Pflichtversicherungschulden der aok nach Obdachlosigkeit?
Hallo mein Sohn 33jahre war 3jahre obdachlos war aber pflichtversichert bei der aok ...jetzt hat er sich nach einer Drogensucht und Inhaftierung wieder gefangen und fängt nächste Woche eine Therapie von einem halben Jahr an ...jetzt hat er von der aok eine Rechnung wegen Beitrag Rückstand bekommen 25000 Euro da er aber nur 400 Euro Lebensunterhalt hat und davon 100 Euro für die Strafe am Gericht zahlen muss kann er dieses nicht zahlen ...meine Frage...?Wenn man im Leben falsch abgebogen ist und auf der Straße landet gibt es da kein raus mehr...?Was kann er machen kann er einen ratenzahlungsantrag von 10 Euro monatlich machen ...? Würde mich über eueren Rat freuen 🙂
9 Antworten
Vermutlich würde der Höchstsatz berechnet. Das läßt sich gerade biegen, wenn man das Einkommen für die zurückliegende Zeit nachweist. Dann wird sich der betrag deutlich reduzieren, für die Zeit im Knast muß er nicht bezahlen, da war er dort "versichert". Den Rest könnt ihr per Ratenzahleung machen, wenn dein Sohn wieder Einkommen hat.
Ein Freund von mir, ein Musiker hatte ein ähnliches Problem, der war jahrelang "unversichert" und mußt zurückzahlen, weil er bei der Anmeldung aber ein geringes Einkkommen nachweisen konnte, auch für die zurückliegende Zeit, muß er nur den Mindestsatz nachzahlen.
Wendet euch mit allen Unterlagen an die KK.
Seit 2009 gibt es eine Krankenversicherungspflicht, bzw seither wird sie durchgesetzt. D.h. dein Sohn war die ganze Zeit über versichert, auch wenn ihm das nicht bewußt war.
Danke fürs Sternchen!
Und mach dir nichr zu viele Sorgen. Dein Sohn ist nicht der einzige, mit soeinem Problem. Die AOK ist da auch nicht unfreundlich, die werden euch helfen, zu einer Lösung zu kommen.
Dein Sohn soll auf jeden Fall ein P-Konto (Pfändungsschutz) einrichten, damit ihm sein Sozialgeld nciht gepfändet wird.
Ist alles so in Ordnung.
Es hätte den Weg über das Arbeits- und dann Sozialamt gegeben. Dann wären die dafür aufgekommen.
Hier hilft halt fürs erste mal das Gespräch mit der AOK, wie das nun laufen soll. Ein gemeinsamer Besuch mit euch bei einem Schuldnerberater wäre auch angebracht.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass ihr ihm das Geld gebt, bzw. eine vereinbarte Ratenzahlung übernehmt. Ob ich das jetzt schon machen würde, bezweifle ich aber.
Lieber Privatinso machen und dann Geld in bar geben, dann hat er wenigstens was davon...
So ein Quatsch
war aber pflichtversichert bei der aok
Das halte ich für ein Gerücht. Pflichtversicherung setzt Leistungsbezug oder versicherungspflichtige Tätigkeit voraus. Es dürfte sich also um eine freiwillige Versicherung handeln.
Was kann er machen kann er einen ratenzahlungsantrag von 10 Euro monatlich machen ...?
Als erster sollte mal ein Überprüfunganstrag gestellt werden in dem die Höhe der Forderung angegriffen wird und er darlegt kein Einkommen gehabt zu haben.
Bei Mindestbeitrag käme ich ohne Säumniszuschläge auf ca. 6.500,- € Schulden, nicht 25.000,- €.
Also soll er die Kasse um eine Neuberechnung bitten. Als Häftling hätte er freie Heilfürsorge haben müssen, daher hat die Kasse für diese Zeit keinen Anspruch auf Beiträge.
Über den Rest soll er eine Ratenzahlung abschließen und nein nicht von 10,- €. Da muss schon etwas mehr kommen.
Ne er war Pflichtversichert und was ich auch nicht verstehe ist das er nie von der Krankenkasse angeschrieben wurde er hatte bei mir eine Postadresse vor Jahren gemacht Post ist immer zu mir gekommen ...ja ich schreibe jetzt erst mal hin mal sehn wie die sich äußern werden also das ist ein Betrag von 3 Jahren schreibt die Aok ich kann es nicht glauben 🙈
Ne er war Pflichtversichert
Dafür hätte er einen Job haben oder ALG I oder II bekommen müssen. Dann müsste er aber auch selber nun keine Beiträge zahlen.
Nicht "Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse" mit "Krankenversicherungspflicht" verwechseln.
Er war freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse (was jedoch Pflicht war) und muss als solches nach §240 SGB V Beiträge zahlen.
Ansonsten ist der Hinweis von kevin1905 die Beitragshöhe neu feststellen zu lassen das Einzige, was in der Situation hilft. Damit sollte sich der Beitrag reduzieren. Dieser wird dann aber zu zahlen sein und das sicherlich nicht mit 10€ pro Monat, da die Krankenkasse wohl keine 50 Jahre warten wird...
Ne er war Pflichtversichert
Wie kann er pflichtversichert gewesen sein, wenn er keine Leistungen nach SGB II oder III bezogen hat oder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachging?
Du darfst die Pflicht krankenversichert zu sein nicht verwechseln mit dem Status pflichtversichert in der GKV.
Er wr pfichtversichert in dem Sinn, dass er "zwangsversichert" war. Die Verischeung selbst wird aber als freiwillige Weiterversicherung geführt, weil er nicht sozialversicherungsprlichtig beschäftigt war.
Seit der gesetzlichen Pflicht zur Krankeversicherung geraten da die Begriffe ein wenig durcheindander. Für die Beitragsberechnung spielt das aber gar keine Rolle.
Hi, an den Beitragsschulden an sich, ist nichts zu machen.
An der Höhe könnt ihr arbeiten. Wenn die KK keine Daten hat, wird der Höchstbetrag berechnet. Da könnt ihr ansetzen, statt fast 800€ 180€ pro Monat ist ein Unterschied.
Danke verstehe ich nicht ganz werde mir aber Info holen!!!
Wenn man keine Angaben zum Einkommen macht, wird automatisch der Höchstbetrag veranschlagt. Die KK muß ja irgendeine Berechnungsgrundlage verwenden, und die ist eben in solchen Fällen der Höchstsatz. Das wird aber korrigiert. sobald die KK Daten bekommt.
Was soll die 10€ Rate bringen, da kann er auch gar nichts zahlen?
Wenn er nix hat, kann er auch nichts zahlen, nur wird er wohl auch nie mehr Arbeiten müssen.
Wenn er Lohn bekommt, pfänden sie es aufs Existenzminimum runter, für Jahre.
Erfahrungsgemäß gehen die meisten dann nicht mehr Arbeiten.
So wird das wohl werden. Auf die Insolvenz muss er nicht noch Jahre warten, darum würde ich einen Schuldnerberater einschalten.
Ja das mit arbeiten gehen wird wohl für viele Jahre nicht gehen weil er erst mal gesund werden muss ,wenn er erstmal so weit ist und arbeiten gehen kann gibt es ja die Möglichkeit der insolvenz er hat ja noch mehr Schulden furchtbar aber danke!
Ja er hatte überhaupt kein Unterhalt hat sich durchgeschnurrt auf der Straße keine sozialgelder nix in Anspruch genommen ...und für die Zeit der Inhaftierung wollen sie, die Gelder der Pflegeversicherung ich verstehe das nicht mehr !!!! Aber danke !!!