Kundengespräche aufnehmen - Arbeitsverweigerung?
Habe folgendes Problem: Arbeite in einem Elektrofachmarkt. Zu Schulungszwecken sollen wir Kundengespräche/Verkaufsgespräche aufnehmen, dürfen den Kunden jedoch darüber nicht informieren. Begründung: der Kunde gibt beim Betreten eines "öffentlichen Verkaufsraumes kumulativ seine Einwilligung". Ich habe mich bisher dagegen gewehrt, weil ich die Auskunft bekam, dass das so nicht legal ist. Nun droht mein AG mit Konsequenzen, wenn ich keine Verkaufsgespräche aufnehme, weil ich mich ja im Arbeitsvertrag verpflichtet habe, an weiterbildenden Schulungen teilzunehmen. Meinen Vorschlag des persönlichen Coachings tut man ab - für sowas ist keine Zeit - da bin ich als Verkäufer gehemmt - wenn ich den Kunden informiere, ist der Kunde gehemmt, usw. Wer kann mir Rat geben?
7 Antworten
Sie sind völlig im Recht.
Was Ihr Arbeitgeber hier von Ihnen verlangt ist illegal und Sie sind natürlich nicht verpflichtet, illegalen Anweisungen zu folgen.
Ihr Arbeitsvertrag verpflichtet Sie zwar an Schulungen teilzunehmen, aber wenn Ihr nichtswissender Chef morgen auf die Idee käme, wir machen eine Schulung in Sachen Banküberfall, wäre dies ebensowenig durch den Arbeitsvertrag gedeckt.
Sprechen Sie mit Ihrem Chef und machen ihn darauf Aufmerksam, dass er mit seiner Auffassung irrt, dass jemand der einen Verkaufsraum betritt auch damit rechnen muss, dass sein Gespräch mit einem Verkäufer aufgezeichnet wird. Das ist barer Unfug.
Aber klar doch und danke für den Stern:
Man hat mir sogar angeboten, mit Hilfe unseres PC-Spezialisten v o r mir die Aufnahmen wieder zu löschen. Weiß ich aber, ob die Schulungsleiterin das auch in ihrem PC macht? Ich werde mich auf jeden Fall weiter weigern und warten, was geschieht. Also seht Euch alle vor beim Einkauf, das ist eine gängige Praxis !!!
Wenn Gespräche aufgezeichnet und an Dritte weitergegeben werden, muss derjenige, dessen Gespräch aufgezeichnet wird, grundsätzlich darüber informiert werden und vorab seine Einwilligung geben. - Bevor Dein AG mit hanebüchenen Gesetzesregeln kommt, solltest Du ihn über die tatsächlichen Regelungen aufklären.
Ohne die Einwilligung des Kunden ist es illegal.
Vielleicht solltest es drauf ankommen lassen und die angedrohten Sanktionen in Kauf nehmen.
Dagegen kannst du dich erfolgreich wehren - und bei der Gelegenheit auch gleich deinen Chef anzeigen.
Wetten, dann wird er ruhiger??!!
ich denke ohne Zustimmung des Kunden ist das nicht statthaft....
Ohne Einwilligung des Kunden geht es nicht, wenn die Bänder später zu Schulungszwecken verwendet werden. Dein AG sollte sowas wissen! Mit Konsequenzen kann er dir nicht drohen. Das ist haltlos!
Gibt es irgendwo vielleicht was schriftliches, was ich ggf. vorlegen kann?