Wer zahlt nach abgebrochener Wiedereingliederung, wenn:
- das Krankengeld der Krankenkasse bereits komplett ausgeschöpft ist (nach 78 Wochen)
- das Arbeitsamt ab dem Punkt der Aussteuerung bereits gezahlt hat
- die Deutsche Rentenversicherung eine Reha-Maßnahme sowie die Wiedereingliederung gezahlt hat
- sich nun keine Behörde mehr zuständig fühlt
Hier eine Zusammenfassung der Situation:
Seit Januar 2016 besteht eine Krankmeldung aufgrund eines Folgeschaden einer Meniskus-OP, welche am 27.10.2014 stattgefunden hat. Der Folgeschaden wurde als Knochenmarks-Ödem diagnostiziert und eine strikte Entlastung wurde angeordnet, wodurch ein weiterführen der Arbeitstätigkeit vorübergehend nicht mehr möglich war.
Auch nach Einhaltung der Entlastung, sowie ein Bohrung und Glättung des Meniskus im Mai 2015, um das Ödem zu entfernen, stellte sich keine Besserung ein.
Ab dem 06.07.2016 stellte zudem die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ein, da durch den langen Arbeitsausfall aufgrund der Meniskus-OP in 2014 sowie des jetzigen Folgeschadens die 78 Wochen ausgeschöpft waren. Ab dem Moment der Aussteuerung trat die Nahtlosigkeitsregelung in Kraft und die weiteren Zahlung erfolgten durch die Agentur für Arbeit.
Leider trat auch nach der OP im Mai 2015 keine Besserung ein und nach einem Arzt-Wechsel wurden daraufhin zwei weitere Risse im Meniskus festgestellt. Diese wurde dann am 04.11.2016 operativ korrigiert.
Nach und nach stellte sich nun eine Besserung ein.
Anfang Dezember 2016 traf ein Brief der Deutschen Rentenversicherung ein, in der eine Reha-Maßnahme angeordnet wurde. Die Reha erfolgte in dem Zeitraum vom 13.12.2016 bis zum 17.01.2017.
Zum Ende dieser Reha-Maßnahme konnte eine deutliche Besserung festgestellt werden, sodass einer Wiedereingliederung vom 13.02.2017 bis 13.03.2017 nichts mehr im Wege stehen sollte.
Ab Beginn der Reha-Maßnahme bis zum Ende der Wiedereingliederung erfolgten die Zahlungen in Form von Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung.
In den ersten zwei Wochen der Wiedereingliederung war die Tätigkeit zwar anstrengend, auch aufgrund des langen Ausfalls, jedoch ertragbar.
Ab der dritten Woche begann das Knie jedoch wieder so stark zu schmerzen, sodass die Wiedereingliederung am 07.03.2017 abgebrochen werden musste. Ein MRT, welches am 10.03. durchgeführt wurde ergab dann, dass sich aufgrund der langen Entlastung und der dadurch entstanden Unterernährung im Knochen ein "Dorn" am Knochen gebildet hat, der zu diesen Schmerzen führt. Weitere Untersuchungen müssen nun ergeben, was hier unternommen werden kann.
Stand heute ist nun, dass eine weitere Beschäftigung momentan nicht möglich ist. Eine Ende ist leider noch nicht in Sicht.
Muss bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden? Tritt bis zur Bewilligung dieser Rente die Nahtlosigkeitsregelung durch die Agentur für Arbeit wieder in Kraft.
Wir sind dankbar für jegliche Tipps und Hilfe!!