Strafantritt nicht wahrgenommen
Guten Tag, Ich habe vor genau 3 Wochen eine Ladung zum Strafantritt erhalten, in diesem steht das ich die Strafe binnen 3 Wochen antreten solle, heute wäre der letzte Tag gewesen. Mir ist durchaus bewusst das mich nun ein Haftbefehl erwartet, mich würde jedoch interessieren wie lange dies ungefähr dauern wird bis dieser verstreckt wird. Vermutlich kann man dies nicht pauschalisieren doch ich hätte doch gern einen ungefähren Zeitrahmen sofern dies möglich ist. Ich habe die Haft bisher nicht angetreten da ich nicht weiß was ich mit meinem Hund tun soll, eine Pension kann ich mir nicht leisten und bei wem anderes kann ich ihn auch nicht unterbringen wissen sie zufällig was mit meinem Hund in dieser Zeit geschehen würde?
Außerdem wollte ich noch fragen ob es noch möglich ist der haft zu entgehen ohne die gesamten geforderten 240€ auf einmal bezahlen zu müssen. Würden mir die zuständigen Behörden entgegen kommen wenn ich Beispielsweise morgen dort anrufen würde um um eine Art Ratenzahlung zu bitten? Ich könnte diesen Monat auch noch eine Anzahlung machen jedoch ist es mir nicht möglich den gesamten Betrag diesen Monat zu begleichen.
Ich bin mir darüber im klaren das ich die Strafe hätte früher antreten sollen, dies hätte ich wohl auch sofern ich die Möglichkeit dazu gehabt hätte jedoch habe ich diesen wundervollen Brief erst gestern in die Finger bekommen und bevor mir jetzt jegliche Moralapostel ans Bein pinkeln wollen, so unterlasst es einfach. Ich möchte mich lediglich darüber informieren und nicht mehr.
4 Antworten
Hast du eine Geldstrafe nicht bezahlt ,oder weswegen solltest du in Haft.Ist es wegen den 240 €,die du zahlen sollst.Du hättest dich da aber schon melden sollen bei denen ,und Bescheid geben das dus nicht zahlen kannst auf einmal,eben dann in Raten.Ich denke aber für dich wäre es auch gut ,wenn du die Geldstrafe mit Sozialstunden abarbeitest.Melde dich morgen bei der Staatsanwaltschaft und sage es ihnen.Entweder du kannst dir selbst eine Stelle suchen ,oder es wird dir eine Arbeitsstelle beigebracht wo du dann die Strafe abarbeiten kannst.Ich denke ,das werden auch gar nicht soviele Stunden.Du kannst solche Arbeiten ableisten ,in der Stadt,Geneinde,Krankenhaus ,Schule ,Kindergarten ,Altenheim.Ich drück dir die Daumen das es klappt mit arbeiten.
Ganz ehrlich ,ich denke das es schon noch möglich sein kann ,das abzuarbeiten,das ist doch für den Staat auf jeden Fall besser ,was glaubst du was das kostet so ein Tag in Haft ,da ist es denen doch lieber anderst.Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen ,das es noch gut geht.
Der Gedanke ging mir auch schon durch den Kopf. 2008 kostete ein Tag Gefängnisaufenthalt dem Staat rund 88€pro Nase, ich denke das es auch nicht in deren Interesse sein sollte. Ich bin gespannt was morgen bei rauskommen wird und bedanke mich noch einmal.
Es handelt sich bestimmt um eine Erzwingungshaft wegen einer Ordnungswidrigkeit. Dann hast du keine Chance auf Umwandlung der Haft in Sozialstunden. Die einzige Möglichkeit zur Abwendung der Haft ist die Bezahlung der vollständigen Geldbuße. Kannst du das nicht, wanderst du ein, übrigens besteht die Zahlungspflicht auch noch nach der Haft.
Auch ein plötzlicher Antrag auf Ratenzahlung wird nicht viel helfen, siehe § 97 Abs. 3 OWiG:
Macht der Betroffene nach Anordnung der Erzwingungshaft geltend, daß ihm nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so wird dadurch die Vollziehung der Anordnung nicht gehemmt. Das Gericht kann jedoch die Vollziehung aussetzen.
"Kann" bedeutet Ermessensentscheidung. Abhängig davon, wie du dich im bisherigen Verfahren hinsichtlich deiner Zahlungspflichten verhalten hast, kann das Gericht für oder gegen dich entscheiden.
Also, Punkt 1: Auf eine Ratenzahlung wird sich jetzt unter Garantie keine Behörde mehr einlassen, du hattest mehr als genug Zeit, die Summe zu bezahlen. Punkt 2: Der Haftbefehl wird sehr zeitnah vollstreckt werden, ich würd schonmal eine Zahnbürste griffbereit halten. Dein Hund wird wahrscheinlich, da er nicht allein in der Wohnung bleiben kann, ins Tierheim kommen, darauf wirst du dich einstellen müssen. Was nach der Haft mit ihm passiert, kann ich dir nicht sagen, kommt auch darauf an, wie lange deine Haftstrafe sein wird.
Du hast 3 Wochen Zeit gehabt, diese Dinge zu regeln! Insbesondere, wenn es nur um 240 Euro geht, hättest Du doch sicherlich die Möglichkeit gehabt, Freunde und Bekannte um ein kleines Darlehen zu bitten. 12 Leute mit 20 Euro - und Du hättest es halt dann abgestottert...
(Und wie kannst Du erklären, dass Du den Brief gestern erst in die Finger bekommen hast?)
Ich bin vor knapp einem Monat umgezogen und der Brief ging noch an die Adresse meiner Exfreundin gestern bekam ich plötzlich einen Anruf das sie noch Post von mir habe welche ich dann auch schnellstmöglich abgeholt habe und dann wurde ich auf diese Art und Weise überrascht.
So - dann kannst Du möglicherweise eine Fristverlängerung beantragen, da Du nicht Kenntnis hattest. Du solltest das aber möglichst schnell klären!
Wann hast Du Dich in der neuen Wohnung angemeldet?
Du hattest in de Vergangenheit ganz sicher genügend Möglichkeiten. Jetzt hilft nichts anderes mehr als alles zu zahlen.
Zuerst einmal danke für die rationale Antwort. Die Strafe ist lediglich eine Erzwingungshaft wegen den 240€. Ich denke eher weniger das Sozialstunden noch in Frage kommen werden da ich dies innerhalb der ersten Woche nach Ausstellung des Briefes hätte beantragen müssen. Ich werde es dennoch versuchen und morgen früh dort anrufen und mich dementsprechend anpassen müssen. Sofern sie gewillt sind sich auch eine Ratenzahlung einzulassen oder es doch die Sozialstunden sind. Wenn keines der beiden Dinge in Frage kommen sollte werde ich wohl versuchen meinen Hund doch irgendwie in einer Pension unterzubringen und mich anschließend stellen, es ist nicht in meinem Interesse von der Polizei abgeholt zu werden und diese haben sicherlich auch besseres zutun.