"kuschelei" mit Minderjährigen strafbar?
Hallo!
Folgende Situation. Jemand, ü21, hatte eine wilde "Kuschelei" mit 2 minderjährigen Mädchen (14 und 15) Eine rauferei artet im Übermut etwas aus und es entstanden dabei enige Zärtlichkeiten. Streicheln Rücken, Dekoltee, Brust, gesicht, Po gegenseitig und in gegeseitigem Einvernehmen. keine Intimen berührungen, keine Küsse, keine Ausziehen, kein FUmmeln unter der Kleidung, keine Berühung der Geschlechtsteile, nichtmal in deren Nähe. Die Sache wird abgebrochen, als es sich anfängt seltsam anzufühlen. Für alle ist klar, dass das niemals weitergegangen wäre, schon zu weit war und sich nicht wiederholen wird. Was hat ü21 rechtlich zu erwarten, wenn das bekannt wird?
10 Antworten
Ein Erwachsener tauscht keine Zärtlichkeiten mit einer Minderjährigen aus. Das geistige Alter der Minderjährigen spielt dabei auch keine Rolle. Ihr hattet zwar keinen Sex aber wer weiß was in der Zukunft passiert. Solche Sachen können auch schnell nach hinten losgehen wenn auf einmal eine Anzeige von den Eltern gestellt wird.
Das geistige Alter der Minderjährigen spielt dabei auch keine Rolle.
Exakt!
Das "geistige Alter" spielt übrigens auch keine Rolle beim Schreiben im Internet.
Wenn dem doch so wäre, dürften Erwachsene keinen Sex mit Minderjährigen haben (was sie dürfen), und im Netz gäbe es deutlich weniger dumme Postings (was offensichtlich auch nicht der Fall ist).
wenn auf einmal eine Anzeige von den Eltern gestellt wird.
Selbst wenn sie Sex gehabt hätten: Die Eltern können anzeigen, wie sie lustig sind. Das braucht den Erwachsenen (so nicht z.B. der Klasssenlehrer) üblicherweise nicht zu kümmern.
Ich glaub, nich sooo viel, außer irgendwer beschwert sich, aber sonst naja wieso, wenns beiden gefallen hat, aber wychl is es besser wenns geheimer als hier im Internet bleibt ^^
außer irgendwer beschwert sich
Da kann sich beschweren, wer will. Da passiert rechtlich gar nichts.
Was hat ü21 rechtlich zu erwarten, wenn das bekannt wird?
Gar nichts.
Ab 14 ist man sexualmündig, und da ist es prinzipiell die eigene Entscheidung, ob man mit jemand anderem kuschelt, küsst oder sogar schläft.
Oder anders herum: Jeder kann mit einer Person, die mindestens 14 ist, auch Sex haben. Daran ändert auch der Umstand nichts, falls man älter als 21 sein sollte.
Falls es zum Sex kommt (ab Zungenkuss aufwärts): Es gibt zwar den § 182 StGB, aber nichts von den zusätzlichen Kriterien ist üblicherweise relevant. Und was den die "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" darf nicht ausgenutzt werden Absatz angeht: Das betrifft in erster Linie gleichgeschlechtlichen Sex zw. erwachsenen Männern und minderjährigen Jungs (ein Absatz, nur für homophobe Unions-Wähler ohne praktische Konsequenz - kam durch die Wiedervereinigung ins Gesetz).
Aber ab 14 hat man ohnehin prinzipiell die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung. Falls davon eine (unwahrscheinliche) Ausnahme vorläge, müsste das erstmal durch Gutachten belegt werden.
für mich ist gerade nicht nachvollziehbar, wie man in diese situation kommen kann, wenn man als 21j nicht schon im vorfeld auf sowas spekuliert hat. welcher ü20 kerl gibt sich denn mit solch jungen kindern ab?
Ü 21 hat bei Ü14 nichts zu befürchten, außer er wäre ein Ausbilder, Betreuer, Trainer oder sowas.