Ladendiebstahl mit 12 Jahren?

7 Antworten

Hallo kirsche999765,

ob die Dich anzeigen ist unerheblich.

Mit 12 bist Du gem. folgender Rechtsgrundlage Schuldunfähig:

§ 19 StGB - Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Und gegen den der Schuldunfähig ist, darf kein Strafverfahren eingeleitet werden. Punkt.

Das Einzige was passiert, es erfolgt. ein Eintrag im polizeilichen Vorgangssystem. Auf dieses System haben aber nur Polizisten zugriff und sonst Niemand.

Weitere Folgen sind nicht zu befürchten.

Fällst Du aber immer wieder durch Straftaten auf, wirst Du in der Akte für Intensivtäter geführt und das Jugendamt wird informiert. Aber ich gehe mal davon aus, dass dieses ein einmaliger Ausrutscher war, der keine weiteren Folgen für Dich hat.

Schöne Grüße
TheGrow

kirsche999765 
Beitragsersteller
 21.11.2017, 18:34

Danke, sie haben mir sehr geholfen

ali3nq  06.06.2018, 22:38

Hallo! Ich wurde ebenfalls erwischt, und morgen muss ich zu einem Strafverfahren gehen. Ich bin auch 12 Jahre Alt. Dürfen die das?

Achso und es war das Aller erste und auch letzte mal, dass ich sowas Dummes gemacht habe/ machen wollte 

Erlaubt schon, aber Du bist mit 12 noch nicht strafmündig, die Anklage würde fallen gelassen. Nichtsdestotrotz lerne draus. Ab 14 bist Du strafmündig und dann wird es ernst, auch was Führungszeugnisse angeht für spätere berufliche Entscheidungen.

Verbau Dir nicht Deine Zukunft wegen ein paar Drops.

ali3nq  06.06.2018, 22:35

Hallo! Ich wurde angezeigt, bin auch 12 und wurde zu einem Strafverfahren eingeladen. Warum geht das dann hier?

Dir passiert nichts, weil du noch minderjährig bist. Deine Eltern könnten dazu gezwungen werden den Betrag der gestohlenen Ware auszuzahlen, zusammen mit einem Bußgeld von ca. 50€. Zudem könnte dir ein Ladenverbot drohen.

Droitteur  21.11.2017, 17:59

Sollte man aber nicht ohne Weiteres zahlen. Die Eltern schon gar nicht.

JokesOnYou  21.11.2017, 18:01
@Droitteur

Richtig, man kann sich dagegen wehren, aber wenn es Teil der Laden Ordnung ist muss man sich daran halten, weil die unabhängig vom Gesetz von jeder Ladenkette selbst festgelegt werden kann, sofern sie mit keinem bestehenden Gesetz kollidiert.

Droitteur  21.11.2017, 18:06
@JokesOnYou

Am einfachsten wehrt man sich dagegen, indem man einfach nicht zahlt. In vielen Fällen ist die Fangprämie nicht durchsetzbar.

Ganz unabhängig davon hat die Fragende einer solchen Vereinbarung ganz sicher nicht zugestimmt ;)

Dir geht ganz schön die Muffe, das ist erst einmal gut so....