Ladendiebstahl?
Hallo liebe Mitmenschen,
folgendes hat sich am 15.05.2020 im Karstadt OEZ Moosach bei München zugetragen.
An diesem Tag waren meine Tochter (18 Jahre alt) und ihre Freundin mit ihrem Freund in Karstadt gewesen. Der junge Mann hatte ein Kleidungsstück in die Tasche seiner Freundin gesteckt. Sie wurde erwischt. Die Polizei wurde angerufen und sie wurden alle drei zur Polizeistation gebracht. Dort wurde meine Tochter natürlich nicht angezeigt, da sie weder etwas von der Tat wusste, noch gestohlen hatte. Wir haben auch nie ein Schreiben bekommen bekommen. Weder von der Polizei noch von Karstadt.
Natürlich hatte meine Tochter mir über diesen Vorfall erzählt. Und ich weiß, dass sie mich nicht belogen hat.
Gestern, am 19.10.2020, erhielten wir einen Brief von einem Rechtsanwalt aus München.
Darin steht:
Vorfall in der Filiale GKK Firma Karstadt München-OEZ vom 15.05.2020
Sehr geehrte Frau xxxx,
wir zeigen an, dass wir die Firma Karstadt Warenhaus GmbH anwaltlich vertreten.
Sie sind in einer Filiale unserer Auftraggeberin bei einem Ladendiebstahl/Vermögensdelikt gestellt worden. Wir fordern Sie auf, bis spätestens 06.11.2020 folgenden Gesamtbetrag als Schadensersatz auf das unten angegebene Konto zu bezahlen
Vertragsstrafe: 100€
Rechtsanwaltsgebühren: 48,00€
Ihr zu zahlender Gesamtbetrag: 148,00€
Obwohl ich sicher war, dass meine Tochter mich nicht angelogen hat, habe ich sofort bei der Polizei angerufen und gefragt ob meine Tochter sich an dem Tag mitschuldig gemacht hatte. Ich dachte möglicherweise ist es auch dann eine Straftat, wenn die Person bei einem Ladendiebstahl nur dabei war. Der Polizist hat mir aber bestätigt, dass meine Tochter unschuldig ist.
Da es um eine kleine Summe geht, würde ich ungerne meinen Anwalt einschalten.
Ich würde nur gerne wissen, ob das überhaupt rechtens ist.
Für euere Antworten bedanke ich mich im Voraus.
VG
6 Antworten
Ist wohl nicht rechtens, da deine Tochter keine Handlung vorgenommen hat welche deliktisch verfolgbar ist. Die Vertragsstrafe an sich wäre wohl ok, wenn deine Tochter einen Diebstahl begangen hätte.
man könnte an 830 BGB denken, aber Teilnehmer war sie wohl auch nicht.
Bezüglich einer vorvertraglichen Pflicht ist es wohl nicht möglich zu sagen man muss dafür einstehen, dass niemand von der Gruppe irgendwo einen Diebstahl begeht.
Dem Rechtsanwalt schreiben (muss aber deine Tochter machen), die Angelegenheit noch einmal erklären und jegliche Zahlung ablehnen. Eine Mittäterschaft deiner Tochter käme m.E. nur dann in Betracht, wenn die Tochter den Vorfall beobachtet und dazu geschwiegen hätte. Dass muss man ihr aber erst mal nachweisen oder nachweisen, dass es aufgrund der räumlichen und sonstigen Situation unmöglich war, dass deine Tochter den Diebstahl nicht bemerkt hätte. Ihr solltet dabei bedenken, dass vermutlich eine Aufnahme einer Überwachungskamera vorliegt (meines Wissens auch in den Umkleidekabinen). Du solltest daher deine Tochter noch einmal "ins Gebet nehmen".
Hallo die Dame bzw. der Herr,
vielen Dank für die Antwort. Meine Tochter sagt, dass sie nichts davon wusste, dass der Freund ihre Freundin in die Tasche seiner Freundin ein Kleidungsstück gesteckt hat. Bezüglich Überwachungskameras, das blöde daran ist, dass Karstadt seit circa 2 Monaten zu gemacht hat.
LG
Frag doch bei der Polizei nach dem Aktenzeichen nach.
Dieses Aktenzeichen würde ich dem Anwalt der dir geschrieben hat übermitteln und die Zahlungsaufforderung ablehnen.
Hallo der Herr,
danke für die schnelle Antwort. Aktenzeichen habe ich. Ich werde eine e-Mail mit der Aktenzeichen an den Anwalt schicken.
LG
Der Polizist hat mir aber bestätigt, dass meine Tochter unschuldig ist
Das würde mir zu denken geben wenn dies ein Polizist sagt, die Polizei nimmt lediglich den Vorfall auf, spricht aber weder eine rechtskräftige Schuld oder Unschuld zu.
Ohne Akteneinsicht und Aussagen aller wirklich daran Beteiligten wird dir hier niemand etwas genaueres zu sagen können.
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
LG
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
LG
Dass die Tochter unschuldig ist, gilt auf jeden Fall bis zu einer etwaigen Verurteilung^^
Und wenn keine Anzeige gegen die Tochter vorliegt (vielleicht war es das, was der freundliche Polizist meinte), wird es dazu wohl auch nicht kommen.
Einfach nicht zahlen. Erfahrungsgemäß wird da keine Klage erhoben, da diese "Kosten" nicht eingeklagt werden können, bzw. die Gerichte das nicht anerkennen.