Ist das eine Straftat oder rechtlich in Ordnung?

6 Antworten

In Deutschland wird ein Straftatbestand nach dem Strafrecht geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) fasst diesbezüglich die Gesetze zusammen. Eine Straftat ist laut Definition eine verbotene Handlung, bei welcher der Straftäter bei vollem Bewusstsein und somit schuldhaft gehandelt hat.

Das Gesetz sieht in § 176 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor. Bei sexuellem Kontakt mit Personen unter 16 Jahren kommt unter anderem eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) in Betracht.

Schutzbefohlene. Bei Schutzbefohlenen handelt es sich um Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert sind. ... Schutzbefohlene im Sinne des § 225 StGB sind Personen unter 18 Jahren sowie solche Personen, die aufgrund Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos sind.

Naja... sich als jemand ausgeben, der er nicht ist ist per se nicht strafbar. Von Jugendlichen Fußbilder fordern... könnte Problematisch werden, doch ich bezweifle, dass das unter Kinderpornographie fallen würde... ansonsten bittet er sie um Bilder, die sie ihm freiwillig schicken können oder eben nicht, ergo wäre das eien Freiwillige Aufgabe bzw. Herausgabe der betreffenden Bilder und Videos.

In diesem Sinne... ist vielleicht etwas abgedreht, müsste aber in Ordnung sein

AndreasDerTor  19.11.2019, 18:30

Es ist doch nur strafbar, sich als jemand anders auszugeben, wenn es sich um Identitätsdiebstahl oder (finanziellen) Betrug handelt, oder? Wenn ich jetzt schreibe "MfG, Bernd Müller (63) aus Frankfurt" könntest du mich dafür auch nicht anzeigen.

BeviBaby  19.11.2019, 18:51
@AndreasDerTor

Ja. Ich habe doch geschrieben es sei per se nicht strafbar

Das hat keine strafrechtliche Relevanz.

Wenn er nicht auf eine belästigende Weise fragt und auf seinem Profil keine Bilder oder Namen von existenten Personen geklaut hat, dürfte alles in Ordnung sein.

Das ist safe, wenn die Mädchen nicht bedrängt wurden.