Kundengespräche aufnehmen - Arbeitsverweigerung?

7 Antworten

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Sie sind völlig im Recht.

Was Ihr Arbeitgeber hier von Ihnen verlangt ist illegal und Sie sind natürlich nicht verpflichtet, illegalen Anweisungen zu folgen.

Ihr Arbeitsvertrag verpflichtet Sie zwar an Schulungen teilzunehmen, aber wenn Ihr nichtswissender Chef morgen auf die Idee käme, wir machen eine Schulung in Sachen Banküberfall, wäre dies ebensowenig durch den Arbeitsvertrag gedeckt.

Sprechen Sie mit Ihrem Chef und machen ihn darauf Aufmerksam, dass er mit seiner Auffassung irrt, dass jemand der einen Verkaufsraum betritt auch damit rechnen muss, dass sein Gespräch mit einem Verkäufer aufgezeichnet wird. Das ist barer Unfug.

ArcAngel 
Beitragsersteller
 19.12.2010, 13:10

Man hat mir sogar angeboten, mit Hilfe unseres PC-Spezialisten v o r mir die Aufnahmen wieder zu löschen. Weiß ich aber, ob die Schulungsleiterin das auch in ihrem PC macht? Ich werde mich auf jeden Fall weiter weigern und warten, was geschieht. Also seht Euch alle vor beim Einkauf, das ist eine gängige Praxis !!!

Wenn Gespräche aufgezeichnet und an Dritte weitergegeben werden, muss derjenige, dessen Gespräch aufgezeichnet wird, grundsätzlich darüber informiert werden und vorab seine Einwilligung geben. - Bevor Dein AG mit hanebüchenen Gesetzesregeln kommt, solltest Du ihn über die tatsächlichen Regelungen aufklären.

Ohne die Einwilligung des Kunden ist es illegal.

Vielleicht solltest es drauf ankommen lassen und die angedrohten Sanktionen in Kauf nehmen.

Dagegen kannst du dich erfolgreich wehren - und bei der Gelegenheit auch gleich deinen Chef anzeigen.

Wetten, dann wird er ruhiger??!!

ich denke ohne Zustimmung des Kunden ist das nicht statthaft....

Ohne Einwilligung des Kunden geht es nicht, wenn die Bänder später zu Schulungszwecken verwendet werden. Dein AG sollte sowas wissen! Mit Konsequenzen kann er dir nicht drohen. Das ist haltlos!