Was droht bei ladendiebstahl?
Beispiel 1.
Nehmen wir an man klaue Zigarren und wird dabei von jemanden gesehen der es nachdem man raus ist der Kassiererin sagt. Die rennt darauf raus um dich zu fassen, du schubst sie aber/schubst sie NICHT zur Seite und haust ab.
Was für strafen drohen beim gefasst werden?
Beispiel 2.
Man wird an der Kasse erwischt und die rufen die Polizei und nehmen sich mit aufs Revier.
Was für eine Strafe drohen bei beiden Beispielen?
INFO: Ich rate jedem von ladendiebstahl ab und würde nie etwas in der Art machen!!!
5 Antworten
Weiß jemand, ob das ins Führungszeugniss kommt? Also 1? Oder auch 2?
AUsschlaggebend für viele Berufe, z.B. den öffentlichen Dienst, ist aber das Bundeszentralregister. Da stehen auch Jugendstrafen drin, u.A. Verurteilung zu Sozialstunden. Ein Hemmnis, wenn man sich für Jobs und Ausbildungen im öffentlichen Dienst und sicherheitsrelevanten Berufen interessiert.
Und bei mehreren Straftaten reichen übrigens auch bereits 60 Tagessätze aus, um im Führungszeugnis eingetragen zu werden, z.B. zwei Ladensdiebstähle mit je 60 Tagessätzen Geldstrafe.
Hmmmm das stimmt m.E. nur teilweise!
Das Jugendstrafregister wird gelöscht, wenn man 21 ist und kleinere Strafe stehen dann nicht im BZR. Größere Jugendstrafen werden sicherlich da drinnen stehen - kein Thema. Aber die grobe Regel ist alles, was über 90 TS ist, kommt ins FZ, darum ging es ja
Beispiel 1: Diebstahl oder auch Räuberischer Diebstahl, Hausbverbot und evtl. Körperverletzung
Beispiel 2: Diebstahl, Hausverbot
Nr. 1 ist räuberischer Diebstahl, das ist heftig
Nr. 2 Diebstahl, das ist nicht so wild
Bitte keine Straftaten verharmlosen. Sicherlich mag der Eindruck entstehen, das der Richterspruch nicht so wild ist. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges. Bei vielen Jugendlichen mit Urteil auf Sozialstunden hemmt der Eintrag im Bundeszentralregister die Auswahl des Berufes. Für Jobs im öffentlichen Dienst, das Beamtentum, als Soldat, als Berufskraftfahrer, Arbeiten an Flughäfen oder besonders sicherheitsrelevanten Einrichtungen, wie z.B. Kraftwerken, kann für mehrere Jahre jede Einstiegsmöglichkeit verbaut sein. Es wird auch immer Bewerber mit einem sauberen BZR geben.
Ladendiebstahl mit Körperverletzung..., kein "Kavaliersdelikt"!
Schon mal was von räuberischem Diebstahl gehört?
Ohne Wegschubsen, aber Wegrennen ist denke ich mal nicht mehr strafbar, als klauen, erwischt werden und nicht wegrennen.
Wenn es eine Strafe mit mehr als 90 TS werden, kommt das garantiert ins FZ - Die Frage muss ja eher lauten, wie alt war der Täter (Jugendstrafrecht)?
Hat er keinen weiteren Eintrag im FZ und ist die Strafe unter 90 TS, steht es nicht da. Da aber räuberischer Diebstahl und Körperverletzung mindestens 1 Jahr als Strafe nach sich ziehen, wird dies garantiert im FZ stehen.
Der normale Diebstahl kann ggf eingestellt werden (kommt auf den Wert an).