IM DM GEKLAUT! WAS JETZT?

4 Antworten

Du hast das Recht, dass jemand von deinen Eltern oder ein Anwalt bei der Vernehmung dabei ist.

Allzu viel passieren wird vermutlich nicht, weil es ja (zum Glück) ein Erstverstoß war und nur geringwertige Sachen gestohlen wurden. Bestimmt wollen die dir nur ordentlich den Kopf waschen, damit das nicht wieder vorkommt. Es ist recht wahrscheinlich, dass das Verfahren dann später eingestellt wird, maximal liefe es auf eine ganz geringe Strafe von ein paar Sozialstunden hinaus, aber auch das nur, wenn man es mit einem sehr strengen Staatsanwalt zu tun bekommt oder es doch noch irgendwelche Gründe gibt, die gegen dich sprechen...

Du solltest aber mal darüber nachdenken, was du für Freundinnen hast - die haben sich im Grunde wegen Anstiftung strafbar gemacht. Wenn du schon meinst, irgendwelche teure Schminke zu brauchen, musst du sie auch bezahlen.

Ganz ehrlich: Viele Jungs finden stark geschminkte Mädels auch nur billig und nuttig und dezentes Makeup viel attraktiver.

marcopolo79  10.05.2010, 07:47

Es gibt kein Recht auf einen Rechtsanwalt bei der polizeilichen Vernehmung. Die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes ist nur gestattet, wenn die Vernehmungsperson einwilligt. I.d.R. lassen es die Polizeibeamten aber zu, insb. wenn man deutlich macht nur auszusagen, wenn der Anwalt dabei ist. Aber ein Recht ist es nicht. Anders bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung.

Volvicfrucht 
Beitragsersteller
 08.05.2010, 15:59

Danke für deine Antwort...

Naja ich hoffe das doch sehr das sie mir nur ordentlich den Kopf waschen wollen, ich werde alles tun um Ihnen zu erklären das es mir wirklich leid tut, und das ich nie weider so was tun werde...

Hi Romina ich hab sowas aus meinem Umkreis schon oft mitbekommen es ist aber kein Drama und du bereust es ja zum Glück. Du wirst auf jeden Fall Hausverbot bekommen und eine Verwarnung. Es kann eine Geldstrafe, Wochenarrest oder die Ableistung von Sozialstunden erfolgen, so genau kann man das aber nicht sagen. Ich vermute es folgt eine Geldstrafe weils das erste Mal ist. Sozialstunden und Auflagen dazu gibt es oft bei Wiederholungstätern. Und du bist nicht dumm wenn du nicht klaust im Gegenteil!!! Lass dich von so `nem Gewäsch nicht verunsichern steh zu deinen Prinzipien und über den Dingen irgendwann bekommst du die Anerkennung die du verdienst und nicht irgendwelche noch so coolen Tipps deiner Freundinnen. Alles Gute!

Volvicfrucht 
Beitragsersteller
 08.05.2010, 15:50

Danke dir! Ich bereue es sehr und es gibt hier Leute die einen noch mehr fertig machen. Hast du vielleicht eine Ahnung wie hoch diese Geldstrafe sein könnte, in etwa?

Sonnenkind85  08.05.2010, 15:55
@Volvicfrucht

Ich glaube entweder 50.- oder 100.- Euro mehr ist es denk ich nicht aber für eine Schülerin ganz schön knackig deshalb: lass das in Zukunft sein es lohnt sich net wirklich^^

Volvicfrucht 
Beitragsersteller
 08.05.2010, 15:58
@Sonnenkind85

Ok... Danke dir, es wird NIE NIE wieder vorkommen!

Volvicfrucht 
Beitragsersteller
 08.05.2010, 15:58
@Sonnenkind85

Ok... Danke dir, es wird NIE NIE wieder vorkommen!

Sonnenkind85  08.05.2010, 16:03
@Volvicfrucht

wenn du´s bereust passiert dir echt nicht viel und das Hausverbot gilt in der Regel nur ein Jahr lang.

In deinem Fall glaube ich wird nicht viel passieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass die ganze Sache mit nem Strafbefehl abgearbeitet wird. Soll heißen: Du wirst irgendwann nen Brief nach Hause bekommen und da steht dann drin was man dir vorwirft (hier: Diebstahl) und dann wird ein Geldbetrag dastehen, den du zahlen sollst. Zahlst du, ist alles vergessen. Keine Eintragungen o.ä. Biste damit nicht einverstanden, kannste Einspruch einlegen und es kommt zur Verhandlung. Aber auch da wird nicht wesentlich mehr passieren. Außer das es halt alle Beteiligten mehr Zeit kostet. Ob du für so eine Sache wirklich nen Anwalt brauchts, weiß ich nicht.

warte einfach ab1

Volvicfrucht 
Beitragsersteller
 08.05.2010, 15:39

Na vielen dank...

Kann mir bitte jemand mehr dazu sagen??!