Steht im erweiterten Führungszeugnis das ich beim klauen erwischt wurde?
Hallo Ich wollte mein Praktikum das im März anfängt im Kindergarten machen und brauche dafür noch ein erweitertes Führungszeugnis das Problem ist das ich vor ein paar Tagen bei einem Ladendiebstahl erwischt wurde und eine Anzeige bekam. Steht das jetzt in meinem Führungszeugnis? kann ich mein Praktikum jetzt noch machen?
5 Antworten
Wenn du von der Staatsanwaltschaft verurteilt wirst (weil Wiederholungstäter), dann steht es drin. Bei einmaligem "Ausrutscher" und Geringfügigkeit wird es aber in der Regel eingestellt. Ich hoffe es war dir nun eine Lehre - damit kann man sich schon die ganze Zukunft verbauen mit so einem Sch...
Das sagen alle!
Man ist jung und macht manchmal echt unvernünftige Sachen. Lass dich von den Moralaposteln hier nicht runtermachen. Als ob alle immer eine weiße Weste hätten!
Wichtig ist, dass du dich jetzt auf das konzentrierst, was du mal machen möchtest später... es steht so viel auf dem Spiel bei so etwas, man darf sich sein eigenes Glück nicht verbauen. Alles Gute!
Danke
Wenn du von der Staatsanwaltschaft verurteilt wirst
In Deutschland verurteilen immer noch Gerichte, Staatsanwaltschaften ermitteln und klagen ggfls. an.
Eigentlich werden dort nur schwer kriminelle Fälle die vor Gericht gingen aufgelistet. Also wenn du länger als 3 Monate in den Knast mußtest oder mehr als 90 Tagessätze an Strafe zahlen mußtest.
Laß es dir aber eine Lehre sein, denn für vieles wird man im späteren Leben bestraft.
Bei Sexualdelikten sieht es schon wieder etwas anders aus wenn du z.B. einen Beruf erlernen möchtest der was mit Kindern oder Erwachsenen zu tun hat.
Wissen wirst du es also erst dann, wenn du das Führungszeugniss beantragt hast.
Ich hoffe,dass dies bei einem erweiterten Führungszeugnis drin steht. Diebe sollten nicht in solche Praktiken kommen.
was soll sie den bitte im einen Kindergarten klaue?
Es reicht, dass sie klaut und nicht wo sie klaut!
Es geht darum das dies eine Vertrauensstellung ist. Daher sind Leute mit Eintrag davon ausgeschlossen. Übrigens auch von jeder Kassentätigkeit. Das kann gerade bei der Ausbildungssuche zum Riesen Problem werden.
Bist wohl einer von den perfekten und seltenen Menschen, die in ihrer Vergangenheit noch nie einen Fehler gemacht haben?!
Einen Fehler machen ist eine Sache - Klauen ist was anderes!
Das steht noch in keinem Führungszeugnis. In Führungszeugnissen stehen nur rechtskräftige Verurteilungen und keine laufenden Ermittlungsverfahren.
Das steht im erweiterten Führungszeugnis schon drin aber nicht im normalen. Such dir lieber etwas anderes oder melde dich arbeitslos.
War nur ein einmaliger Ausrutscher verstehe selbst nicht wie ich sowas unüberlegtes und dummes tun konnte..