geld aufzutreiben, aber es ist mir absolut nicht möglich, daher der versuch hier mal etwas in Erfahrung zu bringen.
Danke schonmal vorab
5 Antworten
Auch wenn es eine Ersatzfreiheitsstrafe ist, handelt es sich immer noch um eine Strafe, als solche sollte sie auch empfunden werden. Sie soll eben nicht in einer komfortablen Rate abbezahlt werden, darum hat der Staatsanwalt auch 400 € festgelegt.
Sih also zu dass Du das Geld jeden Monat zusammenbringst, sonst folgt eine erneute Ladung. Immerhin hast Du mit den ersten 400 € schon ein paar Tagessätze bezahlt.
Das hier:
Wer erklärt dem Steuerzahler, dass lieber tausende Euros für Inhaftierung ausgegeben werden, anstatt eine Ratenzahlung anzunehmen?
kannst Du Dir knicken. Der Staat hat den alleinigen Anspruch Strafen auszusprechen, die auch vollstreckt werden müssen, wo will man eine Grenze ziehen? Es werden notfalls auch Ersatzfreieitsstrafen für 1 € Tagessatz vollstreckt, wenn der Verurteilte Dialysepatient ist.
Ich kann es leider auch nicht nachvollziehen. Ich arbeite im öffentlichen Dienst, verdiene 1600€ im Monat und bin Unterhaltspflichtig für ein Kind. 400€ sind nicht möglich
Die Tagessatzhöhen gehen nach verdienst, nicht jedoch die Raten. Selbst von einem Hartz IV Empänger werde Raten um die 40 € verlangt.
Hast Du die Unterhaltspflicht und Höhe gegenüber der Staatsanwaltschaft nachgewiesen?
Warum werden mir bei einer 1200€ Strafe denn 50€ Raten gewährt und bei 1600€ müssen es dann 400 sein? Das geht mir einfach nicht in den Schädel.
Diese Frage mußt Du dem Staasanwalt stellen.
Und wo setzt man da die Grenze? Wenn du 1€ als Rate angeboten hättest, wärst du ja grundsätzlich auch "zahlungswillig". Das sollte dann auch akzeptiert werden?
Genau, wo setzt man da die Grenze, wo steht das?
Die Grenze setzt die Staatsanaltschaft, da, wo sie es für richtig hält, siehst du doch. Die hätte auch ganz ablehen können.
Hast Du schriftlich um Ratenzahlung a 100 € gebeten ? Falls Nein : Nachholen
Weise im Schreiben expl darauf hin das mehr wie 100 nicht möglich ist und Du bei Negierung leider gezwungen sein wirst die Strafe abzusitzen.
I.d.r wird man zustimmen
Die Freiheitsstrafe kann jederzeit durch Zahlung beendet oder verkürzt werden.
Wieso hast du deinen Antrag auf freie Arbeit nicht aufrecht erhalten?
Ich hab kein Mitleid mit dir. Du hast rumgepimmelt was die Schreiben angingen und irgendwann ist dann auch mal die Geduld des Staatsanwaltes vorbei.
Natürlich geht das auf meine Kappe, dessen bin ich mir wohl bewusst. Auf der Suche nach Mitleid bin ich auch nicht. Die habe ich nicht aufrecht erhalten, weil ich Vollzeit arbeite.
Und so Nebenbei lässt die Staatsanwaltschaft den Beschluss zwei Jahre links liegen. Man sieht, es kann jedem mal passieren...
Meine Brüder haben auch Vollzeit gearbeitet und an den Feierabenden/Wochendenden und in Urlauben nebenbei ihre Häuser gebaut.
Zahlungswilligkeit,sehe ich aber nicht.
Genau, wo setzt man da die Grenze, wo steht das?
Ich zahle seit zwei Jahren eine weitere Strafe und hatte davor auch schonmal mist gebaut und auch diese Strafe bezahlt. In Raten und zuverlässig.
Na was muss man denn noch machen, außer seine letztens Cents für eine weitere Rate zusammenzukratzen, um als zahlungswillig angesehen zu werden, Wippich?
Sozialstunden als beispiel.
Noch was !Ich bin kein Heiliger stand auch mal wie Du so Doof da.
Aber durch jammern kommt man nicht weiter.
Wer jammert denn hier? ich versuche doch nur Licht ins dunkle zu bringen.
Sozialstunden waren ein Angebot vor zwei Jahren, während des Studiums. Text oben lesen und verstehen.
Eigentlich gehen die Raten aber nach Verdienst.
Diese Höhe kann ich nicht nachvollziehen.