Kur frischbeantragt und Chef kündigt mir wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus?
Ich habe letzte Woche, um im Beruf wieder belastbarer zu werden, auf Anraten meines Arztes eine Kur beantragt bei meiner Rentenversicherung. Mein Arzt ist der Auffassung, dass es eilig ist. Im Geschäft kann ich mich nicht mehr konzentrieren, mir ist es nicht gut bin dauererschöpft und könnte nur heulen, will mich jedoch nicht krank melden, da wir ein Kleinbetrieb sind.
Aufgrund meiner derzeitigen Schwachen Leistung, will mir mein Chef kündigen. Gut, ich habe für ein Jahr Anrecht auf ARGE I doch was ist mit der beantragten Kur?
Oder wie wirkt sich die beantragte Kur auf das Arbeitslosengeld I aus? Weiß das jemand von Ihnen? Für hilfreiche Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar!
5 Antworten
Der AG kann natürlich während der Kur oder vorher kündigen. Ob du dagegen rechtlich vorgehst, musst du ggf. mit einem Anwalt entscheiden. Wichtig ist bei einer Kündigung dich gleich bei der Arbeitsagentur (zuerst telefonisch) zu melden und auf die Kur hinweisen.
Dann steht dir nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG zu. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, auch wenn du da schon arbeitslos sein solltest. Ist so gesetzlich geregelt.
Erst wenn du wieder gesund bist, also aus der Kur zurück, wird dir ALG1 gezahlt, da eine Voraussetzung ist, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
An Deiner Stelle würde ich mich krank schreiben lassen, sobald die Kur genehmigt worden ist. Dann bleibst Du krank, bis die Kur beginnt.
In dieser Zeit kann der Chef nicht ohne Weiteres kündigen.
Nach der Kur kann er kündigen, dann steht Dur ganz normal 1 Jahr Arbeitslosengeld zu (wenn u ausreichend lange gearbeitet hast).
Erst nach Ablauf des ALG 1 musst Du zur Arge, wenn Du bis dahin keine neue Beschäftigung gefunden hast.
Leider ein weit verbreiteter Irrtum, dass Kranksein/Krankschreibung vor einer Kündigung schützt. Tut es nicht, auch eine Kur schützt nicht vor Kündigung.
... krank schreiben lassen ... In dieser Zeit kann der Chef nicht ohne Weiteres kündigen.
Eine Krankschreibung hat nicht den geringsten Einfluss auf die Kuendigungsmoeglichkeiten des Arbeitgebers.
es kann aber eine ziemliche Weile dauern, bis man zur Kur kann.Und der Chef kann wohlkündigen, wenn man krankgeschrieben ist. Das schützt einem nicht mehr vor Kündigungen. Der Arbeitsplatz muss schließlich wieder besetzt werden,
Hallo Desirey38,
Sie schreiben:
Kur frischbeantragt und Chef kündigt mir wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus?<
Antwort:
Im Idealfall haben Sie eine Rechtsschutzversicheurng, so daß Sie sich gegen eine rechtswidrige Kündigung Ihres Arbeitgebers wehren können!
Wegen einer Erkrankung bzw. einer REHA-Maßnahme kann Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht so ohne weiteres kündigen!
Wenn Sie eine schriftliche Kündigung erhalten, dann gehen Sie mit diesem Kündigungsschreiben umgehend zu Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und lassen sich über die weitere Vorgehensweise gründlich beraten!
Tun Sie dies nicht und akzeptieren die Kündigung ohne Widerspruch, laufen Sie Gefahr, daß Sie im Zusammenhang mit dem Bezug von ALG 1 Probleme bekommen!
Eine REHA-Maßnahme ist dazu da, Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen!
Sollte es Ihnen im Anshcluß an die REHA immer noch nicht besser gehen, dann besteht ggf. die Möglichkeit, Erwerbsminderungsrente zu beantragen!
Vor einem derartigen Antrag sollten Sie aber Ihre Hausaufgaben machen und Ihre Krankenakte optimieren!
Link:
erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
Treten Sie auf keinen Fall eine REHA-Maßnahme an, ohne sich vorher von Ihrem Hausarzt arbeitsunfähig schreiben zu lassen, denn sonst werden Sie trotz schlechter, gesundheitlicher Verfassung als arbeitsfähig aus der REHA entlassen!
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_Services/04_formulare_antraege/01_versicherte/reha_bd_node.html
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/Rehabilitation_node.html
google>>
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Im Zweifelsfall lassen Sie sich beim VDK und bei der unabhängigen Patientenberatung beraten:
google>>
vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
google>>
unabhaengige-patientenberatung.de/startseite.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
da wir ein Kleinbetrieb sind.
Wenn dieser kleine Satz aus der Frage bedeutet das in dem Betrieb weniger als 10 Vollzeitbeschäftigte arbeiten dann war Dein Fleiß uns Google nahezubringen umsonst....
Wenn du jetzt gekündigt wirst, beantragst du erst mal ALG I, Wenn du dann zur Kur gehst, bekommst du von der Rentenversicherung für die Zeit Übergangsgeld. Dein ALG ruht dann solange. so dass du keine Nachteile ´nachher beim ALG I hast.
Ich glaube mich zu erinnern, das 70 % vom ALG 1 waren. Aber das kannst du auf den Seiten der RV auch nachlesen.
Während der Kur läuft die Frist für das AG 1 weiter.
Stimmt nicht. Das ALG 1 ruht dann.
Wieviel ist das Übergangsgeld der Rentenversicherung weißt Du das?