Ladendiebstahl Bearbeitungsgebühr + Anzeige?

9 Antworten

Ich würde sofort zu einem Anwalt gehen. Das kann übel für Dich enden. Die 60 Euro wirst Du zahlen müssen, die Anzeige wird zu einer Gerichtsverhandlung führen, wenn Du Glück hast, endet es mit Arbeitsstunden. Geh lieber zu einem Anwalt.

G36cccc 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 23:21

vielen Dank, wieso kann das übel enden ? Und wieso zum Anwalt? danke

Akka2323  07.01.2012, 23:24
@G36cccc

Es ist besser, wenn Du vor Gericht einen Verteidiger hast, der vorher alles mit Dir abspricht, damit Du nichts Falsches sagst. Er muß auch erreichen, dass es eine Jugendstrafe wird, obwohl Du schon 18 Jahre und erwachsen bist, sonst hast Du es nämlich 5 Jahre im Führungszeugnis.

zu behaupten das Du den Brief nicht bekommen hast wird dir nichts nutzen , Zahlen muss Du trotzdem , wenn es nicht tust wird es noch Teurer . Ob die Anzeige verfolgt wird liegt an der Staatsanwaltschaft es kann auch sein das es gegen einer Strafe eingestellt wird

Naja, die Story mit dem "Post nicht erhalten" ist gequirlte Sche!ße. Das kannste Dir sparen.

Es gibt ein altes - aber immer noch gültiges Gerichtsurteil, daß maximal 50,- € verlangt werden düfen. Du kannst versuchen, Dich darauf zu berufen. Das wird Dich aber wohl ne ganze Menge Nerven kosten^^

Wenn es nicht gerade der Kiosk um die Ecke war, kannst Du fest davon ausgehen, daß auch Anzeige erstattet wurde. Das ist nämlich der absolute Normalfall.

Die 60,- € ist die Fang Gebühr für den Ladendetektiv, die mußt du zahlen, so oder so, aber dabei wird es nicht bleiben, du bist 18, also voll Strafmündig, du bist kein kleines Kind mehr und solltest eigentlich wissen was du tust !! Das du erwischt wurdest, heisst ja nicht, das du das erste mal in deinem Leben einen Ladendiebstahl begangen hast, du bist nur das erste mal erwischt worden !! Sicherlich wird ein Strafverfahren folgen, bei einer Verurteilung hast du dann die Gerichtskosten und Gebühren und eventuell eine Geldstrafe zu zahlen. Ich denke mal, der Spass wird dich so ca. 400,- € Kosten !! Aber, wenn du so Doof bist und dich dabei erwischen lässt, ist das die gerechte Strafe !!

bruno75015  07.01.2012, 23:37

kenne jemanden, der arbeitet im Einzelhandel. Also die meisten Anzeigen wegen Diebstahl werden eingestellt, da passiert meist nicht viel, beim ersten Mal. Also so 70-80% der Verfahren werden da eingestellt. Ist beim schwarzfahren dasselbe.

Locke334  08.01.2012, 00:37
@bruno75015

Mag sein, wenn es das erste mal ist oder war, gibt es wohl noch eine Verwarnung, wenn der TE aber schon Strafrechtich in Erscheinung getreten ist, sind mindestens schon mal ein paar Sozialstunden drin.

also die 60eur mußt du zahlen, meist kommt es jedoch zu einer Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft. Denke da hast du nichts zu befürchten, die stellen sowas meist ein, bei 3,50 Eur schon. Also erst mal abwarten und freundlich den Anhörungsbogen ausfüllen, dann klappt das. Führungszeugnis gibt es erst einen Eintrag ab 20 Tagessätzen, das schaffst du nie.