Hilfe! Ich wurde heute beim Klauen in Douglas erwischt.. Was wird mich jetzt erwarten?

5 Antworten

auszug aus einer rechtsanwalts-seite über diebstahl

Diebstahl und die Folgen

Strafrecht    Wenn Ihnen Diebstahl vorgeworfen

wird, sollten Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter nehmen. Im
Folgenden möchte ich Ihnen einige Informationen geben, mit welchen
Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie wegen Diebstahls
strafrechtlich verfolgt werden.

1. Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht?

Zunächst
ist für die Rechtsfolgen entscheidend, ob Jugendstrafrecht oder
Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Sofern Sie älter als 21 Jahre
sind, so wird immer Erwachsenenstrafrecht angewandt. Bei Menschen
zwischen 14 und 18 Jahren kommt dagegen Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Bei
sogenannten Heranwachsenden, die sind Menschen zwischen 18 und 21
Jahren, ist die Frage, on Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht
angewendet wird. Wenn der Heranwachsende einem Jugendlichen von seiner
Persönlichkeit einem Jugendlichen gleichsteht oder es sich um eine
jugendtypische Tat handelt, so wird nach Jugendstrafrecht verfahren. In
der Praxis wird bei Diebstählen durch Heranwachsende meist
Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.

In der Regel werden die
Eltern mitbekommen, dass gegen den Jugendlichen ermittelt wird. Etwaige
Schreiben der Polizei werden nämlich an die Erziehungsberechtigten
gesandt, sodass sich das Verfahren meist nicht geheim halten lässt.

2. Vorladung zur Polizei - was tun?

Nach
einem Diebstahl werden Sie entweder einen schriftlichen Anhörungsbogen
von der Polizei bekommen oder zu einer Vernehmung vorgeladen werden.

In
einem Anhörungsbogen müssen Sie lediglich Angaben zur Person machen,
also Name, Adresse, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf etc. machen, zur
Sache selbst müssen - und sollten - Sie sich nicht äußern.

Zu
einem Termin zur Vernehmung müssen Sie ebenfalls nicht erscheinen, dies
kann Ihnen auch nicht zum Nachteil gereichen. Als Beschuldigter ist das
Recht zu schweigen eines der wichtigsten Rechte, Sie sollten davon
Gebrauch machen.

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder eine
Vorladung bekommen haben, so ist es regelmäßig sinnvoll, durch einen
Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen und mit diesem das weitere
Vorgehen zu besprechen. Mit einer vermeintlich schlauen Aussage bei der
Polizei haben sich schon viele Mandanten ein Eigentor geschossen!
Bedenken Sie, dass die Verteidigungsmöglichkeiten im Stadium des
Ermittlungsverfahrens besser sind als nach Anklageerhebung.

3. Ersttäter?

Wer
erstmalig straffällig geworden ist, kann in der Regel mit Milde
rechnen. Bei einem Diebstahl wird das Verfahren häufig eingestellt oder
nur eine sehr niedrige Geldstrafe verhängt. Wer allerdings schon öfter
mal „was hat mitgehen lassen", der muss mit entsprechend härteren
Strafen rechnen.

4. Anklage oder Einstellung?

Ob
die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder Anklage erhebt,
hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Insbesondere beim Diebstahl
von geringwertigen Sachen erfolgt häufig eine Einstellung.
Geringwertige Sachen sind solche, deren Wert unterhalb einer von der
Rechtsprechung festgelegten Grenze liegt. Derzeit liegt diese Grenze bei
etwa 50,00 Euro. Der Diebstahl solcher geringwertiger Sachen wird nur
auf Antrag des Geschädigten verfolgt, der von Kaufhäusern und
Supermärkten in aller Regel gestellt wird.

Bei der Einstellung
kommen bei Diebstahl meist die Varianten der Verfahrenseinstellung ohne
(§ 153 Strafprozessordnung) oder mit Auflagen (§ 153 a
Strafprozessordnung) in Betracht.

Häufig wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dieser Form der Einstellung müssen Sie zustimmen.

5. Strafbefehl

Sollte
die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie nicht einstellen, so
ergeht häufig ein Strafbefehl. Dabei handelt es sich um ein
schriftliches Urteil, welches insbesondere bei Massendelikten wie
Diebstahl eine Hauptverhandlung vermeiden soll.

Mit dem Strafbefehl kann eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden.

Gegen
den Strafbefehl können Sie binnen einer Frist von zwei Wochen nach
seiner Zustellung Einspruch einlegen. Folge des Einspruchs ist dann eine
mündliche Hauptverhandlung. In der Hauptverhandlung kann dann
gegebenenfalls auch eine schwerere Strafe als im Strafbefehl verhängt
werden.

6. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

Was
für eine Strafe Ihnen konkret droht, kann nicht vorhergesehen werden.
Es sind viele Faktoren entscheidend wie z.B. Vorstrafen, Verhalten nach
der Tat etc. Sollten nicht diverse Vorstrafen vorhanden sein, so wird in
der Regel eine Geldstrafe im Raum stehen.

Eine Geldstrafe wird in
Tagessätzen verhängt, welche von dem Gericht errechnet wird. Grundlage
ist das monatliche Nettoeinkommen, abgezogen werden
Unterhaltsverpflichtungen und der Restbetrag wird durch 30 geteilt. Nach
Rechtskraft des Urteils werden Sie von der Staatsanwaltschaft zur
Zahlung der Geldstrafe aufgefordert. Gegebenenfalls können Sie
Ratenzahlung beantragen oder die Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit
umwandeln lassen.

Sollten Sie die Geldstrafe nicht zahlen, so
müssen Sie mit einer Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Ein Tagessatz
entspricht dabei einem Tag Haft.

7. Hausverbot

Regelmäßig
wird nach einem Diebstahl in einem Kaufhaus ein Hausverbot von ein bis
zwei Jahren ausgesprochen. Wenn Sie gegen dieses Verbot verstoßen, dann
machen Sie sich wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 Strafgesetzbuch)
strafbar und es droht das nächste Strafverfahren.

Hausverbot, Anzeige und ein angemessenes Bußgeld.

Kannst auf jedenfall mit ner Anzeige und Hausverbot rechnen.

zumal schön das du dich dafür schämst. ;)

ich wurde schon mehr als 5 mal dieses jahr erwischt und nein ich bin nicht stolz drauf. nur muss ich unabhänig von meiner sucht jeden tag 160 euro machen. ich habe bis jetzt nur 2 jahre für alles in einem bekommen. also für einmal höchstens geld strafe bzw sozi std.

Hausverbot, Bußgeld, Anzeige

Suuummmeeerlady 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 17:38

In wie fern eine Anzeige? Kommt das ganze vor Gericht?! Und wie hoch könnte das Bußgeld ausfallen? 

ZweiEuro  12.04.2016, 17:40
@Suuummmeeerlady

Du wurdest bei einer Straftat erwischt und hast versucht, dem Laden Artikel mit einem Wert von 150€ zu entwenden. Anzeige ist meist eher eine Formalität, das Bußgeld und das Hausverbot sind die Dinge, die "wehtun". Außerdem wird der Diebstahl polizeilich vermerkt -> wenn du irgendwo ein Vorstellungsgespräch hast können die bei der Polizei fragen und bekommen das dann mitgeteilt. Tja, dumm gelaufen