Datenklau - lohnt es sich Ex-Mitarbeiter anzuzeigen bzw. Staatsanwaltschaft zu informieren?
Guten Tag zusammen! Ich habe Grund zur Annahme, dass ein Ex-Mitarbeiter eine Datei mit ca. 2000 Kundendaten gestohlen hat. Er hat nach seinem Weggang ein Konkurrenzunternehmen zu meiner Firma gegründet und schreibt exakt diese Kunden jetzt regelmässig an. Meine kunden haben mich kontaktiert und sich aufgeregt, warum sie angeschrieben werden, schliesslich hätten Sie der anderen Firma Ihre Daten nie gegeben.
Soll ich ihn nun anzeigen und wenn ja, wie aussichtsreich ist ein solcher Vorgang in Bezug auf die Relevanz. Wird die Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen aufnehmen oder ist das solch ein kleiner Fisch, dass ich das hinnehmen muss? Wer hat ähnliche Erfahrungen oder ist Experte im Bereich Wirtschaftskriminalität und kann mir hier einen guten Rat geben? Besten Dank. BJ
5 Antworten
wenn dir deine Kunden wichtig sind, dann solltest du gleich einen Strafantrag stellen. Du solltest auch unbedingt einen Anwalt für Wirtschaftsrecht hinzuziehen, denn du solltest in dem Fall auf Schadenersatz klagen. Außerdem hat dein Ex-Mitarbeiter nicht nur deinem Unternehmen geschadet, sondern auch dein Vertrauensverhältnis zu deinen Kunden. Reagiere unbedingt, damit auch deine Kunden wissen, dass es dir nicht egal ist. Eine Entschuldigung bei deinen Kunden ist da natürlich auch fällig, weil du ja anscheinend deine Sorgfaltspflicht mit den Daten nicht nachgekommen bist. Im Arbeitsvertrag ist auch die Schweigepflicht mit enthalten, was das Betriebsgeheimnis umfasst. Am besten heute noch handeln! Viel Glück
Wenn du nichts unternimmst, könnten deine Kunden dies negativ betrachten, was für dich ja auch Rufschädigend ist. Allerdings könnte der EX Mitarbeiter ja auch so agumentieren, dass er sich die Adressen einfach aus den Gelben Seiten gezogen hat. Ich denke, hier bist du bei einem Anwalt besser beraten. Kannst du den Datenklau denn nachweisen? Ansonsten wird es auf Verdacht schwer für dich.
ich finde, anzeigen kann NIE schaden! du hast begründeten verdacht, also gibt das mit deiner anzeige zur überprüfung weiter! staatsanwaltschaft und polizei werden auch von deinen steuern bezahlt und sind dazu da, dem bürger bei seinen problemem rechtlicher art hilfe zu leisten.
eine anzeige würde dir also in keinem falle schaden. und: jener kollege hätte nichts zu befürchten und könnte dir auch in einem jahr noch guter dinge begegnen, wenn er nix ausgefressen hat.
warum also nicht anzeigen? was spräche relevant dagegen???
Auf alle Fälle anzeigen und auch auf entgangenen Gewinn und Geschäftsschädigung verklagen.
Er verstößt gegen mehrere Gesetze. Datenschutz, unlauterer Wettbewerb, unerlaubte Kaltakquise. Das kann ganz schön teuer für ihn werden. Und du bist die lästige Konkurrenz los.