Beim Klauen bei Dm erwischt! Hilfe!

13 Antworten

wenns das erste delikt war wird es warscheinlich fallengelassen, schlimmstenfalls bekommst du sozialstunden

Die haben mich gefragt, ob ich etwas sagen möchte oder nicht und ich hab nein gesagt, weil ich total unter Schock stand. Keine Ahnung was das für einen Unterschied gemacht hätte?

Ob du das Delikt zugibst oder nicht macht erstmal keinen Unterschied, bei einer so eindeutigen Beweislage. Als Beschuldigter bleibt dir aber auch eine ganze Palette an Lügen, auf die du zurückgreifen kannst (vergessen bei Kasse rauszunehmen usw.), das ist keine Straftat.

und die Ware war um die 10€ wert.. Womit muss ich jetzt rechnen?

Ansonsten war das Diebstahl einer geringwertigen Sache, also "normaler" Diebstahl. Erstmalige Geldstrafen nicht höher als 90 Tagessätze tauchen nicht im Führungszeugnis auf.

Die Anzeige hat die Polizei ja schon aufgenommen. Du wirst nach einiger Zeit einen Strafbefehl vom Amtsgericht bekommen. Wenn du die Strafe bezahlst, passiert nichts mehr, es sei denn du bist schon wegen Diebstahl vorbestraft.

laurenconrad 
Beitragsersteller
 21.12.2013, 21:03

danke schon mal für die antwort :) wird die straftat denn irgendwo vermerkt? ich mache dieses jahr mein abi, also werden meine zukünftigen arbeitgeber das sehen?

Andrea1964  21.12.2013, 21:33
@laurenconrad

Ich nehme an, dass das Verfahren wegen des geringen Diebeswerts gegen Auflage eingestellt wird. D. h., du wirst gefragt, ob du mit einer z.B. Geldstrafe von ... Euro oder gemeinnütziger Arbeit von XXX Stunden einverstanden bist, wenn du zustimmst und zahlst bzw. die Stunden ableistest, dann ist die Sache vom Tisch. Ob ein Eintrag stattfindet, weiß ich nicht so genau. Bei Heranwachsenden im Erziehungsregister ???

Problemmanager  22.12.2013, 01:33
@Andrea1964

Als Ersttäterin bei so einer geringen Tat passiert da garnichts mit Eintragungen. Du bist da nicht vorbestraft. Auch Bewerbungen kannst Du mit "nein" beantworten, wenn gefragt wird .."Sind Sie vorbestraft". Sollte ein Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen, keine Sorge, da steht der Ladendiebstahl nicht drin. Da stehen nur Sachen ab 90 Tagessätzen, erst dann ist man vorbestraft.

Kann sein das du eine sogenannte Vertragsstrafe zahlen musst. Wenn es bei Gericht zu einer Verutreilung kommt und du Ersttäterin bist vermutlich Sozialstunden.

Da kannst du jetzt nur abwarten vielleicht bkeibt es bei dem Hausverbot, ich glaub jetzt wirst du es bestimmt nicht nochmal machen.