Kunde zahlt nicht - Habe aber keine Adresse - Was tun?
Hallo,
wie kann ich jemanden rechtlich zur Zahlung des Rechnungsbetrages bewegen, wenn ich seine konkrete Adresse nicht kenne? Ich kenne lediglich die eMail-Adresse des Kunden. Der Kontakt fand über eBay Kleinanzeigen statt. Es wurde eine Dienstleistung erbracht. Seitdem meldet sich der Kunde nicht mehr. Wie kann ich weiter vorgehen?
Vielen Dank für eure Tipps.
3 Antworten
Du kannst versuchen, über den Email-Provider an die Realdaten zu kommen.
In aller Regel wird der Anbieter diese aber nicht einfach so herausrücken und darf es es meines Wissens nach auch nicht, so daß Du mutmaßlich einen richterlichen Beschluß benötigen wirst. Ob Du den bekommst ...? (rhetorische Frage)
Je nachdem, um wieviel Geld es geht, kannst Du Dich an einen Anwalt wenden oder das Ganze unter "lehrreich" verbuchen.
Wie kann ich weiter vorgehen?
Gar nicht.
Denn eBay Kleinanzeigen ist für derartige Geschäfte weder gedacht, noch geeignet.
Und an reale Daten heranzukommen... schwer. Du jedenfalls nicht.
Du hast einen Kunden und Du hast eine Dienstleistung erbracht, also handelst Du gewerblich und bist folglich als gewerblicher Verkäufer angemeldet.
Und da weißt Du nicht, was Du weiter tun sollst?
Kaum zu glauben...
Das hat nichts mit "Allwissenheit" zu tun, sondern mit kaufmännischen Grundkenntnissen, die Dir offenbar fehlen.
Und es gibt da noch was, das nennt sich Unternehmerrisiko.
Sieh's einfach als Lehrgeld, sowas passiert Dir sicher kein zweites Mal.
Mit anderen Worten: Hier kann man nichts machen? Man muss es einfach hinnehmen, dass jemand nicht zahlt; bloß weil man nicht genau weiß, wo derjenige wohnt? Das kann ich nicht so recht glauben. Derjenige wäre ja über seine eMail-Adresse oder sein eBay-Kleinanzeigen-Konto identifizierbar.
Bei eBay Kleinanzeigen kann man sich mit einer (Wegwerf-) Mailadresse anmelden, es braucht dazu keinerlei weitere Daten, die können Dir also nicht helfen.
Selbstverständlich könntest Du versuchen, über die Mailadresse den Inhaber ausfindig zu machen; das ist aber langwierig und kostet Dein Geld, weil es sich um eine zivilrechtliche und nicht um eine strafrechtliche Angelegenheit handelt.
Und ehrlich, wie willst Du den Inhaber einer Wegwerf-Mailadresse ermitteln?
Wie gesagt, Lehrgeld.
Naja, der Kaufman schickt eine Auftragsbestätigung und lässt sich die unterschreiben
der pfiffige Kaufmann prüft die angegebenen Adressdaten ;)
der intelligente Kaufmann stellt seine Dienstleistung nicht bei eBay-Kleinanzeigen sondern bei Amazon oder ebay.de ein
Wenn ich so vorgehe, hätte ich gar keine Kunden. Schriftliche Auftragsbestätigungen und Amazon/eBay sind in in dieser Branche (Bildung/Unterricht) extrem unüblich, da es sich fast schon um eine "Pfennig-Dienstleistung" für Verbraucher handelt. Mir sprang schonmal ein Kunde ab, weil er durch den Begriff "Vertrag" in den Infopflichten verunsichert wurde. Wie überhaupt sollte ich die Adressdaten von Verbrauchern prüfen? Hinfahren und aufs Klingelschild schauen?
Tja, ich finde es nicht unnormal für die Rechnungsstellung nach Name und Adresse zu fragen
aber wenn das es nur „Pfennig-dienstleistungen‘ sind, lohnt es sich doch auch nicht da so ein Bo-Hei zu machen.., abhaken und fertig.,,
Vielen Dank für die äußerst hilfreiche Antwort. Dies ist das erste Mal, dass so etwas passiert, denn i. A. liegt eine vollständige Rechnungsadresse vor.
Es soll Menschen geben, die nicht ab dem ersten Tag allwissend sind.