Habe ich ein Recht auf Aushändigung der Röntgenbilder?

9 Antworten

Jein. Die Tierarzthelferin hat nicht ganz unrecht. Wenn die Bilder noch nicht digital gemacht wurden, dann müssen sie archiviert werden für 10 Jahre. Aber natürlich hast du ein Recht darauf, diese z.B. abzufotografieren. Aber wenn dir die Bilder auf CD ausgehändigt wurden, dann müssten sie ja auch digital sein, oder? Dann hast du sie doch. Dann gibt es keine Bilder auf Folie, sondern nur auf dem PC. So ganz verstehe ich das nicht.

killifinz 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 18:41

Die "Bilder" waren - wie man es vom TV kennt, an eine "Lichtwand" zum Betrachten geheftet... telefonisch hatte ich angefragt, ob ich sie mir für kommenden Freitag entleihen darf, gerne auch mit der schriftlichen Zusicherung, dass ich sie zurückbringe... als ich sie heute abholen wollte, bekam ich eine CD und beim Anschauen habe ich mit Erschrecken festgestellt, dass am oberen Bildrand ein Stück fehlt, so dass der Bruch nicht ersichtlich ist...entweder Dummheit oder Dreistheit

Jesaya007  19.09.2018, 19:50
@killifinz

Ach so. Also ich würde nochmals um Leihgabe bitten, mit der Info das das Foto auf CD nicht aussagekräftig ist. Sollte das nicht klappen, bitte den zweiten Tierarzt ob er es anfordern kann.

Rufe bei dem Tierarzt an zu dem du möchtest. Sag Bescheid, dass Bilder schon existieren. Normalerweise sollte die Hilfe von Kollegen zu Kollegen kein Problem sein, so dass sie die Bilder in eine andere Praxis per Mail verschicken können.

Deine Frage war auch, ob er die Bilder hergeben muss. Ich glaube nicht, sie sind sein Eigentum. Aber das weiß ich nicht hundertprozentig...

Den Grund habe ich noch nie gehört. Wir haben die Röntgenbilder immer mit bekommen. Früher. In letzter Zeit wurde es nur noch digital gemacht. Archiviert waren sie auf dem Rechner der Praxis.

Ich halte das für Unfug, denn wir Menschen haben doch auch Röntgenbilder zuhause ^^.

Ich hab ´ne ganze Sammlung von "gebrochenen Armen und Beinen" in meinem Schrank. Nur MRTs und CTs wurden auf Papier gedruckt. Allerdings weiß ich nicht, wie lange evtl. eine neue Regelung gilt... . Eins hab ich, da war mein Sohn 5 (heute 19)

Nämlich steht hier das Gegenteil:

https://www.kzv-berlin.de/praxis/recht/dokumentation/roentgenaufnahmen.html

Man hat nur ein Recht auf Einsicht. Das eigentliche Röntgenbild gehört dem Arzt.

Versuche es einfach bei einem anderen Tierarzt mit der CD. Er kann darauf evtl. mehr erkennen, als du. Ein Wirbelsäulenbruch sollte auch ertastbar sein.

Worum geht es eigentlich. Dass der eine Tierarzt sagt, die Wirbelsäule wäre nicht beschädigt??? Was ist denn mit deinem Kater? Kann der noch laufen? Ich hatte mal einen Kater, der durch einen Autounfall eine Verletzung an der Wirbelsäule hatte, der konnte ein paar Tage nicht mal aufstehen... .

beamer05  19.09.2018, 18:59

Bitte beachte, daß die gesetzliche Regelung zur Einsicht / Kopie von Befunden für HUMAN-Medizin einschließlich Zahnmedizin gilt.

Damit gilt sie nicht automatisch gleichzeitig für Tierärzte.

Das habe ich so noch nicht erlebt aber gut, wenn man dir die Aufnahmen nicht aushändigen will, lass diese vom neuen Tierarzt anfordern.