Abmahnung weil ich keine Arbeitsschuhe getragen habe!
Hallo! Ich arbeite bei einer Leihfirma die hat mich bei Anstellung dazu verpflichtet bei Ihren Kunden Arbeitschuhe zu tragen.Meine Leihfirma stellte mir auch Arbeitschuhe mit Stahlkappe zu Verfügung!Diese kann ich aber nicht tragen weil die mir zu schwer sind und ich dadurch Rückenschmerzen bekomme!Deshalb habe ich mir normale Turnschuhe gekauft!Vorgestern kam eine Kontrolle von meiner Leifirma in die Firma wo ich z.Zt.eingesetzt bin!Ich wurde gleich darauf hingewiesen das ich die Arbeitschuhe zutragen habe die mir gestellt wurden und ich hätte mich dazu verpflichet sie zu tragen.Ich habe gleich gesagt das ich die Arbeitschuhe nicht tragen kann.Heute hatte ich die Abmahnung im Briefkasten.Nun meine Frage darf meine Leihfirma gleich deswegen abmahnen nur weil ich die Arbeitschuhe nicht anhatte oder muss mich der Arbeitgeber erst darauf hinweisen bevor ich eine Abmahnung bekomme!zum Schluss muss ich noch dazu sagen das der Chef wo ich eingesetzt bin gesagt hat das Arbeitschuhe keine Pflicht bei Ihn sind!
3 Antworten
Ich arbeite bei einer Leihfirma die hat mich bei Anstellung dazu verpflichtet bei Ihren Kunden Arbeitschuhe zu tragen.
Also gehört es zu deinen arbeitsvertraglichen Pflichten es auch zu tun.
Nun meine Frage darf meine Leihfirma gleich deswegen abmahnen nur weil ich die Arbeitschuhe nicht anhatte oder muss mich der Arbeitgeber erst darauf hinweisen bevor ich eine Abmahnung bekomme!
Du hast mehrere Hinweise bekommen: bei der Einstellung, beim Kontrollbesuch und schließlich in der Abmahnung. Was für einen Hinweis willst du jetzt noch zusätzlich bekommen?
Eine Abmahnung dient dazu eine Verhaltensänderung beim Vertragspartner herbeizuführen. Wenn du dein Verhalten nicht änderst, dann kann das zur fristlosen Kündigung führen.
Nein, der Arbeitgeber kann sofort abmahnen, wenn sein Vertragspartner den Vertrag nicht einhält.
Die Abmahnung ist ja nicht schlimm für dich, wenn du dein Verhalten nun korrigierst.
Aber ich kann doch auch darauf hinweisen das der Chef der Firma wo ich eingesetzt bin gesagt hat Arbeitschuhe sind bei Ihm nicht Pflicht!Die Kontrolle war selbst dabei wo es der Chef gesagt hat!An welche Anweisung muss ich mich nun halten?
Du hast einen Arbeitsvertrag geschlossen. Arbeitsanweisungen können nun von deinem Arbeitgeber (Vertragspartner) kommen. Im Arbeitsalltag kommen noch die Arbeitsanweisungen deiner Einsatzstelle hinzu, an die dein Arbeitgeber dich ausleiht. Auch die Einsatzstelle kann das so genannte Direktionsrecht ausüben. Das letzte Wort hat allerdings dein Arbeitgeber.
Dein Arbeitgeber ist bei seinen Entscheidungen auch nicht frei. Möglicherweise ist die Pflicht Arbeitsschuhe zu tragen eine Auflage der Berufsgenossenschaft, bei der dein Arbeitgeber dich gegen Berufsunfälle versichert hat.
Der Arbeitgeber hat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Wenn er dir vorschreibt solche Schuhe zu tragen, dann ist das Ausdruck dieser Fürsorge für deine Gesundheit.
muss mich der Arbeitgeber erst darauf hinweisen bevor ich eine Abmahnung bekomme!
Diese Hinweise hast Du doch mehrfach bekommen:
die hat mich bei Anstellung dazu verpflichtet bei Ihren Kunden Arbeitschuhe zu tragen. ... Ich wurde gleich darauf hingewiesen das ich die Arbeitschuhe zutragen habe
Die Abmahnung geht völlig in Ordnung.
Geh mal zum Orthopäden, vielleicht kannst Du für die Sicherheitsschuhe Einlagen bekommen. Dass die Rückenschmerzen mit dem Gewicht der Schuhe zusammenhängen, kann ich mir nicht vorstellen. Eher mit der Fußstellung im Schuh - und die könnte durch Einlagen ggf. korrigiert werden.
Die Leihfirma ist Dein ARBEITGEBER --der " Kunde " nur Dein EINSATZORT
Die Leihfirma hat das Sagen
Eine schwere Kiste auf Deinen Fuß kann Dir viele Schmerzen und lebenslange Probleme bringen --die Stahlkappen sind ein wichtiger Schutz --halten ca 1 Tonne aus ..
Wenn in einer Firma zu viel Arbeitsunfälle passieren -- muß sie höhere Beiträge bei der Berufsgenossenschaft zahlen ---und kriegt viel Ärger
Deshalb macht Dein Arbeitgeber Dir die Sicherheitsschuhe zur Auflage ..und kontrolliert das Große Firmen müssen " Sicherheitsbeauftragte " schulen ..und einsetzen die ständig unterwegs sind um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu kontrollieren
Sollte der Arbeitgeber nicht erst verwarnen bevor er mich abmahnt?Ich denke beim wiederholten Male kann er Abmahnen?Es war ja das erste mal!Ich habe mir sonst nix zu schulden kommen lassen!