Ist das eine Straftat oder rechtlich in Ordnung?
Hallo,
Ich habe eine rechtliche Frage:
Ein Mann (23) erstellst einen Fake-Account bei Instagram und schreibt Mädchen zwischen 14 und 17 an. Dabei gibt er sich als 17-jähriger aus. Im Laufe des Gesprächs fragt er nach Fußbildern und Videos von Füßen. Es werden keine Nacktbilder oder Videos verlangt oder geschickt. Bei einer Ablehnung findet kein weiterer Kontakt statt.
Hat der Mann sich strafbar gemacht oder ist reichlich alles in Ordnung?
6 Antworten
In Deutschland wird ein Straftatbestand nach dem Strafrecht geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB) fasst diesbezüglich die Gesetze zusammen. Eine Straftat ist laut Definition eine verbotene Handlung, bei welcher der Straftäter bei vollem Bewusstsein und somit schuldhaft gehandelt hat.
Das Gesetz sieht in § 176 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor. Bei sexuellem Kontakt mit Personen unter 16 Jahren kommt unter anderem eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) in Betracht.
Schutzbefohlene. Bei Schutzbefohlenen handelt es sich um Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer körperlichen Verfassung besonders schützenswert sind. ... Schutzbefohlene im Sinne des § 225 StGB sind Personen unter 18 Jahren sowie solche Personen, die aufgrund Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlos sind.
Naja... sich als jemand ausgeben, der er nicht ist ist per se nicht strafbar. Von Jugendlichen Fußbilder fordern... könnte Problematisch werden, doch ich bezweifle, dass das unter Kinderpornographie fallen würde... ansonsten bittet er sie um Bilder, die sie ihm freiwillig schicken können oder eben nicht, ergo wäre das eien Freiwillige Aufgabe bzw. Herausgabe der betreffenden Bilder und Videos.
In diesem Sinne... ist vielleicht etwas abgedreht, müsste aber in Ordnung sein
Ja. Ich habe doch geschrieben es sei per se nicht strafbar
Das hat keine strafrechtliche Relevanz.
Wenn er nicht auf eine belästigende Weise fragt und auf seinem Profil keine Bilder oder Namen von existenten Personen geklaut hat, dürfte alles in Ordnung sein.
Das ist safe, wenn die Mädchen nicht bedrängt wurden.
Es ist doch nur strafbar, sich als jemand anders auszugeben, wenn es sich um Identitätsdiebstahl oder (finanziellen) Betrug handelt, oder? Wenn ich jetzt schreibe "MfG, Bernd Müller (63) aus Frankfurt" könntest du mich dafür auch nicht anzeigen.